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Anhängelast oder der Gutachterermessensspielraum

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    #31
    AW: Anhängelast oder der Gutachterermessensspielraum

    Die Schweizer Landys als Zugmaschine haben ja die Highrange Gänge gesperrt, also nur Fahrten in der Untersetzung möglich, alternativ nur 1, 2 Gang möglich. Dann kann ich mir auch 4t vorstellen.

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      #32
      AW: Anhängelast oder der Gutachterermessensspielraum

      Ging auch in Deutschland als Landwirtschaftliche Zugmaschine bis 25KmH mit Einzelabnahme und dann mit Grüner Nummer.

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        #33
        AW: Anhängelast oder der Gutachterermessensspielraum

        Moin,

        3t Anhängelast gehen ganz unaufällig. Die Anhängerbremse bremst den Hänger bergab. Es geht nur langsamer den Berg rauf. Trotzdem fährt man zumindest eine Serpentine im passenden Gang. Auf der Autobahn bremst er schon, das aber auch nur ein oder 2 mal... Ich habe in meiner Zeit als LKW Fahrer mal das Vergnügen gehabt eine Bremse heiss zu bremsen, das geht ganz schnell: Einmal bremst er bergab auf der A3 von 90 auf 75, das 2. Mal bremst er Mäßig, das 3. mal ist die Bremse weg....

        Danach ist man Vorsichtiger!

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          #34
          AW: Anhängelast oder der Gutachterermessensspielraum

          [QUOTE=sailor;1455698]Hat der denn irgendwelche technischen Änderungen (Bremsen, Kupplung usw.) für die 4 to Anhängelast?
          Oder reicht die Eintragung "Zugmaschine" für 4 to aus?

          Ich schrub: "war in ihrem früheren Leben Zugmaschine...." Ist sie jetzt nicht mehr. Sondern PKW offen mit 750 / 2000kg Anhängelast an der Kugel. Früher (für die 4to. war eine kleine Rockinger-Maulkupplung verbaut.) Ich stell die Briefkopie von damals heute abend hier ein, wenn meine Internetverbindung zuhause funktioniert.

          Und für die, die froh sind niemandem mit so hohen Anhängelasten zu begegnen: Es geht doch hier vor allem um die Willkür bei der Eintragung und um die Uneinheitlichkeit.
          Die Frage nach den hohen Lasten ist doch eher theoretischer Natur und hat sich so nebenbei ergeben.

          Kein Mensch wird heute mit einer 63 PS Dieselserie im stolzen Alter von fast 50 Fahren mit 4to. am Haken bzw. Maul mit 90km/h durch den Elbtunnel ballern......bis zum tiefsten Punkt.....danach wäre eh Ende, weil.....

          Im Übrigen wollte ich bei der Abnahme der Kugel nicht mal die 2to. haben. Eine hätte mir gereicht, mehr will ich gar nicht ziehen. Du siehst also, Rovy: Es gibt sie, die Vernunft....auch in Deutschland:)

          Gruß Martin

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            #35
            AW: Anhängelast oder der Gutachterermessensspielraum

            ....na ja, die Frage, ob man eine Eintragung über 2to haben möchte/sollte, stellt sich schon dann, wenn man nur ein(!) Mal einen 109er auf dem Anhänger transportieren möchte/muß......
            Den 88er schafft man mit den 2to ja gerade........
            Allerdings ist es beim Umgang mit so einem Gespann schon besser, wenn man etwas Übung hat.
            Und falls das Zugfahrzeug dann wirklich nur ein 2,25 Diesel ist, ist es den Lkw-Fahrern auf der BAB sicher lieber, wenn sie bergunter(bergauf sowieso) überholen müssen, als hinter einem kurz vorm Abgang schlingernden Gespann mit Sicherheitsabstand warten zu müssen, bis sich die Situation bereinigt hat....
            gruß
            thomas
            ........wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer.......

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              #36
              AW: Anhängelast oder der Gutachterermessensspielraum

              @rovy:naja, soooo einfach und angenehm ist es hier unten auch nicht ein legales auto auf der Strasse zu haben ;)
              wird irgendwie immer bürokratischer hier unten.....

              illegal, scheissegal, Portugal....war einmal ;) ;) ;)
              ´tschuldigung, dass hier schon asphaltiert ist

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                #37
                AW: Anhängelast oder der Gutachterermessensspielraum

                Soooo, aber jetzt:













                Die 4to. gehen (gingen) nur mit der Maulkupplung und mit hydraulischer Bremse, wie auch immer das ausgesehen haben könnte.
                Falls es jemanden interessiert habe ich auch noch die damalige Kugelkopfkupplung etc. abgelichtet.


                Gruß Martin

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                  #38
                  AW: Anhängelast oder der Gutachterermessensspielraum

                  Ich habe vor vielen Jahren mal einen sixpot in der Schweiz angesehen, (den ich blöderweise nicht gekauft habe...)
                  Der hatte eine Druckluftbremse und einen Drucklufttank verbaut für die schweren Anhänger.

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                    #39
                    AW: Anhängelast oder der Gutachterermessensspielraum

                    ......soweit ich weiß, konnte sowas mit bis zu 6,5to Anh-Last zugelassen werden. (ca. 1980). Allerdings kann ich mich nicht mehr an alle Auflagen erinnern. Lediglich, daß ab etwa HA eine Rahmenverstärkung montiert wurde. Eine Spezialfirma machte das damals mit Einzelabnahme.
                    gruß
                    thomas
                    ........wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer.......

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