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Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

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    #76
    AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

    Zitat von Eck Beitrag anzeigen
    ....Da kommt dann einfach ein Kette dran....nix Abreißseil. Geht doch nur darum die ungebremsten Anhänger nicht im Freien Flug zu haben..
    Schon klar. Es geht mir um die Realisierung. Vermutlich gibt es in D nicht einen einzigen ungebremsten Anhänger mit entsprechender Kette.

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      #77
      AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

      Debatiert ihr immer noch über Sinn oder Unsinn der Gesetze und Verordnungen im Strassenverkehr anderer Länder?

      Auch wenn ihr ein vereinigtes Europa seit. Die Schweiz natürlich ausgenommen. So hat doch jedes Land seine eigene Strassenverkehrsordnung. Und ich als Tourist muss mich daran halten. Beispiel Höchstgeschwindikeit. Jedes Land hat da andere. Oder die Italiener mit der Winterreifen Geschichte im Sommer. Etc. etc.

      Wenn ich also in das entsprechende Land reisen will, muss ich mich doch zuerst über die geltenden Vorschriften die da gelten Informieren. Ich informiere mich ja sonst über alles betreffend diesem Land.
      Wenn ich mich nun informiert habe und feststelle, dass mein Gespann nicht den geltenden Vorschriften entspricht, habe ich mehrere Möglich keiten. 1. Ich ignpriere das und laufe gefahr das ich erwischt und gebüsst werde oder sogar das ganze still gelegt wird. Oder 2. ich blase die ganze Sache ab und mache Ferien in der Lüneburgerheide. Oder 3. ich lasse das Gespann so umbauen, dass es den geltenden Regeln entspricht.

      Wenn ich nun einen ungebremsten anhänger habe. Muss ich schauen wie ich den sichern kann das er 1. machbar ist und 2. der Stvo entspricht. Und auch da muss man sich zuerst schlau machen. Bei uns ist das entweder das Strassenverkehrsamt oder einer der Automobilclubs (ACS, TCS). Und ich nehme an, in Deutschland wird das in etwa so ähnlich gehen (Tüv, ADAC).

      Wer das nicht macht und erwischt und gebüst wird. Soll dann nicht den grossen Katzenjammer machen und das entsprechende Land verfluchen. Denn die Schuld liegt einzig und allein bei ihm selber.

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        #78
        AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

        Nochmal: Es geht um die Realisierung, nicht um die Einsicht. Wenn es denn Vorschrift ist, ist es doch ein Thema für dieses Land Rover-Forum. Ansonsten bin ich absolut beim Feuerwehrlandy.

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          #79
          AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

          Zitat von Arlo Beitrag anzeigen
          Ich bin da ganz bei Carusos Sichtweise der Dinge! (HS
          Meine Sankeys besitzen eine derartige zusätzliche Anbindung an das Zugfahrzeug nicht, sind aber hier in D in dieser Ausführung als zulassungsfähig begutachtet und angemeldet worden.
          Weder der WT noch der NT verfügen serienmäßig über eine Einhängemöglichkeit der zusätzlichen Sicherungseinrichtung.
          Auch am Zugfahrzeug ist derartiges nicht vorhanden, bzw. vorgesehen.

          Ich werde den Teufel tun und daran etwas eigenmächtig ändern!
          schöne aber doch sehr individuelle sicht der dinge, die du jetzt nur noch dem Schupo oder carabinieri vor ort verkaufen musst.... ;-)
          Andy aus Teltow/ Fläming
          zu tode gefürchtet ist auch gestorben...

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            #80
            AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

            Zitat von Feuerwehrlandy Beitrag anzeigen
            (Tüv, ADAC).
            Oh ja,die haben den Durchblick.
            Der ADAC hat das mit den itallo Winterreifen auch erst gecheckt,nachdem das im Offroadforum auseinanderklamüsert wurde.
            Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
            Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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              #81
              AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

              Zitat von LRthebest Beitrag anzeigen
              Nochmal: Es geht um die Realisierung, nicht um die Einsicht. Wenn es denn Vorschrift ist, ist es doch ein Thema für dieses Land Rover-Forum. Ansonsten bin ich absolut beim Feuerwehrlandy.
              wenn dein Anhänger keine bremse hat, dann gibt's da logischerweise auch nichts zu bremsen und ein bremsseil ist dann natürlich obsolet. aber man kann seinen Anhänger schon durch eine zusätzlich angebrachte öse, wo auch immer die technisch sinnvoll angebracht wird, gegen verlieren sichern, ich glaube darum geht es. und wenn du dann das entsprechende sicherungsseil nicht um die anhängekugel legst, sondern auch da am Fahrzeug eine entsprechende öse vorsiehst, bist du meiner Meinung nach ganz weit vorne und der entsprechende Polizist vor ort wird dich begeistert ziehen lassen...
              Andy aus Teltow/ Fläming
              zu tode gefürchtet ist auch gestorben...

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                #82
                AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

                ...es gibt halt Leute, die diskutieren im Ausland lieber 3 Std mit Polizisten, als zuhause in 1 Stunde alles "fit zu machen.
                Und was das Beste ist: zahlen müssen sie trotzdem.......ist also lehrreicher als die Diskussion hier......
                gruß
                thomas
                ........wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer.......

                Kommentar


                  #83
                  AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

                  Und die notwendigen Teile für ein Sicherungsseil (bei ungebremsten Anhängern) oder Abreißseil (bei gebremsten Anhängern)
                  einschließlich evtl. notwendiger Kleinteile dafür gibt es bei jedem besseren Anhängerhändler.
                  Also einfach mal mit dem Anhänger dahin fahren und vom Händler beraten lassen, was der für technisch sinnvoll empfiehlt.

                  Viele Grüße

                  Sailor
                  Land-Rover Lightweight Diesel,
                  ex Königl. Landmacht der Niederlande

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                    #84
                    AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

                    Ganz abgesehen von den Thema Bussgeld , mal darüber nachgedacht was ein ungebremster Anhänger machen wird wenn er an einem Seil ungeführt hinter den Fzg hängt ?
                    Gruß Manfred

                    Do what you want , but do it with Style

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                      #85
                      AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

                      ^^ ... er wird hinter dem Zugfahrzeug beliben, eine Menge Lärm machen und beim Abbremsen vermutlich das Heck des ziehenden Fahrzeugs beschädigen.
                      Anybody who loves whisky can't be all bad.

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                        #86
                        AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

                        Zitat von sailor Beitrag anzeigen
                        Und die notwendigen Teile für ein Sicherungsseil (bei ungebremsten Anhängern) oder Abreißseil (bei gebremsten Anhängern)
                        einschließlich evtl. notwendiger Kleinteile dafür gibt es bei jedem besseren Anhängerhändler.
                        Also einfach mal mit dem Anhänger dahin fahren und vom Händler beraten lassen, was der für technisch sinnvoll empfiehlt.

                        Viele Grüße

                        Sailor
                        Wenn es diese Teile gibt und diese auch noch einer Bauartprüfung hierzulande standhalten sollten, kann man darüber sinnieren, ob es notwendig ist, diese nachzurüsten.
                        Leuchtweitenregulierung ist ein Thema für später geborene.

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                          #87
                          AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

                          Zitat von Th. Dinter Beitrag anzeigen
                          ...es gibt halt Leute, die diskutieren im Ausland lieber 3 Std mit Polizisten, als zuhause in 1 Stunde alles "fit zu machen.
                          Und was das Beste ist: zahlen müssen sie trotzdem.......ist also lehrreicher als die Diskussion hier......
                          gruß
                          thomas
                          Im Ausland diskutiere ich eher nicht.
                          Hier kann ich meinem Sankey nicht so einfach ein Zugmittel zur Aktivierung der Feststellbremse addieren.
                          Ich laufe eher Gefahr die allgemeine Betriebserlaubnis kassiert zu bekommen.

                          Es kann natürlich auch sein, dass die ausländischen Schergen es ausschließlich auf Kugelkopfkupplungen ohne Fangseil abgesehen haben?

                          Sind denn schon Fälle von Klauenkupplungsgeschädigten dokumentiert?
                          Leuchtweitenregulierung ist ein Thema für später geborene.

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                            #88
                            AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

                            Zitat von Eisbär Beitrag anzeigen
                            Ganz abgesehen von den Thema Bussgeld , mal darüber nachgedacht was ein ungebremster Anhänger machen wird wenn er an einem Seil ungeführt hinter den Fzg hängt ?
                            Klar wird er dein Heck verformen. Aber das ist immer noch besser, als wenn er dem nächsten vollbesetzten Familienkombi auf die Motorhaube hüpft.
                            Und sind wir doch mal ehrlich, wenn der Anhänger in einem ordnungsgemäßen Zustand ist und ich nach dem Verbinden alles noch mal kontrolliert habe, dann verliere ich auch keinen Anhänger. Also sollte meiner Meinung nach der Verursacher den Schaden haben und nicht andere.
                            Who needs luxury?

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                              #89
                              AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

                              Hier mal der Gesetzestext
                              EU-Richtlinie.pdf

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                                #90
                                AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

                                @ rangieman: Schöner verständlicher Text - also keine EU-Richtlinie ;) sondern eine Interpretation. Kannst Du einen Verfasser/Quelle benennen?

                                Gruß

                                Highlandy
                                Anybody who loves whisky can't be all bad.

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