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Rover hat früher 2000kg freigegeben und irgendwas mit 4000kg am Maul. Später hat Rover dann wohl auch 3,5t freigegeben.
…
Hast du da belastbare Quellen ausser „irgendwas mit“ ?
In D hast du nie mehr als 3500kg bekommen. Das ist genau das hohle Gerede was man in diesem Zusammenhang immer wieder hört.
3500 kg gab es erst ab den späten 80ern, da gab es schon lange keine Serien mehr …
Das Leute einen 4,6l V8 brauchen um einen Anhänger zu fahren, ist ein wenig am Thema vorbei. Das eine ist das Persönliche Komfort Gefühl um mit 110kmh und 3,5t durch die Kasseler Berge zu "Wollen".
Das andere ist, das jemand eine Ladung ?? Futter - Baumaterial - Holz "you Name it" im Nahbereich von einem Dorf zum Nächsten Karren möchte. Bei angepasster Fahrweise zieht der Landy mit Sicherheit auch 5t, nur Langsam, evtl. halt mit 20kmh, oder 6kmh bergauf. Wo ist das Problem? Wenn die Anhängelast nicht eingetragen ist, gibt's Ärger mit den Behörden....
Ich frage mich wie früher die Leute nur mit den Gefährlichen Unimog 401 oder 411 (25PS) womöglich 15t Anhänger gefahren haben....
Gruß Reinhard
Laß mich raten: Druckluftbremse. Dann steht die Fuhre auch am Berg. Wahlweise eine ATE Hydracup …
Und nur weil „es geht“ muss man weder alles machen noch mit Prüfstempel absegnen.
…
Ihr traut den Autos reichlich wenig zu. Das sind Nutzfahrzeuge für den Alltagsbetrieb, keine Spielzeuge. Nur das er mit 3,5t Anhängelast und einer Tonne auf der Ladefläche Ampelrennen fahren sollte, hat leider bei der Konstruktion keiner bedacht :-))
Ich traue den Autos alles zu.
Aber nicht den Fahrern. >k
AW: Anhängelast oder der Gutachterermessensspielraum
Moin Oijoijoij,
leider keine Belastbaren Quellen also hohles Gerede:
In meinem Dunstkreis gibt es einen Serietreiber der von Rover D ein Schreiben mit 3,5t Anhängelast für seine Serie mit seiner FG Nr. bekommen hat. SIII Station Diesel.
Sowohl seitens des Tüv als auch lt. Telefongespräch meinerseits mit Rover D in den ?? 90er Jahren, wurden mir 2000kg genannt. An der Kugel gehen nur 3,5t, die 4000kg kursieren mit Maul und wohl auch durchgehender Bremse.
Die damals einzige mir bekannte AHK war die Westfalia Anbauplatte mit 2000kg Zulassung, das war auch nie ein Problem. Leider nur ein bisschen wenig.
Das die Serie nie 3500kg hatte ist mir bekannt. Mein Prüfer hat mir 2005 bei meiner Kiste 3,5t angeboten...( O-Ton: Die haben doch eh alle 3,5t), ich Idiot hatte Angst um die Hecktraverse und sag nein!!
Gruß Reinhard
p.s. 2800kg eingetragene Anhängelast, die gern und genutzt werden. Mit 4,5t geht's auch, aber nicht auf der Gass!
Sahnestück war ein leerer 18t Man 4x2 Kipper mit Ladekran, den ich bei mir aus dem Dreckgezogen habe (ca. 8-10t Leer)
Und bergrunter fährt man im Gang, nicht auf der Bremse :-))))
AW: Anhängelast oder der Gutachterermessensspielraum
Hallo,
alte Traktoren mit 1,5 T Eigengewicht dürfen Anhänger mit 8 T ziehen - sicher ist das Problem der Fahrer.
Dann müßten die meisten KFZ auf unter 60 Km/H gedrosselt werden !!!
Mein F/C hat im Original-Typenschild ca. 4 T Anhängelast. 109" sollten 2,8 T dürfen und 88" ca. 2 T - alles gebremst.
Als Zugmaschine sollen Land-Rover 4 T in Deutschland eingetragen haben, darüber habe ich leider keine schriftlichen Unterlagen.
AW: Anhängelast oder der Gutachterermessensspielraum
Moin,
die 2,8t habe ich damals eintragen lassen um meinen Anhänger ziehen zu können. Darüber gab es von mir keine Unterlagen/Freigaben von Landrover. Das wurde damals vom Prüfer positiv begutachtet.
In alten Prospekten und nach Auskunft von Rover D hatten beide Radstände in Deutschland eine Freigabe für 2t. Es war aber relativ einfach einen Prüfer zu finden, der einem bis zu 1,5xGG eintrug. Beim Munga hatte ich 2800kg eingetragen. Beim Daihatsu F50 2600kg. Alles in Einzelabnahme, beim normalen Tüv, ohne Herstellerfreigabe.
An der Kugel sind in D maximal 3,5t erlaubt. Die sehe ich eigentlich als gut handelbar an. Meine Erfahrung ist das der Bock gerne hohe Stützlasten hat, so um 150KG. Außerdem liegt das Gespann ruhiger wenn man ca. 300kg Ballast/Ladung auf der Ladefläche hat. Zumindest bei langen Strecken und Lasten nahe den erlaubten 2,8t lege ich mir hinten 300kg Waschbetonplatten ins Auto.
AW: Anhängelast oder der Gutachterermessensspielraum
zurück zu Thema, welches Georg bewegt.
Hallo Georg,
ich stimme Dir zu, es ist schon erstaunlich, wie bei so einem einfachen Thema sehr stark abweichenden Ergebnisse entstehen, alle von sogenannten Sachverständigen.
Gleiche Erfahrungen habe ich auch in meinem beruflichen Betätigungsfeld machen müssen, siehe aber mal bei Wiki nach, der Begriff "Sachverständiger" ohne Zusatz ist nicht geschützt und genauso verhalten sich die meisten, oft werden persönliche Ansichten und Sichtweisen in Stellungnahmen niedergeschrieben. Desgleichen auch vor Gericht, Gutachter gegen Gutachter, alle sind der Wahrheit verpflichtet.
Ich nehme das mittlerweile hin und versuche für mich das passende; vertretbare; zu finden.
AW: Anhängelast oder der Gutachterermessensspielraum
Deshalb sollte Mann und Frau immer die eigene Meinung sagen. Sachverständige sind Menschen und haben manchmal ebekeine Ahnung, müssen Kraft ihres Amtes abercStellung beziehen.
AW: Anhängelast oder der Gutachterermessensspielraum
Bei meinem Lightweight Diesel sind genau die 500 kg ungebremst und 2000 kg gebremst eingetragen.
Der Lightweight hat nur eine NATO-Kupplung (die aber mit TP und Zulassung).
Viele Grüße
Sailor
Land-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
AW: Anhängelast oder der Gutachterermessensspielraum
Moin,
meine Serie IIa, Diesel 2,25l, Bj. '69 war in ihrem früheren Leben Zugmaschine......Anhängelast 4to. Die alten Papiere hab ich, kann ich bei Bedarf gern raussuchen.
AW: Anhängelast oder der Gutachterermessensspielraum
"quot homines tot sententiae"
Mein 88er hat 500/2000 eingetragen. Grund für die 500kg war (O-Ton des sonst sehr vernünftigen Prüfers) "Ich glaube Ihnen, daß die Grundplatte stabil genug für mehr ist und daß sie original ist aber solange da keine Angaben drauf sind kann ich nicht für mehr als 500 geradestehen."
Mir hats gereicht, mein kleiner Anhänger hat auch nur 550 zgg.
Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
كنت غبية
AW: Anhängelast oder der Gutachterermessensspielraum
@ emmess
Hallo Martin,
an Informationen über AHK Last bei Land-Rover als Zugmaschine bin ich interessiert.
Auch bei meinem F/C hänge ich nicht täglich 4 T an's Heck aber es beruhigt es falls nötig zu DÜRFEN.
Bei dem Leichtbau ist dann doppelte Vorsicht und angepaßte Geschwindigkeit geboten auch bei 6-Zyl. Bremse!
Auch auf einem öffentlichen Feldweg gilt die StVzO und Schäden oder Überladung sind "unangenehm".
AW: Anhängelast oder der Gutachterermessensspielraum
Hat sich von Euch schon mal jemand Gedanken gemacht wie man die Fuhre wieder anhält? Habe früher gelernt das man einen Berg im selben Gang runter fährt wie man Ihn hoch fährt wer macht das in der heutigen Zeit, wen euch die Höchstgeschwindigkeit schon nicht reicht und ein Overdrive eingebaut werden muss. Bin froh wenn ich keinen von Euch ( ohne euch weh zu tun) auf der Straße antreffe mit einem 3t Anhänger. Und es ist wahr das mein Unimog mit Wandlergetriebe eine Anhängelast von 50T hatte im Rangierbetrieb und mit Schrittgeschwindigkeit und nur auf einem abgesperten Gelände. Mir reichen auf der Strasse die 2 Tonnen die mein Landy eingetragen
... meine Serie IIa, Diesel 2,25l, Bj. '69 war in ihrem früheren Leben Zugmaschine......Anhängelast 4to. ...
Hat der denn irgendwelche technischen Änderungen (Bremsen, Kupplung usw.) für die 4 to Anhängelast?
Oder reicht die Eintragung "Zugmaschine" für 4 to aus?
Viele Grüße
Sailor
Land-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
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