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Windenstoßstange und Schnorchel aus UK und AHK am Defender eintragen

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    #16
    AW: Windenstoßstange und Schnorchel aus UK und AHK am Defender eintragen

    Nur weil ein T-Träger (eventuell und zufälligerweise) die Anforderungen erfüllt, kann er immer noch nicht anbauen was er will.
    Nachher ist man immer Schlauer......

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      #17
      AW: Windenstoßstange und Schnorchel aus UK und AHK am Defender eintragen

      Hast Du irgendwas fachliches zur Fragestellung (Eintragung der gezeigten Windenstoßstange an einem 98er Defender) beizutragen, oder schlichtweg Langeweile/keinen Job und musst Deinen Beitragszähler mit Wortklaubereien hochtreiben?

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        #18
        AW: Windenstoßstange und Schnorchel aus UK und AHK am Defender eintragen

        Du erzählst Müll, darauf will ich die anderen User hinweisen.
        Wenn, nach deiner Aussage das jede Stoßstange bei Bj1998 montiert werden darf, jemand beim TÜV keine Eintragung erhält.
        Er daraufhin den Prüfer verklagt (nach deinem Anraten hin) und er die Klage verliert, macht das Niemandem Spaß.
        Übernimmst du dann die Kosten für die gescheiterte Klage ?
        Nachher ist man immer Schlauer......

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          #19
          AW: Windenstoßstange und Schnorchel aus UK und AHK am Defender eintragen

          Moin,

          aha....an einen erstmals in D zuzulassenden Defender aus 98 kann man anbauen was man will. Spannende Aussage die sicher auch nachhaltig belegt werden kann. Wollte schon lange mal den TÜV verklagen.

          Gruss Doc
          Aktuell... vakantio.de/the-icarus-experiment

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            #20
            AW: Windenstoßstange und Schnorchel aus UK und AHK am Defender eintragen

            Zitat von nouz Beitrag anzeigen
            Spannende Aussage die sicher auch nachhaltig belegt werden kann.
            Klar: einfach das vielzitierte "Frontbügel-Verbot", womit die Prüfer derlei Anfragen gerne abweisen, (die EG-Richtlinie 2005/66/EG) lesen - da steht drin, für welche Fahrzeuge diese Richtlinie überhaupt gilt. Der hier fragliche Defender fällt nicht darunter.

            Somit sind die nationalen Bauvorschriften anzuwenden, und die besagen lediglich: keine gefährlichen Kanten. Eine "gefährliche Kante" ist definiert durch ein Radius kleiner oder gleich 2.5mm.

            Die Prüforganisationen haben einen staatlichen Prüfauftrag; wenn diesem nicht nachgekommen wird, kann man ihn problemlos auf dem Rechtsweg einfordern. Habe ich mit einer LPG-Gasanlage und der TÜH durch.

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              #21
              AW: Windenstoßstange und Schnorchel aus UK und AHK am Defender eintragen

              Zitat von LandyJockel Beitrag anzeigen
              Ist da einfach irgendein Schnorchel montiert und das interessiert beim TÜV nicht oder gibt´s zu Deinem Schnorchel eine ABE?
              In der Explorer steht da in der aktuellen Ausgabe auch was drin und die sagen, ein Schnorchel muß eingetragen sein, da sich mit Veränderung der Luftzufuhr auch das Abgasverhalten ändern kann.
              Ich würde mir eigentlich auch gerne einfach einen Schnorchel bauen/montieren...........schrecke im Moment aber wegen dem TÜV noch davor zurück.
              Bei mir wurde auf meinen ausdrücklichen Wunsch mein Eigenbau eingetragen. Was aber angeblich nicht erforderlich war, da die Fahrzeugmaße nicht verändert wurden, und auch keine Gefährdung davon aus ginge.
              Allerdings, gerade heutzutage würde ich immer wieder auf eine Eintragung bestehen, wo Fußgängerschutz so groß geschrieben wird.
              Papiere: http://www.rainer4x4.de/defender.htm
              Gruß Rainer
              https://www.ecosia.org/ Die Suchmaschine die Bäume pflanzt!

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                #22
                AW: Windenstoßstange und Schnorchel aus UK und AHK am Defender eintragen

                Zitat von SirLandy Beitrag anzeigen
                An einem 1998er Defender kann er stoßstangentechnisch anbauen was er will, auch mit Kuhfänger, nach wie vor eintragungsfähig. Wenn sich der Blaukittel (bzw. in diesem Fall, da neue BL, Grünkittel) weigert, verklagt man ihn eben. Stichwort staatlicher Prüfauftrag.
                seit dem 25. Mai 2007 sind Frontschutzsysteme die nicht den Anhängen I und II der Richtlinie 2005/66/EG entsprechen
                nicht mehr eintragungsfähig. Wer vorher eine Eintragung bekommen hat, hat Bestandsschutz, alles andere guckt in die
                Röhre. Die Windenstoßstangen mit A-Bar hat dir jeder Prüfer um die Ohren und wie lange das mit denen ohne A-Bar
                als Windenträger (WICHTIG!!!) noch durch geht kann keiner sagen. Aber zu behaupten die müssen das eintragen
                ist schon mehr als nur aus dem Fenster gelehnt ...

                Quelle:



                Gruß
                Axel

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                  #23
                  AW: Windenstoßstange und Schnorchel aus UK und AHK am Defender eintragen

                  Zitat von bastler Beitrag anzeigen
                  seit dem 25. Mai 2007 sind Frontschutzsysteme die nicht den Anhängen I und II der Richtlinie 2005/66/EG entsprechen
                  nicht mehr eintragungsfähig.
                  Du hast Dir offensichtlich nicht die Mühe gemacht, das verlinkte Dokument zu lesen.

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                    #24
                    AW: Windenstoßstange und Schnorchel aus UK und AHK am Defender eintragen

                    Zitat von SirLandy Beitrag anzeigen
                    An einem 1998er Defender kann er stoßstangentechnisch anbauen was er will, auch mit Kuhfänger, nach wie vor eintragungsfähig. .....

                    Zitat von SirLandy Beitrag anzeigen
                    Klar: einfach das vielzitierte "Frontbügel-Verbot", womit die Prüfer derlei Anfragen gerne abweisen, (die EG-Richtlinie 2005/66/EG) lesen - da steht drin, für welche Fahrzeuge diese Richtlinie überhaupt gilt. Der hier fragliche Defender fällt nicht darunter.

                    Somit sind die nationalen Bauvorschriften anzuwenden, und die besagen lediglich: keine gefährlichen Kanten. Eine "gefährliche Kante" ist definiert durch ein Radius kleiner oder gleich 2.5mm.
                    ....
                    Was denn jetzt ?
                    Kann er anbauen was er will oder doch nicht ?
                    Nachher ist man immer Schlauer......

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                      #25
                      AW: Windenstoßstange und Schnorchel aus UK und AHK am Defender eintragen

                      Hallo

                      Wichtig bei der Stoßstange ist keine scharfen Kanten und die Außenmaße vom Auto sollten nicht überschritten werden.
                      Damit wurde auch meine Stoßstange von Devon44 (ok, ohne Bügel)als Windenträger eingetragen. Die Winde muss zudem eine Abdeckung haben, bei mir eine extra Plane. Wohlbemerkt an einem 2013er Td4.
                      P1140680.jpg
                      Red mit den Prüfern beim Tüv/Plauen. Bei einem Tdi dürfte das auch machbar sein.

                      viele Grüße
                      Mathias

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                        #26
                        AW: Windenstoßstange und Schnorchel aus UK und AHK am Defender eintragen

                        Zitat von marsulandy Beitrag anzeigen
                        Was denn jetzt ?
                        Kann er anbauen was er will oder doch nicht ?
                        Er kann anbauen was er will, wenn keine gefährlichen Kanten daran sind.

                        Soll ich es Dir vortanzen/vorklatschen?

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                          #27
                          AW: Windenstoßstange und Schnorchel aus UK und AHK am Defender eintragen

                          Zitat von SirLandy Beitrag anzeigen
                          An einem 1998er Defender kann er stoßstangentechnisch anbauen was er will, auch mit Kuhfänger, nach wie vor eintragungsfähig. Wenn sich der Blaukittel (bzw. in diesem Fall, da neue BL, Grünkittel) weigert, verklagt man ihn eben. Stichwort staatlicher Prüfauftrag.
                          ich sehe im staatlichen prüfauftrag aber keine automatische Eintragung, er muss prüfen , aber er muss nicht eintragen!

                          ansonsten ist eine gewonnende schlacht noch kein gewonnener krieg, ich setzte da eher auf Nachhaltigkeit und Gespräch.

                          ich kann mathias von #25 bestätigen, winden-Stoßstangen ohne bügel sind auch heute noch an BJ 2017 Fahrzeugen möglich, wenn sie bestimmte Kriterien und Radien einhalten
                          Andy aus Teltow/ Fläming
                          zu tode gefürchtet ist auch gestorben...

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                            #28
                            AW: Windenstoßstange und Schnorchel aus UK und AHK am Defender eintragen

                            Moin,

                            ja das ist unfraglich möglich, habe ich selbst jüngst vorgenommen.

                            Gruss Doc
                            Aktuell... vakantio.de/the-icarus-experiment

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Windenstoßstange und Schnorchel aus UK und AHK am Defender eintragen

                              Zitat von lightandy Beitrag anzeigen
                              ich sehe im staatlichen prüfauftrag aber keine automatische Eintragung, er muss prüfen , aber er muss nicht eintragen!
                              Die Eintragung darf nur dann verweigert werden, wenn ihr Gesetze und Richtlinien entgegenstehen. Das ist - auf Verlangen - auch schriftlich zu begründen.

                              Eine Eintragung nur deshalb verweigern weil es ihm persönlich nicht in den Kram passt oder er keine Lust hat, sich durch 10cm Gesetzeskommentar zu arbeiten, darf der aaS nicht.

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                                #30
                                AW: Windenstoßstange und Schnorchel aus UK und AHK am Defender eintragen

                                Zitat von SirLandy Beitrag anzeigen
                                Er kann anbauen was er will, wenn keine gefährlichen Kanten daran sind.

                                Soll ich es Dir vortanzen/vorklatschen?
                                Und die Stoßstange seitlich nicht übersteht und keine Splittergefahr davon ausgeht (Kunststoffstoßstange) usw. usw....
                                Deine Aussage "er kann montieren was immer er will ; der Prüfer muss es eintragen" ist und bleit Müll.....
                                Seh es doch ein das du Quatsch geschrieben hast, da musst du nicht für Tanzen oder Klatschen....
                                Nachher ist man immer Schlauer......

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