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wie wir wissen, sind Erstzulassungen für Landys leider nicht mehr möglich.
Wie sieht das denn aus, wenn man eine Serie mit englischen Papieren und H-Gutachten hat?
Ist das eine Ausnahme wg. H oder wird auch so ein Fahrzeug in Deuschland nicht mehr zugelassen?
wieso sollten Landys (was beinhaltet eigentlich diese Klassifizierung?) in D nicht mehr zugelassen werden können?
Wenn Du ein H-Gutachten hast, dann war Dein Fahrzeug schon beim TÜV und wurde begutachtet? Dann hast Du ja die entsprechenden Unterlagen welche eine Zulassung ermöglichen.
Ok, ich bin jetzt von Defendern ausgegangen. Und davon, dass das für eine Serie (theoretisch) erst Recht gelten wird.
Die "modernen" Land Rover waren damit nicht gemeint.
Es geht um ein halbfertiges Restaurationsobjekt, dass erst einmal zur H-Begutachtung muss.
Davon ausgehend, dass diese entsprechend positiv verläuft, war die Serie aber in D immer noch nicht zugelassen.
Frage ist, ob so ein Fahrzeug stumpf als Erstzulassung oder eben als "Kulturgut" betrachtet wird.
war die Serie aber in D immer noch nicht zugelassen.
... - war der Landy denn in England oder sonstwo auf der Erde schon zugelassen? Bei meinem exMoD wurde der Tag der Indienststellung bei der Rhein-Armee der Tag der Erstzulassung ...
Die Schweizer Serie LAND Rover bekommen auch ohne Probleme eine Zulassung in D. Wobei der Tag der EZ in der Schweiz zählt wenn's um die H-Zulassung geht. Papiere hierrüber sind natürlich von Vorteil.
Gruß
... - war der Landy denn in England oder sonstwo auf der Erde schon zugelassen? Bei meinem exMoD wurde der Tag der Indienststellung bei der Rhein-Armee der Tag der Erstzulassung ...
Also ist die Zulassung auch kein Problem. Allerdings Begutachtung heisst für Dich mit dem halbfertigen Projekt zum TÜV, generell draufschauen lassen und Projekt mit den Hinweisen vom TÜV fertig machen, dann H-Gutachten und dann zulassen? Weil mit halbfertigem Projekt H-Gutachten machen wird eher nicht funktionieren. H-Gutachten beinhaltet auch immer HU. Insofern muss ein vorgestelltes Fahrzeug auch den gesetzlichen Bestimmungen und der StvZO entsprechen. Wäre das bei Deinem Zustand halbfertig gegeben?
Naja.....das Problem ist zunehmend die Zulassungsstelle und nicht der TÜV....gearde diese Fahrzeuge werden bei mancher Zulassungsstelle sehr argwönisch behandelt...insbesondere ohne schlüssige Papiere aus England
wenn dein landy eine ZIVILE zulassung innerhalb der EU hatte (also auch england), dann sollte eine zulassung im EU land DEUTSCHLAND auch möglich sein, länderspezifische modifikationen müssen aber durchgeführt werden.... zb scheinwerfer auf LHD, rückfahrscheinwerfer, warnblinker....
der TÜV muss die technische abnahme dafür machen
schwierig wird es bei NICHT zivilen fahrzeugen, hier kann es zb folgenden probleme geben....
1) als datum der erstzulassung wird das datum der außerdienstellung und ersten zivilen zulassung angenommen (und nicht das baujahr!!) ,
dann entsprechen die fahrzeuge oft nicht den zulassungsbestimmungen der "neueren" zeit ihrer papiere
2) nicht zivile fahrzeuge haben evtl keine klassifizierung in der schadstoffklasse, bzw es sind motoren verbaut, die zivil schon damals nicht mehr zugelassen werden konnten,
dann wird es schwierig eine deutsche zulassung zu erhalten
Wieso denn? Wenn man eine Vollabnahme gemacht hat sind doch die Datenblätter dabei und die Zulasssungsstelle muss das Fahrzeug nur Zulassen. Weshalb soll sie dieses nicht tun. Gibt doch höchstens das Problem mit der größe des Nummernschildes wegen der Schriftgröße. Ich würde zuerst das Fahrzeug Tüv fertig machen und dann die Vollabnahme beim zuständigen Tüv machen lassen, und nicht erst mit dem halbfertigen Auto zum Prüfer gehen. Hab ich so mit einer Serie 3 hier bei uns in Rheinland Pfalz so gemacht.
schwierig wird es bei NICHT zivilen fahrzeugen, hier kann es zb folgenden probleme geben....
... - kann es geben, kann aber wahrscheinlich auch geklärt werden - wie geschrieben 'Tag der Indienststellung' und, wie noch nicht geschrieben, 'Schadstoffklasse unbekannt'
Viele Grüße vom Südrand vom Pott
Norbert
ps. kleineres Kuchenblech beim LKW ohne Diskussionen, beim PKW nach einem netten Gespräch mit dem Amtsleiter und Zahlung einer Bearbeitungsgebühr :o
Hallo
Meinen 2a von 1964 ex aus der Schweiz in Deutschland gekauft mit altem Schweizer Brief und in Deutschland noch nicht zugelassen wollte ich bis Ende des Jahres fertig haben und Zulassen.Was ist zu machen und was wird eine Vollabnahme plus H-Gutachten kosten.Wer kann dazu etwas sagen.
Gruß landylui
@Landylui: Mit den Zollpapieren (die hast Du, oder?) und dem alten Schweizer Schein zum TüV für Vollabnahmen. In seltenen Fällen will der Prüfer noch ein Datenblatt (reine Beutelschneiderei) oder eine Kopie eines baugleichen Fahrzeugs wenn er zu faul ist die Schweizer Papiere zu übernehmen (gibts hier im Forum für ein freundliches Wort). Aber eigentlich sollte er alle Daten im Rechner haben.
Was es kostet? weiß ich nicht mehr genau. Insgesamt waren es so ca. 200 Steine (meine ich mich dunkel zu erinnern)
@Oliver: Wie die anderen schon sagten: Du brauchst irgendeinen Nachweis, daß das Auto schon mal zugelassen war. Das wird dann als Erstzulassung eingetragen und die Vorschiften die zu dem Zeitpunkt in Kraft waren gelten dann auch für Dich (also für Deinen Wagen, nicht für Dich ;) ). Und ja, wenn der Baujahr (z.B.) 1975 ist, Du aber keine Papiere von der Armee hast die deren EZ 1975 belegen sondern nur die erste zivile EZ (z.B.) 1985 dann kann es schwer werden den alten Motor zugelassen zu kriegen weil die Behörden dann auch den technischen Stand 1985 fordern.
Deine Sorge aus Deinem ersten Beitrag bezieht sich nur auf moderne Defender die die nächste Euro-Norm nicht mehr erfüllen. Ist ja schon seit einiger Zeit so, daß die letzten Td4 als "Lkw" eingetragen wurden weil da andere Regeln gelten.
Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
كنت غبية
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