Es ist zur Zeit eine Sicherheitsleistung von 450.--, eine Busse konnte nicht ausgesprochen werde, da nicht im Ob-Register. Nach dem Richterspruch plus Schreibgebühren steht der definitive Entscheid fest.
Dieses Gesetz wurde von der EU durch die Schweiz übernommen.
Desweiteren obliegt es dem Fahrzeug-Führer, sich vor Fahrtantritt über allfällige Gesetzt zu informieren.
Wenn ich während den Sommermonaten sehe, was so auf der Strasse unterwegs ist, werden durch die Gesetzeshüter oft beide Augen zugedrückt.
Insbesondere was Gewichte betrifft. Zb bei überschreiten des Garantiegewichtes bleibt das FZ stehen.
PS: Ende Juni halte ich in der Nähe von Baden/AG einen Vortrag über das Anhängerfahren mit Schwerpunkt: Gesetze, Masse; alles rund um den Anhänger
Gruss
Marcel
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