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Anhängerfahren: Gesetze in der Schweiz, sowie Technisches

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    #16
    AW: Anhängerfahren: Gesetze in der Schweiz, sowie Technisches

    Zitat von J.D. Beitrag anzeigen
    Nabend,

    seit wann muss eine weitere Vingette am Hänger angebracht werden ?
    Ist die am Auto für das Gespann nicht ausreichend ?
    In Österreich ist der Hänger bei der Autovignette inklusive.

    In der Schweiz braucht der Hänger eine eigene Vignette, die logischerweise dann auch irgendwo am Hänger bappen sollte (unserer vorne an der Deichsel).
    Dies gilt für einen Wowa mit 1,7to zl.Gg. Ob kleinere Hänger evtl. ohne auskommen, kann ich nicht sagen.


    >>>> Sinn und Unsinn von Mautgebühren und deren Höhe gehören nicht hier diskutiert................


    .

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      #17
      AW: Anhängerfahren: Gesetze in der Schweiz, sowie Technisches

      Jedes FZ benötigt eine Vignette. Jeder AH egal wie schwer. Dies ist Gesetz. Sinn / Unsinn ist ein anderes Thema :-)
      In Italien wir pro Achse des ganzen Zuges verrechnet.
      NB: fehlen oder nichtanbringen einer Vignette kostet 250.--sFr / plus allefalls 40.-- für eine Vignette

      Hier noch zur Abreissleine, bzw deren Verlängerung:
      AH_01.jpg

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        #18
        AW: Anhängerfahren: Gesetze in der Schweiz, sowie Technisches

        Zitat von Arlo Beitrag anzeigen
        Allein diese Fragestellungen gehen völlig in die falsche Richtung!
        Die Frage warum überhaupt eine zusätzliche Abgabe erforderlich ist, muss erlaubt sein!
        Flächendeckend.
        Nicht nur Europa betreffend.
        Und nun noch die Schweizer Extrawurst: Diese Frage dürfen sich natürlich auch die Eidgenossen stellen!

        Bueti ist z.Zt. Kansas unterwegs, sollte dazu auch etwas sagen, finde ich.
        Was soll ich dazu gross sagen? :D Ich hab das Gesetz nicht erfunden. Die Vignette ist eine simple Lösung die einen minimen administrativen Apparat benötigt und spült Geld in die (Autobahn)kasse. Da ein Anhaenger eine Strasse auch belastet, macht es doch Sinn, dass die Vignettenpflicht für den auch gilt...

        Die Interstates und Highways hier sind zwar meistens gratis, dafür auch kaum vergleichbar mit dem, was wir in der Schweiz oder in Deutschland haben...
        .- www.granviaje.ch -.
        Panamericana von Nord nach Sued; Start: May 2017

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          #19
          AW: Anhängerfahren: Gesetze in der Schweiz, sowie Technisches

          Danke für die Antwort/en.
          Man lern immer dazu......

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            #20
            AW: Anhängerfahren: Gesetze in der Schweiz, sowie Technisches

            ... vielleicht in diesem Zusammenhang noch die Frage, wie es sich mit einem Sankey m.Natokupplung verhält und welche Regularien bezüglich dieser Abreisleine dort gelten, bestimmt gibt es doch auch Sankey Fahrer bei Euch.
            Merci schon mal
            greenlaning...where the tarmac ends

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              #21
              AW: Anhängerfahren: Gesetze in der Schweiz, sowie Technisches

              Na das steht doch da:
              "Ausgenommen sind lediglich gewisse
              Anhänger, die mittels einer zusätzlichen Verbindungseinrichtung (Seil, Kette) mit dem
              Zugfahrzeug verbunden sind und deren Gesamtgewicht 1,5 t nicht übersteigt."

              Mit der Aussage bezgl.des Gesammtgewichtes der Kategorie B bin ich nicht ganz einverstanden,
              kann aber eine schweizer Besonderheit sein oder eine deutsche,je nachdem.
              Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
              Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                #22
                AW: Anhängerfahren: Gesetze in der Schweiz, sowie Technisches

                @ Caruso
                ein Inhaber der Kat B darf ein Gespann von max 3,5t Gesamtzugsgewicht führen.
                zb: Disco 3 (3,2t GG) und AH 750kg, ergibt GZG 3,75t und ist somit nicht erlaubt.
                Dies ist seit der letzten Reform in der Schweiz so. Denke nicht, dass dies eine Schweizer Extrawurst ist,
                da neuere Gesetze mit der EU harmonisiert werden.

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                  #23
                  AW: Anhängerfahren: Gesetze in der Schweiz, sowie Technisches

                  @ The Greenlaner
                  Einfach ausgedrückt heisst es : Wenn ein AH eine Bremse hat, muss diese selbsttätig auslösen, falls du den AH verlierst.
                  Hat der AH keine Bremse, darfst du ihn NICHT verlieren.
                  Mit Bremse ist die Betriebsbremse gemeint.

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                    #24
                    AW: Anhängerfahren: Gesetze in der Schweiz, sowie Technisches

                    Zitat von rangieman Beitrag anzeigen
                    @ Caruso
                    ein Inhaber der Kat B darf ein Gespann von max 3,5t Gesamtzugsgewicht führen.
                    zb: Disco 3 (3,2t GG) und AH 750kg, ergibt GZG 3,75t und ist somit nicht erlaubt.
                    Dies ist seit der letzten Reform in der Schweiz so. Denke nicht, dass dies eine Schweizer Extrawurst ist,
                    da neuere Gesetze mit der EU harmonisiert werden.
                    Kann auch sein,dass es eine deutsche Extrawurst ist.
                    Bei uns darf der Inhaber der Führerscheinklasse B,
                    hinter ein Zugfahrzeug mit 3,5t zGg. immer einen Anhänger mit 750kg zGg. hängen.
                    Das Zuggesammtgewicht wird erst auf 3,5t begrenzt,wenn der Anhänger mehr als 750kg zGg hat.
                    Dass das keinen Sinn macht,hat der Gesetzgeber auch erkannt und irgendwann die Führerscheinklasse
                    B96 erfunden.Damit darf man Kombinationen bis 4250kg zGg bewegen:


                    Ob das nun EU-Recht ist hab ich nie ergoogelt,
                    wenn du einen Link zur EU-Verordnung hast,die die Führerscheinklassen regelt,
                    würd ich mir das gerne mal ansehen.
                    Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                    Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                      #25
                      AW: Anhängerfahren: Gesetze in der Schweiz, sowie Technisches

                      Jahrelang bin ich in Unkenntnis quasi ohne gültigen Führerschein gefahren (und nie in eine Verkehrskontrolle geraten :-), weil mein Anhänger ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von 1.000 kg hatte und mein VW T4 eines von 2.700 kg. Sind zusammen 3.700 kg und somit mehr als die erlaubten 3.500 kg. Dann habe ich flugs den Anhänger auf 800 kg runtertypisiert, und es hat gepasst. Wird sowieso nur relativ leichtes Zeugs transportiert damit ...

                      Nun ist seit einiger Zeit der 130er Defender da mit 3.500 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht, und somit war überhaupt kein Anhänger am Defender möglich. Also habe ich erstens den Defender auf 3.000 kg runtertypsiert (die 3.500 brauche ich nie, könnte aber jederzeit wieder rauftypisieren) und zweitens den B96 gemacht. Somit kann ich nun 3.000 kg Zugfahrzeug plus 1.250 kg Anhänger fahren. Das genügt.

                      Beim Kurs gelernt: B96 ist EU-Recht (die zweistelligen Codes). Dreistellige Codes sind länderspezifisch, z.B bedeutet B111, dass man in Österreich mit dem PKW-Führerschein B auch Leichtmotorräder bis 125ccm fahren darf (mit mind. 5 Jahren Führerschein und 6 Fahrstunden auf dem Motorrad, aber ohne Prüfung :-). Ist ja gut, das europaweit zu harmonisieren (nicht nur die Gurkenkrümmung :-), damit man nicht zuhause wegfährt, aber woanders nicht ankommen darf ...

                      Gruß, Dietmar

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                        #26
                        AW: Anhängerfahren: Gesetze in der Schweiz, sowie Technisches

                        Das heißt, in der Schweiz könnt ihr auch nen B96 nach EU-Bestimmung machen?
                        Who needs luxury?

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                          #27
                          AW: Anhängerfahren: Gesetze in der Schweiz, sowie Technisches

                          Meines wissens gibt es in der Schweiz nur die Anhängerprüfung, dann hast du den Führerschein BE.
                          Da gibt es keine "für kleine Anhänger" Prüfung.

                          Ich verstehe auch nicht wiso das man anfängt Fahrzeuge und Anhänger abzulasten nur damit man mit dem B Führerschein dies ziehen kann.
                          Weshalb nicht einfach die Anhängerprüfung machen, ist keine Hexerei und dann hängst an was du möchtest.
                          Nebenbei lernt man noch einiges bei der Prüfung, was auch sinnvoll ist für kleine Anhänger.

                          Kostet ja nicht die Welt und nützlich ist es allemal.

                          Gut ich fahre bis 7.5 Tonnen mit Anhänger aber das ist nochmals eine andere Prüfung.

                          Ich bin so oder so der Meinung jeder der seinen Anhänger rückwärts von Hand schieben muss, weil er es mit dem Fahrzeug nicht beherrscht,
                          sollte nochmals zum Fahrunterricht.

                          Ich kenne Firmen, da dürfen die Lehrlinge erst unterwegs sein mit den Anhängern, wenn sie Rückwärts um das Firmengelände kommen. :v :D

                          Gruss aus der Schweiz

                          Jimknopf

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                            #28
                            AW: Anhängerfahren: Gesetze in der Schweiz, sowie Technisches

                            Zitat von Jimknopf Beitrag anzeigen
                            ... Ich verstehe auch nicht wiso das man anfängt Fahrzeuge und Anhänger abzulasten nur damit man mit dem B Führerschein dies ziehen kann.
                            Weshalb nicht einfach die Anhängerprüfung machen, ist keine Hexerei und dann hängst an was du möchtest. ...
                            Das versteht wahrscheinlich keiner, der den Anhängerschein hat. Jeder findet das am besten, was er selbst hat ... Ich brauche für meine Zwecke schlichtweg nicht mehr als dieses kleine Plus von 750 kg. Und einen 130er mit 1.200 kg Zuladung ist für mich auch absolut nicht notwendig. Also warum nicht auf die persönlichen Bedürfnisse abstimmen?

                            Gruß, Dietmar

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                              #29
                              AW: Anhängerfahren: Gesetze in der Schweiz, sowie Technisches

                              Zitat von Artefakt Beitrag anzeigen
                              Also warum nicht auf die persönlichen Bedürfnisse abstimmen?
                              Weil die Anzahl der dramatischen Unfälle mit Anhängern in den letzten Jahren drastisch angestiegen ist (beinahe jeden Tag steht was mit dutzenden Toten in der Zeitung) und man es deshalb unmöglich so lassen durfte wie früher, wo quasi Hinz und Kunz einfach mit einem Hänger rum fuhr.

                              war'n Scherz ..... aber ein Guter ;)

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                                #30
                                AW: Anhängerfahren: Gesetze in der Schweiz, sowie Technisches

                                Zitat von Artefakt Beitrag anzeigen
                                könnte aber jederzeit wieder rauftypisieren
                                .................................................. ......
                                Das versteht wahrscheinlich keiner, der den Anhängerschein hat. Jeder findet das am besten, was er selbst hat ... Ich brauche für meine Zwecke schlichtweg nicht mehr als dieses kleine Plus von 750 kg. Und einen 130er mit 1.200 kg Zuladung ist für mich auch absolut nicht notwendig.

                                Also warum nicht auf die persönlichen Bedürfnisse abstimmen?
                                Hab ich auch mal gedacht. Bis ich einen abgelasteten Anhänger kaufte und diese wieder auflasten lassen wollte. Nun will jede Prüfstelle, die ich bisher befragt habe, eine Freigabe des Herstellers haben. Leider erachtet der ausländische Hersteller es nicht für Notwendig auf derartige Anfragen zu reagieren

                                Ich bin, ähnlich wie JimKnopf, auch der Meinung man soll sich nur das Material beschaffen das man vollkommen beherrscht, oder sich eben die notwendigen Ausbildungen zulegen. Ablasten erscheint mir als Notbehelf.
                                Gruß Rainer
                                https://www.ecosia.org/ Die Suchmaschine die Bäume pflanzt!

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