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Zusatzscheinwerfer - diverse Fragen

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    Zusatzscheinwerfer - diverse Fragen

    N'Abend Gemeinde,

    ich spiele mit dem Gedanken, ein paar Zusatzfernscheinwerfer anzubringen - dem Trend der Zeit folgend, sollten hier LEDs zur Anwendung kommen.

    Einerseits beschäftigt mich die Frage, ob ich diese dann unbedingt im Steuergerät anmelden müsste, denn per Stromdieb und Relais könnte man die Scheinwerfer auch direkt mit der Batterie verbinden. Wie sind eigentlich die original Zusatzscheinwerfer geschaltet? Sind die immer mit Fernlicht aktiv oder nur, wenn keine Nebler eingeschaltet sind (weswegen ein Einpflegen im CCF nötig wäre)?

    Eine weitere Überlegung geht in Richtung Montage, einige Beispiele hat mir die Forensuche geliefert, allerdings alles schon ein paar Jahre alt. Mir persönlich gefallen die flachen LED Balken weniger gut und ich denke eher an etwas in Form und Größe der LR Option auf der Stoßstange. Zumals ich gerade am "Familien-Defender" eine schöne und preiswerte runde Variante mit E-Nummer gesehen habe.

    Über Photos und Tips tät mich mich freuen.

    Schöne Feiertage und kontrollierten Rutsch!

    Franz

    #2
    AW: Zusatzscheinwerfer - diverse Fragen

    Intressant wäre auch wo die durchführungen wären und wie ihr ins Auto geht.

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      #3
      AW: Zusatzscheinwerfer - diverse Fragen

      Schaltbar mit Fernlicht ist zumindest beim Xenon nicht zulässig weil man dann mehr dann als 4 Scheinwerfer schalten würde. Interessant wäre die Kennung der Zusatzscheinwerfer. Legal ist sowas nur wenn man sie separat als Arbeitsscheibwerfer betreiben würde, da man bei verbauten Nebelsw schon die maximal zulässige Anzahl an Scheinwefern am Fahrzeug hat.

      Im Datenbus muss man nix anmelden, hab ich mit TFL auch nicht gemacht.

      Kabeldurchführubg geht ganz links an der Spritzwand.

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        #4
        AW: Zusatzscheinwerfer - diverse Fragen

        Ich würde diese Lösung bevorzugen. Also im kühlergrill...

        Komplettes Set für den Discovery 4 Facelift bestehend aus einem Satz Lazer Lamps Triple-R 750 Standard (Farbe silber oder schwarz) OEM plus SSR Stromstoßrelais inkl Taster Satz V2A Halter inkl Befestigungsmaterial für die Scheinwerfermontage im Kühlergrill 4 lackierfähige Endkappen für den Kühlergrill
        Spielkind ohne technischen Sachverstand

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          #5
          AW: Zusatzscheinwerfer - diverse Fragen

          Kabelsatz auch für den 3er
          Spielkind ohne technischen Sachverstand

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            #6
            AW: Zusatzscheinwerfer - diverse Fragen

            Hmm.. die Lazers kosten allerdings grob den zehnfachen Preis von der Variante, die ich am Defender gesehen habe. Trotzdem ist es eine dezente Lösung, sofern die Festigkeit stimmt.

            @El Hardo: Genau der Gedanke mit den maximal 6 Lampen kam mir auch. Was hat denn ein nicht Xenon D3 als Abblendlicht, konnte gerade auf die schnelle nichts dazu finden.. H7 wie im integrierten Fernscheinwerfer?

            Hat jemand Xenon mit montierten Zusatzscheinwerfern und Neblern? Wird da irgendwas bei Fernlicht ausgeschaltet?

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              #7
              AW: Zusatzscheinwerfer - diverse Fragen

              Also ich nutze die Lazer (Triple R 750) mit dem Kabelsatz und Relais von oem-plus und muss sagen, dass ich es mir nicht besser vorstellen kann. Alternativ lassen sich natürlich auch beliebige andere Leuchten an den Kabelsatz hängen, wenngleich ich die Qualität der Leuchten verglichen mit gewöhnlichen Chinakrachern aus der Bucht oder vom großen A schon gigantisch finde.

              Ich hatte mit einem weiteren Kabelsatz (dann als Master/Slave-Schaltung verbunden) auch noch einen China-Dachbalken optional zuschaltbar. Da im momentan aber ohne Dachträger unterwegs bin, liegt auch der LED Balken in der Garage.

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                #8
                AW: Zusatzscheinwerfer - diverse Fragen

                Zitat von El Hardo Beitrag anzeigen
                Schaltbar mit Fernlicht ist zumindest beim Xenon nicht zulässig weil man dann mehr dann als 4 Scheinwerfer schalten würde.
                Ich verstehe den Satz gerade nicht.
                Wieviele Fernscheinwerfer hat das Fahrzeug denn serienmäßig?
                Ein Fernscheinscheinwerfer darf nie wie ein Arbeitsscheinwerfer angeschlossen werden.
                Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                  #9
                  AW: Zusatzscheinwerfer - diverse Fragen

                  Es dürfen beim PKW maximal 4 Fernlichtscheinwerfer gleichzeitig an sein.
                  Wenn man also Xenon hat und Fernlicht an macht, schaltet der Xenon auf "Bi" und 2 zusätzliche Halogenscheinwerfer gehen an = 4!
                  Zusätzlich muss noch ein Lichtstärken Kenngröße eingehalten werden, das ist aber eher zweitrangig.

                  Arbeitsscheinwerfer haben keine besonderen Vorschriften. Wenn die normale Beleuchtung der StVZO genügt, kann man zusätzlich als Arbeitsscheinwerfer anschließen was man will. Egal ob 5 Fernlichter in alle Richtungen, 10 Lightbars oder 16 Blinker. Sie dürfen nur nicht mit den normalen Schaltern für Fernlicht oder Nebellicht gekoppelt sein und nicht währden der Fahrt auf öffentlichen Straßen benutzt werden.

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                    #10
                    AW: Zusatzscheinwerfer - diverse Fragen

                    ^^ Nein, man darf nicht anschließen, was man will: Arbeitscheinwerfer dürfen keine "E"-Kennzeichnung für Fernlichticht- oder Nebelscheinwerfer oder Blinker auf den Streuscheiben besitzen. Wenn solche Leuchten über separate Schalter geschaltet werden, sind es einfach falsch geschaltete Fernlichticht- oder Nebelscheinwerfer oder Blinker.
                    Anybody who loves whisky can't be all bad.

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                      #11
                      AW: Zusatzscheinwerfer - diverse Fragen

                      Da liegst du leider falsch. §52StVZO fordert keine Kennung und schließt keine aus. Es ist schlicht keine erwähnt.
                      Wir könnten jetzt aufdröseln was genau Arbeitsscheinwerfer sind. Legal kann man die Zusatzfernlicher nur wie oben genannt anbringen und schalten.
                      Hier geht es vorrangig darum, zusätzliche Scheinwerfer anzubringen die man legal abseits der Straßen benutzen kann (im Gelände, Wald oder was weiß ich). Das sind streng genommen keine Arbeitsscheinwerfer, weil man kein Arbeitsgerät damit beleutet.
                      Ist auch wurscht, da man abseits der Straße rumleuchten kann wie man will. Ob Lightbar, Fernlichter oder Unterbodenbeleuchtung ist wurscht.

                      Ergänzend sei erwähnt, dass man auch beliebig viele Fernlichtscheinwerfer vorne an sein Auto bauen kann, solange immer nur 4 gleichzeitig leuchten. Wenn man Montags Paar A und B leuchten lässt, und Dienstags Paar B und C ist das vollkommen legal.

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                        #12
                        AW: Zusatzscheinwerfer - diverse Fragen

                        Zitat von El Hardo Beitrag anzeigen
                        Es dürfen beim PKW maximal 4 Fernlichtscheinwerfer gleichzeitig an sein.
                        Wenn man also Xenon hat und Fernlicht an macht, schaltet der Xenon auf "Bi" und 2 zusätzliche Halogenscheinwerfer gehen an = 4!
                        Ja,ganz genau.Es dürfen 4 Fernscheinwerfer zu dem Abblendlicht zugeschaltet werden.
                        Der Referenzzahl,welche in Summe 100 nicht überschreiten darf,bezieht sich ausschließlich
                        auf die gleichzeitig eingeschalteten Fernscheinwerfer.
                        Um es auf die Spitze zu treiben darf man dann noch zwei Nebelscheinwerfer betreiben.
                        In Summe also 8.
                        Da Xenonscheinwerfer in der Regel mit einer hohen Refferenzzahl gesegnet sind,
                        kommt man mit zwei zusätzlichen Fernlichtern oftmals über die 100 hinaus.
                        Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                        Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                          #13
                          AW: Zusatzscheinwerfer - diverse Fragen

                          Zitat von El Hardo Beitrag anzeigen
                          (...) Wenn man also Xenon hat und Fernlicht an macht, schaltet der Xenon auf "Bi" und 2 zusätzliche Halogenscheinwerfer gehen an = 4! (...)
                          Hm, bei Bi-Xenon-Scheinwerfern wird für Abblend- und Fernlicht dieselbe Lampe verwendet,
                          zur Umschaltung wird eine Blende aus dem Strahlengang geklappt, womit dann Fernlicht leuchtet.
                          Zur veranschaulichung: https://youtu.be/lBtyzwduh_I?t=42s

                          Unabhängig davon gilt:
                          Paarweise Zuschaltung von zusätzlichen Fernscheinwerfern zum Abblend- und Fernlicht ist zulässig;
                          beim Übergang zum Abblendlicht müssen alles Fernscheinwerfer gleichzeitig abschalten;
                          es es dürfen nicht mehr als 4 Fernschweinwerfer, d.h. 2 Paar, gleichzeitig eingeschaltet werden können bzw. leuchten.
                          Quelle: Lichttechnische Einrichtungen; http://www.meyhoff-rueder.de/uploads/broschuere_lte.pdf

                          Gruß
                          :o

                          Edit: Caruso war schneller
                          Wie macht ihr das heute denn alle...

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                            #14
                            AW: Zusatzscheinwerfer - diverse Fragen

                            @ Caruso / Hasdrubal: Verstehe nicht so rechts ob du mir nun zustimmst oder nicht. Um es nochmal deutlich zu erwähnen: Ein Bi-Xenon Scheinwerfer (den wir ja wenn Xenon vorhanden im Disco 3 verbaut haben) zählt als Fernscheinwerfer wenn sein Klappe offen ist, er also Fernlicht produziert. Dann dürfen ZUSÄTZLICH nur noch 2 Stk / 1 Paar Fernlichtscheinwerfer leuchten.

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                              #15
                              AW: Zusatzscheinwerfer - diverse Fragen

                              Zitat von El Hardo Beitrag anzeigen
                              Ergänzend sei erwähnt, dass man auch beliebig viele Fernlichtscheinwerfer vorne an sein Auto bauen kann, solange immer nur 4 gleichzeitig leuchten. Wenn man Montags Paar A und B leuchten lässt, und Dienstags Paar B und C ist das vollkommen legal.
                              Nein das ist überhauptnicht legal.
                              Du solltest dir mal den Link von Hasdrubal aufmerksam durchlesen.
                              Dass Arbeitsscheinwerfer keine Kennung haben,ist eine Anforderung,
                              weil durch die Kennung der Verwendungszweck vorgegeben ist
                              und damit auch die Schaltung.
                              Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                              Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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