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EU-Übereinstimmungsbescheinigung / CoC-Bescheinigung Defender 2.4 TDCi - woher?

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    #16
    AW: EU-Übereinstimmungsbescheinigung / CoC-Bescheinigung Defender 2.4 TDCi - woher?

    Hallo,
    bitte nenn doch mal belastbare Quellen zur vorgeschriebenen Entwertung des CoC. Das CoC ist einfach nur ein Stück Papier mit Daten. Es wäre ja schrecklich wenn die Dinger nach der Anmeldung nicht mehr gültig wären, dann müssten die ja bei jeder HU durchfallen wenn man bei nicht vollständig ausgeschlüsseltem Fahrzeug die Reifengrößen nachsehen muss... Irgendwie ist eine Entwertung ja auch unsinnig, weil ja jederzeit ein neuer Ausdruck bestellt werden kann.
    Es gibt auch Datenbestätigungen die für das Ausland erstellt und auch dort anerkannt werden. Das haben wir sogar schon gemacht als es noch gar keine EG Typgenehmigten Fahrzeuge gab.
    Bei uns kommen jede Woche diverse Fahrzeuge die als Gebrauchtfahrzeuge importiert werden, die ein ausländisches CoC haben und eine HU brauchen um hier angemeldet zu werden.
    Keines der CoC Papiere (auch von meinen eigenen Fahrzeugen) wurde oder war entwertet - aber ich lasse mich da gerne weiterbilden!
    Gruss

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      #17
      AW: EU-Übereinstimmungsbescheinigung / CoC-Bescheinigung Defender 2.4 TDCi - woher?

      Zitat von SirTobi Beitrag anzeigen
      bitte nenn doch mal belastbare Quellen zur vorgeschriebenen Entwertung des CoC.
      Habe ich wie erwähnt vor einiger Zeit mal getan - leider ist das Forum mit Suchbegriffen wie "Verwaltungsvorschrift" überfordert.

      Zitat von SirTobi Beitrag anzeigen
      Das CoC ist einfach nur ein Stück Papier mit Daten.
      Das COC ist nicht einfach "nur ein Stück Papier", sondern ein Dokument auf dessen Grundlage alle EU-Mitgliedsstaaten, welche die EU-Richtlinie 2007/46/EG ratifiziert haben, nationale Zulassungspapiere ausstellen können.

      Aus diesem Grund regelt diese Richtlinie auch explizit das Erstellen von Duplikaten (Kap. VII, Artikel 18, Abs. 8): "Nur der Hersteller ist berechtigt, ein Duplikat der Übereinstimmungsbescheinigung auszustellen. Sie ist auf der Vorderseite deutlich sichtbar mit dem Vermerk „Duplikat“ zu kennzeichnen."

      In Deutschland regelt eine Verwaltungsvorschrift den Umgang mit dem COC; es muss ein Stempel aufgebracht werden auf welchem das Dienstsiegel der jeweiligen Zulassungsstelle sowie die Nummer der ausgegebenen ZB II oder das zugeteilte Kennzeichen steht. Das sieht dann so aus:

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