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Anhängerfahren: Gesetze in der Schweiz, sowie Technisches

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    Anhängerfahren: Gesetze in der Schweiz, sowie Technisches

    Hatte am letzten Freitag einen Vortrag gehalten. Schwerpunkt: Anhänger an Kat. B in der Schweiz, auf was ist zu achten.
    Hier der Kurs als Broschüre
    Anhänger-Kurs_c.pdf

    Gute Fahrt

    #2
    AW: Anhängerfahren: Gesetze in der Schweiz, sowie Technisches

    Besten Dank! Super Zusammenstellung!
    gruss Nick

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      #3
      AW: Anhängerfahren: Gesetze in der Schweiz, sowie Technisches

      Sehr fundiert. Danke.
      Kannst Du das evtl. für Landypedia aufbereiten?
      Wäre toll, wenn es dort allen zur Verfügungt steht.

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        #4
        AW: Anhängerfahren: Gesetze in der Schweiz, sowie Technisches

        Gute Übersicht.
        Eine Frage habe ich dennoch zu der Vignette. Ich hatte mal irgendwo gelesen, dass sowohl das Zugfahrzeug als auch der Anhänger ( in meinem Fall Wohnwagen) ein Pickerl haben müssen.
        Das wird aus der Übersicht nicht so ganz klar. Dort steht nur, dass das Pickerl am Anhänger und nicht am Zugfahrzeug fest gemacht werden soll.
        Kannst du da etwas Licht ins dunkel bringen. Oder ist das so gemeint, dass Fahrzeug hat eh schon ein Pickerl, der Anhänger bekommt einen eigenen ?

        Danke und Gruß

        Christian

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          #5
          AW: Anhängerfahren: Gesetze in der Schweiz, sowie Technisches

          Gute Übersicht, vielen Dank !!!

          Was mache ich jetzt aber, wenn an der Original-VW-Wechselkupplung eines T5-Bus keine Möglichkeit besteht, das Seil extern einzuhängen?

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            #6
            AW: Anhängerfahren: Gesetze in der Schweiz, sowie Technisches

            Entweder den Landy nehmen oder über den Brenner fahren 😜
            Zuletzt geändert von Oelinger; 05.07.2017, 09:33. Grund: Schreibfehler

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              #7
              AW: Anhängerfahren: Gesetze in der Schweiz, sowie Technisches

              Zitat von severinc Beitrag anzeigen
              Dort steht nur, dass das Pickerl am Anhänger und nicht am Zugfahrzeug fest gemacht werden soll.
              das zugfahrzeug braucht immer eine vignette. die vignette fuer den anhaenger gehoert an den anhaenger und nicht auch noch ans zugfahrzeug.
              .- www.granviaje.ch -.
              Panamericana von Nord nach Sued; Start: May 2017

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                #8
                AW: Anhängerfahren: Gesetze in der Schweiz, sowie Technisches

                Was mache ich jetzt aber, wenn an der Original-VW-Wechselkupplung eines T5-Bus keine Möglichkeit besteht, das Seil extern einzuhängen?
                An abnehmbaren AHK darf das Seil NICHT am abnehmbaren Teil festgemacht werden. Die Abreissleine muss an einem "festverbundenen" Teil der Karosserie / Chassis eingehängt werden.
                Du darfst jedoch eine genügend starke Verlängerung anbringen, Kette oder Seil. Der Grund ist, dass eine abnehmbare AHK rausfallen kann, und somit eine Notbremsung des AH nicht gewährleistet ist.

                Vignette: bueti hat es schon geschrieben. Jedes FZ benötigt eine eigene Vignette, und diese muss sichtbar angebracht sein.

                @ Oelinger: für die durchfahrt durch die Schweiz benötigst Du nicht zwingend eine Vignette, darfst dann einfach keine Autobahn benutzen ;-)

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                  #9
                  AW: Anhängerfahren: Gesetze in der Schweiz, sowie Technisches

                  Kannst Du das evtl. für Landypedia aufbereiten?
                  sobald ich etwas Luft habe gerne

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                    #10
                    AW: Anhängerfahren: Gesetze in der Schweiz, sowie Technisches

                    Hallo, habe heute an unserem T5 mit abnehmbrer AHK für Holland an der Reserveradaufnahme einen zusätzlichen Haken angebracht. Alles keine Zauberei. Ich geh mal runter und mach ein Foto.
                    Gruss

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Anhängerfahren: Gesetze in der Schweiz, sowie Technisches

                      20170705_213811.jpg
                      Eine Ringöse mit M10 Gewinde wäre natürlich schöner, aber hatte ich gerade nicht da.

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                        #12
                        AW: Anhängerfahren: Gesetze in der Schweiz, sowie Technisches

                        Zitat von SirTobi Beitrag anzeigen
                        Hallo, habe heute an unserem T5 mit abnehmbrer AHK für Holland an der Reserveradaufnahme einen zusätzlichen Haken angebracht. Alles keine Zauberei. Ich geh mal runter und mach ein Foto.
                        Gruss
                        Genau diese Basteleien gilt es zu verhindern oder explizit zu forcieren! :vD:kl:]>k:mi:=a:sh:v(HS:c8oX(:sn;(:evil:
                        Leuchtweitenregulierung ist ein Thema für später geborene.

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                          #13
                          AW: Anhängerfahren: Gesetze in der Schweiz, sowie Technisches

                          Danke fürs Bild!

                          Ich bin vorher auch unterm T5 gelegen und an der Ersatzradhalterung ist ein "verdächtiges Loch". Ich nehme an, dort wäre der offizielle Einhängepunkt auch wenn das schon voll unterm Auto ist

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                            #14
                            AW: Anhängerfahren: Gesetze in der Schweiz, sowie Technisches

                            Nabend,

                            seit wann muss eine weitere Vingette am Hänger angebracht werden ?
                            Ist die am Auto für das Gespann nicht ausreichend ?

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Anhängerfahren: Gesetze in der Schweiz, sowie Technisches

                              Zitat von J.D. Beitrag anzeigen
                              Nabend,

                              seit wann muss eine weitere Vingette am Hänger angebracht werden ?
                              Ist die am Auto für das Gespann nicht ausreichend ?
                              Allein diese Fragestellungen gehen völlig in die falsche Richtung!
                              Die Frage warum überhaupt eine zusätzliche Abgabe erforderlich ist, muss erlaubt sein!
                              Flächendeckend.
                              Nicht nur Europa betreffend.
                              Und nun noch die Schweizer Extrawurst: Diese Frage dürfen sich natürlich auch die Eidgenossen stellen!

                              Bueti ist z.Zt. Kansas unterwegs, sollte dazu auch etwas sagen, finde ich.
                              Leuchtweitenregulierung ist ein Thema für später geborene.

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