Haarig wird es, wenn dieser Anhänger auf 750 kg oder weniger runtertypisiert wird - dann wird daraus ein Leichtanhänger. Und den kann man ohne Freigabe durch den Hersteller nicht einfach wieder rauftypisieren - es hätte ja schon immer ein Leichtanhänger sein können, daher dieses Prozedere.
Und was hat das "Beschaffen von Material, das man vollkommen beherrscht", mit dem Ablasten zu tun??? Was sind das für seltsame Argumente? Ich habe meinen Anhänger vorher beherrscht, und ich beherrsche ihn nach dem Ablasten genauso, weil sich nichts geändert hat. Er hat nur auf dem Papier 200 kg weniger höchstzulässiges Gesamtgewicht. Da geht's nur um rechtliche Vorschriften, nicht um das technische Beherrschen von Gespannen ... Auch vorher bin ich mit dem beladenen Gespann nie über die 3.500 kg gekommen - ich durfte es auf dem Papier nur nicht - wobei es für mich logischer wäre, im Fall des Falles würde man das Gespann auf die Waage stellen und das tatsächliche Gewicht messen, aber so sind die (komplizierten) Vorschriften halt nicht ...
Gruß, Dietmar
Kommentar