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Anhängelast oder der Gutachterermessensspielraum

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    Anhängelast oder der Gutachterermessensspielraum

    Moin,
    der erste Gutachter, der die §21-Einzelabnahme plus H-Gutachten machte, hatte mir meine alte Oris-Anhängerkupplung nicht eintragen wollen mit der Begründung, die sähe "selbstgeschweißt" aus. Nun ja. Das führte zum Weglassen einer zulässigen Anhängelast in den Papieren und der Bemerkung "Kupplung nur zu Rangierzwecken".
    Gestern zweiter Anlauf, anderer TÜV. Dieser konnte die Prüfnummern lesen und trug mir die Kupplung mit Namen und Vornamen ein. Zur Ermittlung einer gefahrlosen Anhängelast durfte ich auf den Bremsenprüfstand und die Haltekraft der Getriebebremse wurde gemessen. Daraufhin wurden eingetragen: ungebremst 500 kg, gebremst 1.600 kg (entsprechend den vorgelegten technischen Daten der Serie 2a), gewürzt mit dem Zusatz "nur bis 8% Steigung". Begründung: man hätte ja nur eine Bremstrommel gegenüber zweien bei normalen Autos. (Mein Defender darf mit nur einer Bremstrommel 3.500 kg ziehen ohne Steigungsbegrenzung).
    Ich kann damit leben, frage mich aber, mit welchen Gewissensbissen ich kämpfen werde, wenn ich mit 1.000 kg am Haken an eine 10%ige Steigung komme >k.
    Übrigens hat mich jenes Nachtragen allein beim TÜV EUR 122 gekostet... Das hält mich von einem dritten Anlauf ab.

    Kapitulierende Grüße
    Georg

    DSCI5126.jpg
    Zuletzt geändert von georgramm; 31.05.2017, 11:02. Grund: Foto

    #2
    AW: Anhängelast oder der Gutachterermessensspielraum

    Zitat von georgramm Beitrag anzeigen
    frage mich aber, mit welchen Gewissensbissen ich kämpfen werde, wenn ich mit 1.000 kg am Haken an eine 10%ige Steigung komme >k.
    Hallo Georg,

    falls Du an der Steigung anhalten und den Landy verlassen möchtest, sehe ich in der Situation andere Gedankenblitze ... - wo sind die Keile? Wie lang brauche ich, um die zu montieren? Sollte voraussichtlich > 1 Sekunde das Ergebnis sein - was in der Nähe hält die ganze Fuhre ohne groß Schaden zu nehmen und zu verursachen.


    Viele Grüße vom Südrand vom Pott - hier gibt es sogar Serpentinen =)

    Norbert
    ... nach der Tour ist vor der Tour ...

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      #3
      AW: Anhängelast oder der Gutachterermessensspielraum

      Die Frage wäre eigentlich wer zieht/schiebt bei voller Kiste + 1,6 Tonnen und 10% Steigung =)
      Viele Grüße aus dem schönen Ruhrgebiet,
      Carsten

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        #4
        AW: Anhängelast oder der Gutachterermessensspielraum

        Naja, das mit dem TÜV geht mir derzeit auch ziemlich auf den Keks.

        Was mir dabei fehlt sind nachvollziehbare Regeln und Kriterien. Ehrlich gesagt empfinde ich das immer mehr als hoch unprofessionell.
        Als ich letzte WOche mit meinem 109er Rechtlenker auf exakt dem gleichen Prüfstand wie vor 2 Jahren stand, war plötzlich die Nebelschlußleuchte auf der falschen Seite montiert.
        Auf meine Antwort dass die seit 1980 da ist und bei exakt dem gleichen TÜV vor 2 Jahren kein Problem war, gab's nur Schulterzucken und das Feedback dass die da weg müsse.
        Für diese - nun offenbar völlig obsolete - Vollabnahe habe ich damals richtige Euro's zahlen müssen.

        Auch für das dämliche "Datenblatt", was die eine Abteilung des gleichen TÜV's für einen 3-stelligen Euro Betrag ausdruckt damit man es der anderen TÜV Abteilung zur Vollabnahme mitbringen kann. Wirkliche Glanzleistung. Dieses mal dann wieder beim ASU der HU festgestellt, daß dann anschliessend doch nur der 2,25l und V8 zur Auswahl am Tester steht.
        Großartig. Ich fahre extra zum TÜV und keiner anderen Prüfstelle von der ich vielleicht weiss das ich da "geschmeidiger" drüberkomme, weil ich das schon irgendwie sportlich sehe.
        Daher möchte ich dann gerne auch dass ich die Werte einhalten muss die zu meinem Motor gehören - und nicht irgendwelche anderen !
        Wenn man wie ich dann noch beiläufig erwähnt dass der Motor ursprünglich aus dem Rover P4/5 stammt, dann muß man Glück haben wenn nicht geargwöhnt wird dass der Motor da gar nicht drin sein dürfte.

        Wie beispielsweise auch meine Fairey Freilaufnaben nur um Haaresbreite an der Fuhre dranbleiben durften. Hat mich einige Minuten Überzeugungsarbeit gekostet.

        Ehrlich, ich bin auch Ingenieur (wenn auch kein TÜV-Prüfer), aber das Spektakel was ich gerade dieses Mal erleben durfte entspricht keinem technisch fundierten und vor allem nachvollziehbarem Vorgehen. Reproduzierbare und nachvollziehbare Tests und Kriterien gehören zu einer HU oder Vollabnahne.
        Wenn es dann Probleme gibt, sind die berechtigt und gehören ohne Wenn und Aber gelöst.
        Gruesse, Thomas
        http://landygarage.de/

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          #5
          AW: Anhängelast oder der Gutachterermessensspielraum

          Hallo zusammen,
          ist manchmal schon merkwürdig.
          Ich habe gerade einen Lightweight durch die $21 gebracht. Statt der Natokupplung hab ich einen 17.-Euro Kugelkopf mit Prüfzeichen drangeschraubt. Eingetragen wurden als Anhängelasten 500kg ungebremst und 3250kg gebbremst. Kein Schreibfehler. Dreieinviertel Tonne. Und ganz ganz sicher werde ich das nie auch nur versuchen.

          Gruß Uwe

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            #6
            AW: Anhängelast oder der Gutachterermessensspielraum

            Bei unserem Serie2a 88 ist 750kg ungebremst und 2000kg gebremst eingetragen.
            Die Anhängerkupplung sieht der auf dem Bild täuschend ähnlich.
            Und Sohnemann fährt seit Jahren mit 7 Personen im Auto und ca. 2to am Haken zu Rock am Ring.
            Die konnten sich letztes Jahr sogar aus eigener Kraft vom völlig vermatschten Parkplatz entfernen.
            Was normalen PKW ohne Anhänger nicht gelang.
            werner
            Und die Zeit begann ernstlich zu verrinnen.

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              #7
              AW: Anhängelast oder der Gutachterermessensspielraum

              .....LW und 3250KG...?? Welche technischen Unterlagen haben denn da vorgelegen........Mehr als 2to hat´s für den LW nie gegeben. Und "mein" TÜV-Prüfer hat außer beim LW immer höhere Anh-Lasten eingetragen......wenn ich mir so die Hecktraverse anschaue, würde ich da auch nicht unbedingt mehr dranhängen wollen. Das ist sicher auch für das Auto von Vorteil....
              gruß
              thomas
              ........wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer.......

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                #8
                AW: Anhängelast oder der Gutachterermessensspielraum

                Es scheint - wenn man das Thema hier über einige Zeit verfolgt - eine Tendenz zu immer ahnugsloseren und augenmaßloseren Prüfern zu geben.
                Liegt das daran, daß die aktuelle Ausbildung solche Fragen (wie berechne ich zulässige Anhängelast? Da gibt es nämlich einfache Formeln für) einfach übergeht? Oder liegt es daran, daß der Prüfer immer weniger Vertrauen in sein eigenes Wissen hat? Oder nicht am Ende vor Gericht stehen will?

                Fazit: Wer einen guten Prüfer gefunden hat soll sich den Namen notieren und dann nur noch direkte Termine bei ihm machen.

                Hier lesen doch bestimmt auch aaS mit? Sagt Ihr mal was dazu.
                Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
                كنت غبية

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                  #9
                  AW: Anhängelast oder der Gutachterermessensspielraum

                  Mir ist ein Typenschein Nr.3687 in die Hände gekommen.
                  Ich zitiere: Anfahrvermögen 8t (Anhänger 5t)=in Steigung von 15%=gut. Die Handbremse kann den ganzen Zug in einer solchen Steigung knapp halten. Verzögerung Zugfz./Anhänger ist bei der Einzelabnahme zu kontrollieren. Thun,17.11. 61
                  Zürich,20.12.61
                  Gruss aus der CH (immer mit ölfreien Bremsen)

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                    #10
                    AW: Anhängelast oder der Gutachterermessensspielraum

                    Also in meinen Deutschen Fzg- Papieren stehen

                    750 KG ungebremst und 2.000 Kg gebremst drin. :(

                    In meinen jetzigen Französischen steht folgendes drin:
                    Gesamtgewicht mit Anhänger: 6161 KG
                    Gesamtgewicht Fahrzeug: 2679 KG

                    Das ergibt dann 3482 KG für einen gebremsten Anhänger....

                    Kann man hier nachrechen: Anhängelast berechnen

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                      #11
                      AW: Anhängelast oder der Gutachterermessensspielraum

                      Moin,

                      die Arbeit mit dem Tüv wird irgendwie immer Lustiger. Versuche gerade bei einem MB Wohnmobil mit 6,5t Gesamtgewicht mehr als 2t Anhängelast eingetragen zu bekommen. Das Ding hat Federspeicher Handbremse und einen LKW Rahmen. Mit Zugmaul darf er 6t am Haken 2.... Der Hersteller des Anhängebock sagt 3,5t kein Problem. Beim Tüv geht nischt.

                      Beim Landy gehen 3,5t Anhängelast ganz gut. Beim 88er oder Lighty kann ich mir aber vorstellen, das die Kiste bei schneller Fahrt Abenteuerliche Fahreigenschaften hat. Beim Langen lege ich hinten immer 300kg rein und gut ist. Allerdings darf ich nur 2,8t, glaube aber nicht das die 700kg mehr einen Unterschied machen.

                      Ganz sicher sollte man aber unterscheiden ob man mit hoher Anhängelast auf der Autobahn Langstrecke fahren möchte, oder im Nahbereich irgendwas Schweres umherziehen will. Das Wasserfaß kriege ich auch mit 40kmh auf die Weide. Das ist dann auch mit Viel Gewicht Safe und mit der Eintragung Legal. Da wir in einer Zeit leben in der man unter Umständen wegen einer solchen Owi, wie ein Schwerverbrecher behandelt wird, sollte zumindest die Papierlage klar sein.


                      Gruß Reinhard

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Anhängelast oder der Gutachterermessensspielraum

                        Moin

                        Yoa da kann ich auch was beisteuern :D

                        Bei mir steht im Schein(Nach TÜV-Abnahme der Gammel-Paddocks-Anhängerkupplungsdings) 750kg ungebremst, 3500kg gebremst. >k

                        Durchgefallen ist Kröte aber durch den TÜV wegen Dingen, mit denen sie schon vor 2 Jahren durchgekommen ist. :v

                        Ja und dann ist der Motor geplatzt
                        To each a purpose, and to all a fitting end.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Anhängelast oder der Gutachterermessensspielraum

                          Hallo Georg und all die anderen, die Frage ist doch:
                          Was willst du? Dich möglichst stilvoll umbringen?

                          Der Mann hat genau das eingetragen was seit jeher geht. Mehr ist aus seiner Sicht nicht gedeckt.
                          Aus dem Manual der SIIa:

                          Soviel zum Thema ahnungslose Prüfer …
                          By the way: Keiner eurer Rahmen ist neuwertig, ein weiterer Grund nicht zu übertreiben.

                          Dir ist klar, daß du, wenn du mit 1600 kg am Haken den Buckel hochkeuchst und anhalten musst, sofort von 1600kg nach unten gezogen wirst, denn die Bremse des Anhängers wirkt jetzt nicht, ausserdem haben die Auflaufbremsen deiner 109 sich magischerweise in Ablaufbremsen verwandelt haben und es gibt kein Halten mehr?

                          Norbert hat es auf den Punkt gebracht: Die Keile in ≤ 1 Sekunde unterlegen …

                          By the way:
                          Ein Defi hat Scheibenbremsen, den interessiert vorwärts-rückwärts am Hang nicht. Die 55% Mehrleistung gegenüber einer Serie IIa lassen wir höflich unter den Tisch fallen.

                          Ich finde 2 Tonnen schon hinter einem P38 (max 3.5 to) mit 4.6er Motor sportlich, das wollte ich nicht mit einer 109 ziehen.

                          Leichtgewichtige Grüße,
                          oijoijoij
                          … but, at least, I am sober …

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                            #14
                            AW: Anhängelast oder der Gutachterermessensspielraum

                            Das ist nicht mein Punkt. Mir geht es nicht um eine schiere Maximierung der eingetragenen nominellen Anhängelast. Natürlich sind 1.600 kg für einen 109er OK und die entsprechenden LR-Angaben hatte ich dem Prüfer auch vorgelegt. Was mich gelinde gesagt verwundert, ist dass hier sogenannte Sachverständige offenbar mehr oder weniger nach freiem Ermessen und Dafürhalten fahrzeugindividuell Grenzwerte festschreiben, die zwischen völliger Verweigerung und technisch gefährlichen Angaben schwanken können und dass diese Werte dann als Maß genommen werden, wenn Polizei oder Versicherung die Rechtmäßigkeit unseres Verhaltens beurteilen. Und dass wir dann für diese "persönliche Einschätzung" auch noch unverhältnismäßig viel Geld bezahlen müssen. Warum kann das Datenblatt des TÜV Süd (weitere 120 €) nicht die von LR angegebenen 1.600 kg enthalten? Sachverstand scheint ein weites Feld abzudecken.

                            Georg

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Anhängelast oder der Gutachterermessensspielraum

                              Moin,

                              die Zugkraft ist als Anhängelast im Gelände gemeint. 1600KG hinter einem ausgewachsenem Geländewagenv, LOL.

                              Rover hat früher 2000kg freigegeben und irgendwas mit 4000kg am Maul. Später hat Rover dann wohl auch 3,5t freigegeben.

                              Das Leute einen 4,6l V8 brauchen um einen Anhänger zu fahren, ist ein wenig am Thema vorbei. Das eine ist das Persönliche Komfort Gefühl um mit 110kmh und 3,5t durch die Kasseler Berge zu "Wollen".

                              Das andere ist, das jemand eine Ladung ?? Futter - Baumaterial - Holz "you Name it" im Nahbereich von einem Dorf zum Nächsten Karren möchte. Bei angepasster Fahrweise zieht der Landy mit Sicherheit auch 5t, nur Langsam, evtl. halt mit 20kmh, oder 6kmh bergauf. Wo ist das Problem? Wenn die Anhängelast nicht eingetragen ist, gibt's Ärger mit den Behörden....

                              Ihr traut den Autos reichlich wenig zu. Das sind Nutzfahrzeuge für den Alltagsbetrieb, keine Spielzeuge. Nur das er mit 3,5t Anhängelast und einer Tonne auf der Ladefläche Ampelrennen fahren sollte, hat leider bei der Konstruktion keiner bedacht :-))

                              Ich frage mich wie früher die Leute nur mit den Gefährlichen Unimog 401 oder 411 (25PS) womöglich 15t Anhänger gefahren haben....


                              Gruß Reinhard

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