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Belegung Lichtschalter

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    Belegung Lichtschalter

    Moin kurze Frage, da ich Nebelscheinwerfer anklemmen möchte....

    Kann mir jemand auf die schnelle, die Belegung des org. Lichtschalters sagen? Rot + Zuleitung, Blau Abblendlicht, braun Standlicht??

    Danke für Eure hilfe
    Gruß Brummer

    #2
    AW: Belegung Lichtschalter

    Braun-Blau ist die +Zuleitung, Rot ist Standlicht, Rücklicht und Armaturenbrettbeleuchtung und Blau ist fürs Abblendlicht.

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      #3
      AW: Belegung Lichtschalter

      Blau ist für das Fahrlicht. Unterteilt in Abblend- und Fernlicht wird erst oben im Blinkerschalter.
      Ich meine, die Nebelscheinwerfer dürften nur brennen, wenn das Fernlicht ausgeschaltet ist.
      Also Steuerstrom für Nebelscheinwerfer-Relais an Abblendlicht anklemmen.

      Gruß Marc

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        #4
        AW: Belegung Lichtschalter

        Super danke für eure schnelle Hilfe, dann greif ich den blauen ab...
        Gruß Brummer

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          #5
          AW: Belegung Lichtschalter

          Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
          (...)Ich meine, die Nebelscheinwerfer dürften nur brennen, wenn das Fernlicht ausgeschaltet ist. (...)
          Betrieb von Nebelscheinwerfern ist möglich
          "mit Abblend-, Fernlicht;
          mit Begrenzungslicht möglich, wenn die Lichtaustrittsfläche der Nebelscheinwerfer nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt der Breite entfernt ist."

          (Quelle: http://www.meyhoff-rueder.de/uploads/broschuere_lte.pdf Seite 33)

          Gruß
          :o

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            #6
            AW: Belegung Lichtschalter

            NA dann kann ich es ja so machen, ich greif den blauen ab, dann kann ich die Nebels nur einschalten, wenn irgend ein Licht an ist!
            Gruß Brummer

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              #7
              AW: Belegung Lichtschalter

              Ich habe an der roten Ader abgegriffen, da dort das Standlicht an ist und das für den Betrieb von Nebelscheinwerfern ausreichend ist.

              Siehe dazu: ECE R 48 Punkt 6.3.7:
              Die Nebelscheinwerfer müssen unabhängig von den Scheinwerfern für Fernlicht, den Scheinwerfernfür Abblendlicht oder einer Kombination von Scheinwerfern für Fernlicht und fürAbblendlicht ein- und ausgeschaltet werden können, sofern nicht die Nebelscheinwerfer ineinem AFS für andere Beleuchtungsfunktionen genutzt werden. Die Nutzung der Nebelscheinwerferals solche hat jedoch Vorrang vor ihrer Nutzung als Teil einer anderen Beleuchtungsfunktion.

              oder StZVO §52 Absatz 1:
              Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, dass eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.

              Also wenn du die Scheinwerfer entsprechend den gültigen Maßen anbaust, reicht Standlicht für Nebler aus.

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                #8
                AW: Belegung Lichtschalter

                oder StZVO §52 Absatz 1:
                Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, dass eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.


                Ich dachte, das wäre beim Defender der Fall...


                Hiernach sind die Nebler auch nur mit Abblendlicht zu betreiben, oder mit Standlicht, wenn sie weit genug außen montiert sind:




                Gruß Marc



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                  #9
                  AW: Belegung Lichtschalter

                  Der Satz bezieht sich doch auf die Anbringung der Nebenscheinwerfer. Wenn also die Nebler nicht weit genug Außen angebaut sind, dann ändert sich die ganze Geschichte und das Abblendlicht muss eingeschaltet sein. Ansonsten reicht Standlicht. (Steht übrigens auch so ganz unten in deinem verlinkten Artikel.)

                  /Martin

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                    #10
                    AW: Belegung Lichtschalter

                    Und womit hast Du jetzt das Problem? Mir gehts darum, dass die Nebelscheinwerfer nicht zusammen mit dem Fernlicht brennen dürfen.

                    Gruß Marc

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                      #11
                      AW: Belegung Lichtschalter

                      Dazu kann ich auch nach ausgiebigem Lesen der StVZO und der ECE R 48 nichts finden, was das untersagt. Wo nimmst du diese Schlussfolgerung her?
                      Um den Thread nicht weiter zu kapern, können wir das auch gern als PM ausdiskutieren.

                      Gruß Martin

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                        #12
                        AW: Belegung Lichtschalter

                        Moin,

                        mein alter Mini hat Nebelscheinwerfer und zusätzliche Fernlichter ab Werk verbaut - die sind so geschaltet, dass alles leuchten kann. Der ist von '97 und ob das OK ist, kann ich nicht sagen.


                        Gruß

                        Highlandy
                        Anybody who loves whisky can't be all bad.

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                          #13
                          AW: Belegung Lichtschalter

                          Zitat von MMR1988 Beitrag anzeigen
                          Dazu kann ich auch nach ausgiebigem Lesen der StVZO und der ECE R 48 nichts finden, was das untersagt. Wo nimmst du diese Schlussfolgerung her?
                          Um den Thread nicht weiter zu kapern, können wir das auch gern als PM ausdiskutieren.

                          Gruß Martin

                          Dazu bedarf es eigentlich keiner Schlußvolgerung, das steht doch da.

                          ..., so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.

                          Ansonsten hätte da sicher Fahrlicht oder Fern- und Abblendlicht gestanden.

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                            #14
                            AW: Belegung Lichtschalter

                            Ja, das gilt doch aber nur wenn die Nebler mehr als 400 mm vom äußeren Fahrzeugrand entfernt sind und der Anbau der Nebler kann ja so erfolgen, dass dieser Satz nicht zutrifft... ;-)

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                              #15
                              AW: Belegung Lichtschalter

                              Stimmt.
                              Aber es wäre ja seltsam, wenn die Fahrzeuge, welche die Nebler in Verbindung mit Standlicht benutzen können, dann auch mit Fernlicht fahren dürften, aber andere Fahrzeuge wegen der Silhouette nur in Verbindung mit Abblendlicht.

                              Jetzt bewege ich mich im Bereich von Schlußvolgerungen.;)

                              Ich kann mich auch nicht erinnern, jemals ein Auto gesehen zu haben, wo das mit Neblern und Fernlicht funktioniert hätte.


                              Der Link von Hasdrubal sagt ja etwas anderes, aber momentan glaube ich einem Gesetzestext noch mehr, als einem zusammen geschriebenen Infoblatt. Ich werde der Sache aber auf den Grund gehen.

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