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    #31
    AW: KFZ Steuer

    Zitat von SirLandy Beitrag anzeigen
    hätte ich die gerne in Deinem Schein gesehen.
    Ist oben gepostet :) Wie gebeten!

    Zitat von SirLandy Beitrag anzeigen

    Da da aber offensichtlich gar kein grünes Kennzeichen eingetragen ist, halte ich das weiterhin für schlichtweg Nonsense, was Du hier erzählst.
    Geht mir mit deinen Aussagen genauso. Ich halte sie nicht nur für Nonsense sondern absoluten Schwachsinn und schlechte Erziehung. Ich hatte dir direkt gesagt, dass der Schein nichts hilft, aber du wolltest den Schein sehen. So mag man dich absolut nachvollziehen, weil du enttäuscht bist und innerlich eine Hoffnung gesehen hast Steuern zu sparen, besonders wenn es einem wehtut pro Buchstabe des Land Rover Schriftzugs 11 Euro zu bezahlen und man bei falsch kleben schon in ernsthafte Depressionen stürzen würde

    Unter schlechte Erziehung fällt aber erst penetrant mit dem Schein nerven und anstelle sich für das einscannen zu bedanken ist es wichtiger von eigenen Fehler ablenken und den anderen in Misskredit stellen.

    Zumindest in NRW steht ein Grünes Kennzeichen nicht wie ein anderer Auspuff im Schein sondern als eine Steuerrechtliche Sache auf dem Steuerbescheid. ALLEINE eine Eintragung ist notwendig wenn z.b. man einen Anhänger mit gleichem Kennzeichen nutzen will. Bei einem H Kennzeichen steht auch nur das H im Kennzeichen und nicht im Schein als eine Eintragung.

    Ist mein Range Rover ein Personenkraftwagen? Nein, es ist gestrichen. Müsste da nicht oben beim 2.1. und 2.2. was stehen? Was steht unter Rover?
    Zuletzt geändert von DiMiDo; 11.12.2017, 12:47.

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      #32
      AW: KFZ Steuer

      Zitat von DiMiDo Beitrag anzeigen
      Zumindest in NRW steht ein Grünes Kennzeichen nicht wie ein anderer Auspuff im Schein sondern als eine Steuerrechtliche Sache auf dem Steuerbescheid.
      Selbstverständlich wird und MUSS ein grünes Kennzeichen in den Schein eingetragen werden.





      Unter Ziffer 21 wird "grünes Kennzeichen" eingetragen, und auf die Rückseite über dem Dienstsiegel der Zulassungsstelle die Rechtsgrundlage, nach welcher das grüne Kennzeichen vergeben wurde. Das gilt nicht nur in NRW (wo ich selbst wohne) sondern in jedem deutschen Bundesland. Nachzulesen in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung". Außerdem ist dieser Automatismus in der Zulassungs-Software implementiert; deutschlandweit wird "ekfz24" von Ekom verwendet.

      Zitat von DiMiDo Beitrag anzeigen
      ALLEINE eine Eintragung ist notwendig wenn z.b. man einen Anhänger mit gleichem Kennzeichen nutzen will.
      Eine solche Eintragung gibt es nicht. Die Verwendung von Folgekennzeichen ist ganz klar in der StVZO geklärt.

      Zitat von DiMiDo Beitrag anzeigen
      Bei einem H Kennzeichen steht auch nur das H im Kennzeichen und nicht im Schein als eine Eintragung.
      Das "H" steht selbstverständlich im Schein, und zwar direkt auf Seite 1. Genau wie das "E" bei Elektrofahrzeugen.

      Zitat von DiMiDo Beitrag anzeigen
      Ist mein Range Rover ein Personenkraftwagen? Nein, es ist gestrichen.
      Gemäß dem Schein den Du oben gepostet hast ist es ein Personenkraftwagen.

      Zitat von DiMiDo Beitrag anzeigen
      Müsste da nicht oben beim 2.1. und 2.2. was stehen?
      Nein. Denn in Feld "J" steht 01 0200, und das ist der Zulassungsschlüssel für PERSONENKRAFTWAGEN GESCHLOSSEN.




      Ich wollte keineswegs undankbar sein - Dank Deinem Schein weiß ich nun um welches Fahrzeug es geht, und werde den Zoll damit konfrontieren. Dann bin ich mal schwer gespannt, auf welcher Rechtsgrundlage man eine Steuerbefreiung für einen PKW genehmigt hat.

      Von den von Dir oben noch aufgeführten Eintragungen steht da übrigens auch gar nix drin....

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        #33
        AW: KFZ Steuer

        Anhand deines Papiers Kann man ehrlich gesagt nichts erkenne so verpixeln macht irgendwie gar keinen Sinn. Um Was für ein Fahrzeug geht es? Aufbau usw? Bei 21 kannst du dir alles rein schreiben lassen,Dieser Platz ist ausschließlich für Vermerke der Zulassungsbehörde vorgesehen, wie z. B. die Angabe


        “Selbstfahrervermietfahrzeug”, aber auch historische Zulassung, Elektroauto und auch in deinem Fall wohl Fahrzeugen.

        die von der Zulassungspflicht nach § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 in der jeweils geltenden Fassung ausgenommen sind;

        Noch NIE gesehen sowas wie das beispiel von dir. Oder hier mal ein billig Acker Schlepper auch mit Grün
        Scan 000005.jpg



        Das "H" steht selbstverständlich im Schein, und zwar direkt auf Seite 1. Genau wie das "E" bei Elektrofahrzeugen.
        Diese Aussage kann ich teilweise abstreiten, je nach Kreis wird das Unterschiedlich gedruckt. Bei meinem RR Cabrio steht da wo du grün drin stehen hast Oldtimer. Bei 14 wo z.b. der RheinKreis Neuss Oldtimer reinschreibt nix. Eigentlich auch etwas unlogisch, Oldtimer ist ja nicht eine Abgasnorm.



        Oder hier wurden auch gleich die US Sidemarkers mit eingetragen was eigentlich auch nicht so üblich ist und viele sagen geht nicht.

        Wer wie oder womit in der Lage ist die Scheine zu bedrucken kann ich dir nicht sagen und übersteigt meine Kompetenz. Das manche Bearbeiter sehr eigenwillige Scheine erstellen würde ich aber blind unterschreiben.

        Zum Eintragen. Was willst du den Eintragen? Das meiste ist doch frei. Es gibt nur den Verweis auf den Anhang und den die Nutzung durch bestimmte Personen.

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