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Windenstoßstange und Schnorchel aus UK und AHK am Defender eintragen
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AW: Windenstoßstange und Schnorchel aus UK und AHK am Defender eintragen
Zitat von marsulandy Beitrag anzeigen
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LandMover
AW: Windenstoßstange und Schnorchel aus UK und AHK am Defender eintragen
@Holzfranz
schreib SirLandy doch einfach per PN an, evtl. findet ihr ja ne Lösung.
Wird mitlerweile immer schwerer, aber funktionieren tut es immer noch.
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AW: Windenstoßstange und Schnorchel aus UK und AHK am Defender eintragen
Zitat von LandMover Beitrag anzeigen@Holzfranz
schreib SirLandy doch einfach per PN an, evtl. findet ihr ja ne Lösung.
Wird mitlerweile immer schwerer, aber funktionieren tut es immer noch.
Übrigens splitterverhalten bei Kunststoffen ist sehr wohl ein Kriterium bei der Eintragung von Kunststoffteilen! !!
@sirlandy, natürlich darf der Prüfer eine Eintragung nach objektiven Kriterien nicht nicht genehmigen, nur weil er keinen Bock hat oder zu faul ist....Andy aus Teltow/ Fläming
zu tode gefürchtet ist auch gestorben...
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AW: Windenstoßstange und Schnorchel aus UK und AHK am Defender eintragen
OT: Ich wünsche Euch auch allen ein frohes neues Jahr.
Schön zu lesen, dass Ihr Euch auch dieses Jahr vorgenommen habt, sachlich und hart in der Sache Probleme und Fragen anzugehen. Ich würde es ja total super finden, wenn ihr dabei nicht aus den Augen verliert, wie sich Mathias und Uli die Kommunikation hier im Forum vorstellen - Stichwort Netiquette. Danke!
Gruß
Highlandy
edit: Da war Andy wieder schneller :WAnybody who loves whisky can't be all bad.
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AW: Windenstoßstange und Schnorchel aus UK und AHK am Defender eintragen
Zitat von holzfranz2411 Beitrag anzeigen... 3. Muss ich einen Schnorchel eintragen lassen? Hier würde ich mir auch gerne einen von Mantek mit Filter in UK kaufen.
Danke schonmal, für eure Unterstützung! ...
Es ist ein Landrover-Schnorchel, gebaut von Mantec und mit deren Schnorcheln (bis auf den Schriftzug) baugleich.
Mein 110er wurde vom Werk gleich mit Schnorchel ausgeliefert - also von der Landrover-Fabrik in GB.
Und die Fabrik hat in die Papiere den Schnorchel eintragen lassen.
Wahrscheinlich, damit niemand etwas sagen kann wegen Splittergefahr oder Sichtbehinderung.
Jedenfalls wurde der Schnorchel von Landrover-Werk aus eingetragen.
Die werden sich schon überlegt haben, ob der Aufwand nötig ist - und sie haben sich dafür entschieden.
Ich empfehle Dir, die Streben des Pilzes (vom Schnorchel) nachschweißen zu lassen.
Das machen Firmen, die Kunststoff verarbeiten.
Ab Werk ist das eine Schwachstelle.
Und wenn Du den Pilz schon ab hast, kannst Du auch gleich die Metallteile feuerverzinken lassen.
Die rosten nämlich gerne. Also das runde Ansaugsieb und die Scheibenhalterung.
Viele Grüße
SailorLand-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
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Eck
AW: Windenstoßstange und Schnorchel aus UK und AHK am Defender eintragen
Moin,
@Holzfranz: Alles was man eintragen kann (bei einem Termin wohlgemerkt) ist schlau. Manchmal hilft es auch, einfach den Prüfer zu wechseln. Wer eine Dixon Bate einfach so abschmettert, verfügt offensichtlich nicht über entsprechende Fachkenntnis.
Gruß Eck
P.S.: So ein Forum ist halt nur ein Querschnitt der Gesellschaft. Schlechte Manieren gehören ja leider auch dazu. Wer darum bettelt rausgeworfen zu werden, dem wird früher oder später i.d.R geholfen :-) ; ansosnten gilt das Motto: don´t feed the Troll.
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AW: Windenstoßstange und Schnorchel aus UK und AHK am Defender eintragen
Zitat von SirLandy Beitrag anzeigenDu hast Dir offensichtlich nicht die Mühe gemacht, das verlinkte Dokument zu lesen.
Artikel 3 Abs.(3)
Ab dem 25. November 2006 verweigern die Mitgliedstaaten
für einen neuen Fahrzeugtyp mit einem Frontschutzsystem
oder für einen neuen Typ eines Frontschutzsystems, der als
selbstständige technische Einheit in den Handel kommt, die
Erteilung der EG-Typgenehmigung oder der nationalen Typgenehmigung,
wenn er nicht den in Anhang I und Anhang II festgelegten
Vorschriften entspricht.
Zitat Ende
Demnach ist eine Genehmigung eines neuen Teils wohl eher nicht möglich,
egal wie als der Traktor ist. Das Teil ist neu und muss den Richtlinien entsprechen.
Anders sieht es nur aus wenn ein Teil vorliegt welches bereits eine Typgenehmigung
besitzt und eingetragen werden soll. Aber das ist halt was anderes als "bau dran was
du willst weil dein Auto alt genug ist!!!
Gruß
Axel
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AW: Windenstoßstange und Schnorchel aus UK und AHK am Defender eintragen
Zitat von bastler Beitrag anzeigenZitat aus dem Text:
Ab dem 25. November 2006 verweigern die Mitgliedstaaten
für einen neuen Fahrzeugtyp mit einem Frontschutzsystem
oder für einen neuen Typ eines Frontschutzsystems, der als
selbstständige technische Einheit in den Handel kommt, die
Erteilung der EG-Typgenehmigung oder der nationalen Typgenehmigung,
wenn er nicht den in Anhang I und Anhang II festgelegten
Vorschriften entspricht.
1. wir haben keinen "neuen Fahrzeugtyp"
2. wir wollen auch keinen neuen Typ eines Frontschutzsystems, der als selbstständige technische Einheit in den Handel kommt, mit einer EG-Typgenehmigung
(ugs. "e-Prüfzeichen", wie bspw. die Bügel von Ullstein) versehen, und eine nationale Typgenehmigung (KBA "~....") beantragen wir auch nicht.
Wir wollen eine Einzelabnahme nach §21 StVZO i.V.m. §19 (2) StVZO. Am Ende dieser steht eine Einzelbetriebserlaubnis.
Und irgendwo, ziemlich am Anfang des Dokuments, steht auch der Gültigkeitsbereich - Fahrzeuge mit EZ ab 2006.
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AW: Windenstoßstange und Schnorchel aus UK und AHK am Defender eintragen
@SirLandy:
Auch eine Einzelabnahme erfolgt doch auf Grund der gesetzlichen Vorgaben.
In dem Zusammenhang ist es völlig egal ob das Teil riecht, schmeckt oder augenscheinlich
aussieht wie eines dass bereits schon mal eine Genehmigung erhalten hat. Entweder für das
Teil gibt es eine Genehmigung oder es ist ein neuer Typ. Das ist auch richtig so, weil z.B.
die Optik nicht über die Materialbeschaffenheit aussagt. Da die Jungs in UK nichts von
entsprechendem Papier halten gibt es zu einer Stoßstange aus UK auch keine Genehmigung
aus der Vergangenheit. Ein Prüfen muss sich also an die gesetzlichen Vorgaben halten, und
die machen einen starren A-Bar nunmal unmöglich. Dabei ist es auch wurscht wie als das
Fahrzeug ist, weil das Anbauteil neu ist und es dieses Teil ist das genehmigt werden müsste.
Versteh mich bitte nicht falsch, ich sehe den Vorteil für einen Fußgänger auch nicht. Aber ich
sehe dass ein Prüfer nur nach Gesetzeslage prüfen kann. Und da hat ein Neuteil, welches bis
zur Änderung der Vorschriften keine Genehmigung hatte, nun mal den Vorschriften zu genügen.
Keine Ahnung was du noch anführen willst. Aber die Händler die kurz vor Inkrafttreten der
aktuellen Vorschriften die Windenstoßstangen und Frontschutzbügel regelrecht verschleudert
haben um die Verluste so gering wie möglich zu halten geben wohl schon einen guten Anhalt
wie möglich das alles ist, oder eben nicht.
Gruß
Axel
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AW: Windenstoßstange und Schnorchel aus UK und AHK am Defender eintragen
Du willst es irgendwie nicht verstehen...
1. die EG-Richtlinie gilt nur für Fahrzeuge mit EZ ab 2006. Alle älteren Fahrzeuge sind davon überhaupt nicht betroffen.
2. die EG-Richtlinie gilt nur für separat verkaufte Bügel ("...als selbstständige Einheit in den Handel..."), welche mit e-Prüfzeichen (welches EU-weit gilt) oder mit nationaler Betriebserlaubnis (heißt in Deutschland "ABE") verkauft werden sollen.
Eine Einzelbetriebserlaubnis (ugs. "Einzelabnahme" genannt) hat mit beiden Varianten nicht im Geringsten was zu tun.
Ich fahre an zwei Fahrzeugen die ARB Saharabar (2000er D2 und 2014 Defender), an beiden wurde sie per Einzelabnahme eingetragen, und beide Einzelabnahmen wurden von der übergeordneten Behörde (unsere tolle, hessische Erfindung namens "Bündelungsbehörde") genehmigt - nur bevor wieder behauptet wird das wäre eine "Gefälligkeitseintragung" oder der TÜV Hessen wäre dumm.
Der D2 ist älter als 2006, der Defender ist weder als PKW noch als LKW zugelassen. Somit kam die EG-Richtlinie nicht zur Anwendung.
Ich weiß wirklich nicht, was es da nicht zu verstehen gibt...
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AW: Windenstoßstange und Schnorchel aus UK und AHK am Defender eintragen
Moin SirLandy,
so habe ich die RiLi auch verstanden - sie bezieht sich ausschließlich auf Typgenehmigungen (und nationale Betriebserlaubnisse) für Fahrzeuge und Teile. Weißt Du zufällig, welche Vorschrift für die Einzelabnahme von Frontschutzsystemen zu erfüllen ist? Ist das ein Anhang der StVZO? Und welche Version der Vorschrift erfüllt werden muss - die aktuelle oder die zum Zeitpunkt der EZ des Fahrzeugs?
Danke und beste Grüße
HighlandyAnybody who loves whisky can't be all bad.
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AW: Windenstoßstange und Schnorchel aus UK und AHK am Defender eintragen
@SirLandy
was ich nicht verstehe:
wenn ich zu einem Prüfer gehe und um eine Einzelabnahme bitte wir der die doch auf Grund irgendwelcher
Vorschriften durchführen und eben nicht nach Lust und Laune ... wenn nicht die EG-Richtlinie ... welche dann???
Das hat auch nix mit verstehen wollen zu tun ... mehr mit dem wie mein Verständnis des Systems ist ...
Also auf was hat sich der Prüfer gestützt als er dir dein Zeug eingetragen hat?
Gruß
Axel
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AW: Windenstoßstange und Schnorchel aus UK und AHK am Defender eintragen
"Frontschutzsystem" ist eine Formulierung die der EG-Richtlinie 2005/66/EG entstammt. In deren Anhängen findest Du die Voraussetzungen für die Prüfung von "Frontschutzsystemen" - ist für Einzelstücke aufgrund des immensen Aufwands nicht machbar.
Für Fahrzeuge die älter als 2006 sind oder die nicht zur Fahrzeugklasse M1 und N1 gehören gilt die Richtlinie nicht und es werden ausschließlich die nationalen Vorschriften angewandt. Hier gelten die am Tag der Abnahme gültigen Vorschriften.
Zitat von bastler Beitrag anzeigenwas ich nicht verstehe:
wenn ich zu einem Prüfer gehe und um eine Einzelabnahme bitte wir der die doch auf Grund irgendwelcher
Vorschriften durchführen und eben nicht nach Lust und Laune ... wenn nicht die EG-Richtlinie ... welche dann???
Zitat von bastler Beitrag anzeigenAlso auf was hat sich der Prüfer gestützt als er dir dein Zeug eingetragen hat?
Otto Normalverbraucher kann sowas für teuer Geld im Kirschbaumverlag kaufen - aber wenn man einen Prüfer gefunden hat der nicht gleich das Märchen vom Kuhfängerverbot auspackt, ist der in der Regel auch so nett ein paar Ausdrucke zu erstellen oder den Kunden über die Schulter schauen zu lassen.
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AW: Windenstoßstange und Schnorchel aus UK und AHK am Defender eintragen
Zitat von Highlandy Beitrag anzeigen(und nationale Betriebserlaubnisse) für Fahrzeuge
Ich hab jetzt tatsächlich grad keine Lust sie zu lesen.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
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