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Auszug §22 STVO
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(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens
1.
eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
2.
ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
3.
einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.
unquote
ich hab jetzt auch mal nachgelesen, und sehe das genauso.
Das bezieht sich zwar nicht direkt auf den Anhänger, aber ich denke mal, man muss dann das Gespann als Ganzes sehen.
Eine Alternative wäre noch der Dachträger, aber da hab ich wohl mehr Probleme wegen Dachlast. Die war früher zwar mal 150kg, wurde aber inzwischen auf 75kg reduziert. Ich weiß auch nicht was die Teile so wiegen.
Auszug §22 STVO
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(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m;
Ok, dass mit den 100km war mir unbekannt.
Hätte auch nicht für Möglich gehalten das sich die Gefahr mit der Wegstrecke ändert ?(
Ok, dass mit den 100km war mir unbekannt.
Hätte auch nicht für Möglich gehalten das sich die Gefahr mit der Wegstrecke ändert ?(
Na klar, und wenn Du immer Vollgas über die Kreuzung donnerst, hast Du statistisch gesehen weniger Unfälle, weil Du nicht mehr so lange in der Gefahrenzone bist. 8o
So eine Logik schafft nur ein Gesetzgeber. In GB gibt es immer noch ein Gesetz, gemäss dem ein Taxi immer einen Ballen Heu für's Pferd mitführen muss, ist nicht aufgehoben worden :D :D :D :D
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