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    #16
    AW: KFZ Steuer

    Hast du einen begründetes Anliegen eine Kfz Steuer Senkung zu erhalten, dann schilderst du die im Widerspruch gegenüber dem Hauptzollamt und das entscheidet dann ja oder nein. Will man nur ein wenig Brennholz holen oder ist einmal im Jahr für ne Kanickeljagd eingeladen gibt es keinen Grund weder mit grünem noch normalen Kennzeichen den Wald zu befahren.

    Die Pointe des Ganzen mit dem Wald ist Befugnis des Försters oder Jagdaufsehers und auch des "Großgrundbesitzers mit Eigenjagd" im eigenen Jagd Bereich bei dem Befahren, Betreten die Personalien aufzunehmen und eine begangene Ordnungswidrigkeit zu ahnden und auch das Fahrzeug sofortig abzuschleppen oder anders zu entfernen. Er kann aber auch vom Hauptzollamt verlangen ein grünes Kennzeichen trotz Ablehnung der Zuteilung, je nach Region und ansehen des Betreffenden auch ohne Erklärung. Und wenn er auf seiner Rolls-Royce Corniche S mit 6750 und keiner Schadstoffklasse also 1700 Euro steuern ein grünes Kennzeichen haben will ist das so, was es im Kreis Kleve seit über 10 Jahren gibt

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      #17
      AW: KFZ Steuer

      Zitat von DiMiDo Beitrag anzeigen
      Nein, nein, nein das ist und bleibt ein PKW.
      Zeig doch mal bitte ein Foto vom Fahrzeugschein (FIN kannst Du ja schwärzen).

      Eine Steuerbefreiung nach §3 Abs. 7 (C) kann ausschließlich für Zugmaschinen, Sonderfahrzeuge und deren Anhänger gewährt werden.

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        #18
        AW: KFZ Steuer

        da steht personenkraftwagen drin, bin gerade mit einem anderen Auto unterwegs. Kann zuhause ihn aber raussuchen. Das ist ein normaler Schein. Der Steuerbescheid ist der Unterschied.

        Ob Trecker oder LKW oder PKW da steht bei einem echten grün nichts drin, außer wenn etwas eingeschränkt ist also nicht ins Ausland oder nur im Kreis nur für dies und jenes... Zumindest in den neueren von NRW. Nur man muss dran denken, dass man einen Traktor leichter auf Grün bekommt als einen PKW.

        Wie viel viel Wald hast du? Wie hoch sind die Erträge im Vergleich zu den Kosten ausgenommen sind Kosten für die Finanzierung.

        Wir habe 115ha Wald und Weideland und 380 Ackerland am Niederrhein, was Regional sehr unterschiedlich zu bewerten ist

        Einziges Thema ist bei den Unimog Leuten was da steht, wenn man keinen Grund zur Umtragung hat hilft das da bei den alten Scheinen steht: Art des Kraftfahrzeugs......................Zugmaschine... .....................87 87 ist also die "Haupt"-Schlüsselnummer für eine Zugmaschine und wurde später in die Untergruppen 00, 10 bzw. 20 unterteilt, sowie mit dem Anhang 00 für die Schadstoffklasse versehen. 8700 00: ZUGMASCHINE 8710 00: ZUGM.ACKERSCHLEPPER 8720 00: ZUGM.GERÄTETRÄGER


        Das einfachste ist der Leitfaden vom Zoll


        kraftfahrzeugsteuerrechtlich anerkannte Sonderfahrzeuge

        Das wichtige ist eigentlich nicht die Fahrzeugart sonder der Zweck und der Grund!

        Also du fährst von deinem Haus was dein Wohnsitz ist der Grundsteuer A ist los um deine Kinder zur Schule zu bringen. Das ist OK... ABER darf man natürlich :D :D :D was auch jeder macht nicht mit subventionssprit machen :DD
        Also du fährst von deinem Haus was dein Wohnsitz ist der Grundsteuer B aber durch den Denkmalschutz steuer befreit ist los um deine Kinder zur Schule zu bringen. Das ist Verboten.
        Wichtig ist eben was für einen Grund gibt es dafür, wenn du durch dein Heim in Außenlage und Grundsteuer A eine Sonderbelastung hast darfst du viel viel mehr.
        Also du fährst von deinem Wohnsitz nach Schottland um nach deinem Moor zu gucken. Das ist OK

        Wobei die Jagd sieht aber das Finanzamt regelmäßig als sogenannte Liebhaberei an da keine Gewinnabsicht hinter ihr steht. Deshalb gilt die Jagd nicht als Gewerbe, deshalb kannst du keine Ausgaben absetzen und daher steht dir auch keine Steuerbefreiung zu wie sie einem Land und Forstwirtschaftlichen Unternehmer zusteht der einen Betrieb mit Gewinnabsicht betreibt und regelmäßig die Einnahmen daraus versteuert.

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          #19
          AW: KFZ Steuer

          Ich habe 1.650ha Mischwald in Eigenbewirtschaftung, und kenne mich mit Betriebsführung, Rückvergütung etc. ganz passabel aus ;)

          Der von Dir verlinkte Artikel des Zolls sagt genau das, was ich oben schon gesagt habe: Steuerbefreiung nach §3 Abs.7 (c) kann nicht für PKWs erteilt werden. Die Definition einer Zugmaschine und eines Sonderfahrzeuges sind hundertfach von Gerichten festgesetzt worden, da passt ein PKW nicht rein.

          Zitat: "Sonderfahrzeug - Definition: Straßenfahrzeug für besondere Zwecke außer Beförderung von Personen oder Gütern. Anmerkung: In diese Kategorie gehören z.B. Feuerwehrfahrzeuge, Krankenwagen, Kranwagen, selbstfahrende Straßenwalzen, Bulldozer mit Metallrädern oder Kette, Aufnahmewagen für Film, Hörfunk und Fernsehen, Fahrbüchereien, Abschleppwagen und anderweitig nicht genannte Straßenfahrzeuge.

          Deswegen hätte ich gerne den Schein gesehen, da sich dann offenkundig etwas in der Rechtsprechung geändert haben muss, und ich ebenfalls Steuerbefreiung für meine PKWs beantragen werde.

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            #20
            AW: KFZ Steuer

            Zitat von SirLandy Beitrag anzeigen
            Ich habe 1.650ha Mischwald in Eigenbewirtschaftung, und kenne mich mit Betriebsführung, Rückvergütung etc. ganz passabel aus


            Der von Dir verlinkte Artikel des Zolls sagt genau das, was ich oben schon gesagt habe: Steuerbefreiung nach §3 Abs.7 (c) kann nicht für PKWs erteilt werden. Die Definition einer Zugmaschine und eines Sonderfahrzeuges sind hundertfach von Gerichten festgesetzt worden, da passt ein PKW nicht rein.


            Zitat: "Sonderfahrzeug - Definition: Straßenfahrzeug für besondere Zwecke außer Beförderung von Personen oder Gütern. Anmerkung: In diese Kategorie gehören z.B. Feuerwehrfahrzeuge, Krankenwagen, Kranwagen, selbstfahrende Straßenwalzen, Bulldozer mit Metallrädern oder Kette, Aufnahmewagen für Film, Hörfunk und Fernsehen, Fahrbüchereien, Abschleppwagen und anderweitig nicht genannte Straßenfahrzeuge.


            Deswegen hätte ich gerne den Schein gesehen, da sich dann offenkundig etwas in der Rechtsprechung geändert haben muss, und ich ebenfalls Steuerbefreiung für meine PKWs beantragen werde.

            Mache ich wenn ich zuhause bin um dir zu helfen. Ja das sollte reichen. Ich kann gerade am Ipad den Kram aus dem Antrag nicht schwärzen den ich den Geschickt hatte. Auf Seite 2 bei 3 mit klein 2 steht. Das Fahrzeug ist hochgelände und wat fähig und wird zum Befahren von Überschwemmungsgebieten, Sumpf und Moorlandschaften und Retentionsfläche benötigt um die Bewertung und die Pflege nach Richtlinie 2007/60/EG und § 5 Abs. 2 WHG einzuhalten.


            Bei 2. steht 3 steht Bauart Personenkraftwagen
            3.2 und 3.3 bei besondere Einrichtungen
            Dem benötigten Bodenbeschaffenheit entsprechend anpassbares Fahrwerk, Sensor zur Wassertiefe, Manuelle Anhängerkupplung mit 38er Bolzen zum Rangieren von Anhängern, Transporteinrichtung für einen Arbeitshund, Standheizung mit zusätzlicher Batterie zur zeitlich ungebunden Beboachtung im Hochwasserfall vor Ort, Tische mit 230V Anschluss für die zeitlich unbegrenzte Dokumentation und Abwicklung vor Ort, Festinstallierte LTE Antenne mit Verstärker und Router mit Wlan um das Fahrzeug


            300 je ha oder was ist das momentan? in NRW ach Waldinventur hat man pro Hektar Wald einen jährlichen Zuwachs von 13 m³. d.h. du kannst gut 20t m³ entnehmen und davon kann man doch rechnen. ,Wenn du die Autos dafür brauchst ist es doch ein Nullsummen Spiel, weil sie doch dann sowieso abgesetzt werden können. Hast du Anspruch auf die Rückvergütung der Mineralölsteuer? Eigentlich macht das Spiel mit Öl und Steuer doch nur Sinn, wenn du keine steuerpflichtigen Erträge hast.




            "Steuerbefreit ist das Halten der nachfolgend aufgeführten Fahrzeugarten, sofern diese ausschließlich zu begünstigten land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden:"
            Zuletzt geändert von DiMiDo; 01.11.2017, 11:44.

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              #21
              AW: KFZ Steuer

              Ist auch logisch du kannst nicht nach dem Hochwasser und den Schafen, dem Moor in UK usw gucken ohne das du ein halbes Büro vor Ort zu haben oder soll man mal ne Nacht im Traktor sitzen und Laptop aufs Lenkrad? Fakt ist heute wo du teilweise so hohe Pflichten bezüglich Hochwasser, Umweltschutz und und hast, teilweise sogar stündlich Pegelstände usw weiter geben musst geht sowas nicht ohne einen passenden Fahrbaren Untersatz unter dem Popo. z.b. in Schottland wenn wiedermal irgend ein dämlicher Wanderer auf deinem Grund und Boden gesucht wird musst du als Eigentümer oder als Vertreter anwesend sein zumindest auf dem Papier und wenn der dann irgendwo tot gefunden ist musst du vor Gericht erscheinen, dass sind alles Belastungen Landwirtschaftlicher Natur. Je Strecke 1400km V8 brabbeln rein Landwirtschaftlicher Natur, wobei nun mit dem Brexit sich das ändern kann. Zum positiven wie negativen, weil es nicht mehr in der EU ist.

              Oder vielleicht mit einem Wohnmobil und dann dauernd Stecken bleiben?. Mein Nachbar hat sich einen Forward Control mit Koffer dafür umgerüstet aber hat eben nicht so lange Strecken wie wir in der Familie.

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                #22
                AW: KFZ Steuer

                Kommt der Schein noch irgendwann?

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                  #23
                  AW: KFZ Steuer

                  Hallo,

                  Ich habe den Thread mit Verwunderung mitverfolgt dass scheinbar Euro 2 nicht gleich Euro2 ist. Ich habe einen Thor 4.6 HSE seit 12 Jahren, und bin gerade beim Umzug von der Schweiz nach Deutschland. Ich ging immer fix davon aus dass ich Euro2 bekomme denn er ist ja Euro 2, alles abere wäre nach 1997 garnicht zulassungsfähig gewesen...
                  Habe auch die grüne Plakette.Da ich ihn prüfen muss, wer und wo wird die Schlüsselnummer festgelegt und kann ich eventuell den Kaltlaufregler noch einbauen dass er berücksichtigt wird?
                  Danke für Tipps, das Ganze Procedere ist mir noch nicht ganz klar... Für tipps bin ich sehr Dankbar. Den P38 nehm ich natürlich mit.

                  Grüsse Stefan

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                    #24
                    AW: KFZ Steuer

                    Zitat von SirLandy Beitrag anzeigen
                    Kommt der Schein noch irgendwann?
                    Erkläre mir sinnvoll wofür du den willst? dann scanne ich ihn dir gleich

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                      #25
                      AW: KFZ Steuer

                      Zitat von Pinz Beitrag anzeigen
                      Stefan
                      Hallo, du brauchst erstmal ein COC Papier. Dort muss dann drin stehen welche Abgaseinstufung du bekommst, aber je nach Papier und Type kann auch nichts drin stehen weil deine Variante vielleicht nicht eine Überprüfung für Deutschland bekommen hat.

                      Zulassungsfähigkeit war selbst 2001 Euro 1 , es hing von der Hersteller Poltik ab und der in Betriebnahme des Fahrzeugstypes. So kann man sehr schlecht argumentieren auch mit Vergleichspapieren geht das sehr schlecht.

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                        #26
                        AW: KFZ Steuer

                        Zitat von DiMiDo Beitrag anzeigen
                        Erkläre mir sinnvoll wofür du den willst? dann scanne ich ihn dir gleich
                        Ich möchte Steuerbefreiung für meine als PKW zugelassenen Fahrzeuge.

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                          #27
                          AW: KFZ Steuer

                          Hallo,

                          in meinen schweizer Papieren steht klipp und klar EURO2. Eventuell übersetzen die das so...?

                          Grüsse

                          Stefan

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                            #28
                            AW: KFZ Steuer

                            Hallo Stefan,
                            für welchen Stichtag ist deine Typengenehmigung durchgeführt worden? Also in der EU? Liegt der Test nach NEFZ für dein Fahrzeug vor? Generell giltDie Emissionsgrenzwerte für diese Fahrzeuge werden in der Verordnung 715/2007/EG dann gibt es noch einen Haufen Verordnungen und Ergänzungen. Zwar sind nach den Gesetzen die Schweizer von 95 am EU Abgasverbundstest angeschlossen, aber die Auslegung ist unterschiedlich. Euro2 ist auch in Deutschland nicht Euro 2 und Belgisches Eingetragenes Euro 2 ist in Deutschland meistens Euro 1. Daher im COC Zertifikat die Bestimmung für das jeweilige Land lesen und entnehmen.

                            Lies mal dir das durch:

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                              #29
                              AW: KFZ Steuer

                              Zitat von SirLandy Beitrag anzeigen
                              Ich möchte Steuerbefreiung für meine als PKW zugelassenen Fahrzeuge.
                              Rede ich gegen Wände? Nun erkläre bitte was das mit dem Brief zutun haben soll? NIX Das hat nix mit dem BRIEF zutun! Das hat mit deinem Betrieb und deinem Zweck zutun und wie viel EIGENLAND du besitzt
                              Scan (1).jpg

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                                #30
                                AW: KFZ Steuer

                                Wie ich Dir schon erklärt habe, ich besitze einen LOF Betrieb, und habe grüne Nummern auf den Schleppern und den Zugmaschinen. Da es aber keine Rechtsgrundlage gibt, um einen PKW in einem LOF Betrieb steuerfrei zu betreiben, hätte ich die gerne in Deinem Schein gesehen.

                                Da da aber offensichtlich gar kein grünes Kennzeichen eingetragen ist, halte ich das weiterhin für schlichtweg Nonsense, was Du hier erzählst.

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