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auf der Suche nach einem Fahrwerk zur Höherlegung um 2", bin ich zB bei OME, auf den Hinweis gestoßen, daß die 1,6" Höherlegung in Modellen ab 2003 (D2a) um mehr 1" geringer ist als bei Modellen bis 2002 (D2). Das würde den Aufwand für 9mm Höherlegung bei meinem D2a nicht lohnen.
Frage an die D2a-Lifter: Was habt ihr für Federn verbaut? Welche Höherlegung wurde erreicht? Winde?
Hab die HD-Federn von Britpart. Die haben etwas mehr als 1" gebracht. Werde demnächst noch 1" Spacer druntersetzen, vorne evtl noch diese Feder Isolatoren (wegen Winde) dann ist gut. Bin voll zufrieden mit denen. Dazu TF Dämpfer, schön straff. Alles top.
2“ Federn von FlatDog vorne. Hinten 2“ Spacer in Verbindung mit neuen Luftbälgen. OME Fahrwerk in HD. Mit den Dämpfern nicht zufrieden. Sind für hinten 2“ zu kurz und schlagen bei höhergestellter Luftfederung beim fahren im Gelände an die Endanschläge. hinten nun Britpart Dämpfer in +2“ (sind wirklich um die Höherlegung länger als OME) gleich straff wie der Käse aus Australien.
Vorne und hinten Stahlstossstangen, vorne eine Goodwinch—Winde.
Ich kann für die OME Dämpfer keine Empfehlung aussprechen da die keinen deut besser sind als die Britpart.
freund hat stahlstossstange mit Tmax wind vorne und hätte Flatdog HD +2"federn, innerhalb 1,5 jahr waren die +2"verschwunden federn einfach gesenkt, genau wie TF mediums und normal das auch so oft machen.
Fahrwerkseinbau war im Juni 2016. bis jetzt konnte ich noch nichts negatives, außer der OME Dämpfer, beobachten. Reifendimension ist 235/85/16, als Größenvergleich am Fahrzeug.
Schalte mich mal eben hier ein mit meiner Frage.
Wie stehts eigentlich mit der Eintragung einer Britpart Höherlegung (gelbe Federn HD und SuperGaz Dämpfer) um 2". Ist das generell umproblematisch machbar und was wird dafür vom TÜVer erwartet?
Danke
Erst Nudelwasser ausm Wassertank ziehen dann duschen gehen!
Zur Eintragung benötigst Du ein Gutachten für die Federn. Was es von BP natürlich nicht gibt. Einzelabnahme geht bei einem Prüfingenieur, wenn er gut drauf ist.
Dämpfer sind nicht eintragungspflichtig.
hast natürlich recht! §19.3 bei einer Änderung des Feder-/Dämpferverhaltens eine Teilegenehmigung oder eine Änderungsabnahme erforderlicch sind (Abschnitt 6.4)
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