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Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

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    #16
    AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

    Es ist zur Zeit eine Sicherheitsleistung von 450.--, eine Busse konnte nicht ausgesprochen werde, da nicht im Ob-Register. Nach dem Richterspruch plus Schreibgebühren steht der definitive Entscheid fest.
    Dieses Gesetz wurde von der EU durch die Schweiz übernommen.
    Desweiteren obliegt es dem Fahrzeug-Führer, sich vor Fahrtantritt über allfällige Gesetzt zu informieren.
    Wenn ich während den Sommermonaten sehe, was so auf der Strasse unterwegs ist, werden durch die Gesetzeshüter oft beide Augen zugedrückt.
    Insbesondere was Gewichte betrifft. Zb bei überschreiten des Garantiegewichtes bleibt das FZ stehen.

    PS: Ende Juni halte ich in der Nähe von Baden/AG einen Vortrag über das Anhängerfahren mit Schwerpunkt: Gesetze, Masse; alles rund um den Anhänger

    Gruss
    Marcel

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      #17
      AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

      Zitat von rangieman Beitrag anzeigen
      Es ist zur Zeit eine Sicherheitsleistung von 450.--, eine Busse konnte nicht ausgesprochen werde, da nicht im Ob-Register. Nach dem Richterspruch plus Schreibgebühren steht der definitive Entscheid fest.
      So einen Blödsinn würde es in D nicht geben.
      Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
      Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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        #18
        AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

        Da irrst du dich gewaltig Caruso. Bei einer Kontrolle in Deutschland muss jeder ausländische Fahrzeugführer eine Sicherheitsleistung bezahlen, wenn der Verstoss nicht im Bussenkatalog ist. Das heisst, wenn es vor Gericht oder von einem Richter entschieden werden muss.

        Der Grund dafür ist ganz einfach. Unter Umständen kann der fehlbare Fahrzeugführer im Ausland nicht mehr von der deutschen Justiz belangt werden. Alles schon erlebt.

        Gruss Ueli

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          #19
          AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

          Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
          So einen Blödsinn würde es in D nicht geben.
          Abgesehen davon, dass es genau diesen Blödsinn eben doch gibt .... in vielen Ländern gibt es allen möglichen Blödsinn, völlig unabhängig vom Land. Es zeugt nur von Ahnungslosigkeit, wenn man der Meinung ist, dass es Blödsinn im Land in dem man lebt, nicht gäbe.

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            #20
            AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

            Zitat von Feuerwehrlandy Beitrag anzeigen
            Bei einer Kontrolle in Deutschland muss jeder ausländische Fahrzeugführer eine Sicherheitsleistung bezahlen, wenn der Verstoss nicht im Bussenkatalog ist.
            Ja ne,is klar.
            "Wir wissen zwar noch nicht wofür wir Sie jetzt belangen können
            aber sie lassen jetzt mal eine größere Summe bei uns.
            In absehbarer Zeit denken wir uns dann eine Richtlinie aus
            gegen die Sie gerade verstoßen haben."

            Sacht mal,gehts noch???
            Was bei uns nicht in der STVO steht,wird auch nicht beanstandet.
            Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
            Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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              #21
              AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

              Ja ne,is klar.
              "Wir wissen zwar noch nicht wofür wir Sie jetzt belangen können
              aber sie lassen jetzt mal eine größere Summe bei uns.
              In absehbarer Zeit denken wir uns dann eine Richtlinie aus
              gegen die Sie gerade verstoßen haben."

              Sacht mal,gehts noch???
              Was bei uns nicht in der STVO steht,wird auch nicht beanstandet.
              In unserer StVO und so manchen anderen anwendbaren Gesetzen (für LKW-Fahrer z.B. regelmäßig SGB VII und diverse Unfallverhütungsvorschriften) steht aber allerhand drin.
              Oftmals auch reichlich unbestimmt, so dass man unter die jeweilige Norm alles mögliche subsumieren könnte. Bestes Beispiel dürfte § 1 StVO sein.

              Noch dazu werden vor Ort auf der Straße ohnehin keine rechtskräftigen Bußgeldbescheide verteilt, es steht also jedem zu gegen den Vorwurf vorzugehen und das Ganze abschließend gerichtlich klären zu lassen.

              Und das hat gerade bei ausländischen Fahrern den Nebeneffekt, dass die später nicht mehr oder nur noch schwer erreichbar sind.

              Aus diesem Grund sind über § 46 OWiG die §§ 127a, 132 StPO anwendbar und können von Betroffenen Sicherheitsleistungen eingefordert werden.

              Gruß,
              Mathias
              "Ver-nünf-tig?! Spricht man das so aus?":D

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                #22
                AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

                Dass sich STVO und UVV zuweilen beißen ist bekannt.
                Hier geht es darum,ob das Seil über den Haken geworfen werden darf oder nicht.
                Das ist doch eindeutig zu bestimmen und bei Einführung der Regelung,
                ist ein entsprechender Verweiß im Bußgeldkatalog zu finden.

                Jetzt wüsste ich gerne,ob diesbezüglich etwas in der STVO zu finden ist.
                Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                  #23
                  AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

                  Das ist doch eindeutig zu bestimmen und bei Einführung der Regelung,
                  ist ein entsprechender Verweiß im Bußgeldkatalog zu finden.

                  Jetzt wüsste ich gerne,ob diesbezüglich etwas in der STVO zu finden ist.
                  Nicht zwangsläufig. Viele Regelungen werden ja eher offen gehalten um tendenziell verschiedene Lösungsansätze zu ermöglichen, bzw. die einfache Umgehung zu erschweren.

                  In der StVO würden mir jetzt einfallen: § 23 (vorschriftsmäßiges Fahrzeug) in Verbindung mit § 41 Abs. 11, 9 StVZO (Anforderung einer Bremsvorrichtung die den Anhänger bei Lösen der Verbindung bremsen kann). BKat.-Nr. 123112; 25 €.

                  Da die StVZO aber mit § 69a Abs. 3 Nr. 13 einen eigenen Bußgeldtatbestand für die Inbetriebnahme nicht vorschriftsmäßiger Züge vorsieht, dürfte der wohl vorrangig sein. Im Ergebnis wird wieder auf § 41 Abs. 11, 9 StVZO verwiesen. BKat.-Nr. 341000; ebenfalls 25 €.

                  Spannende Frage wäre also, ob die Bremsvorrichtung den Anhänger bei Lösen der Verbindung noch anhalten kann wenn das Bremsseil nur übergeworfen wurde. Theoretisch: natürlich kann er bremsen. Frage wäre ob das Ganze nicht eher so zu verstehen wäre (vom Sinn der Regelung her), dass eine möglichst ausfallsichere Bremsung gewährleistet wird die weniger vom Zufall abhängt. Die Kupplung geht schließlich nur nach oben ab. Wenn sich das Seil in dem Zuge mit der Kupplung über den Kugelkopf davon macht, wirkt das Abreißseil recht nutzlos. Das würde dafür sprechen, dass das Seil so befestigt werden muss, dass die Abreißfunktion auch wirklich aktiviert wird.

                  Andererseits gibt der Wortlaut der Norm das kaum noch her und die Tatsache, dass etliche ab Werk verbauten Anhängerkupplungen keine zusätzlichen Ösen besitzen (die PKW-Hersteller mit eigenen Rechtsabteilungen das also auch nicht vorgesehen haben) spricht auch eher gegen die getrennte Sicherung.

                  Das alles sind aber Fragen, die wohl kaum die Polizei vor Ort zuverlässig beantworten kann. Entsprechend würde ich erstmal davon ausgehen, dass auf dieser Grundlage eine Sicherheitsleistung angefordert werden dürfte. Um mal den Bogen zur Ausgangsfrage zu schlagen ;)

                  Gruß,
                  Mathias
                  "Ver-nünf-tig?! Spricht man das so aus?":D

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                    #24
                    AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

                    Zitat von MathiasHRO Beitrag anzeigen
                    Spannende Frage wäre also, ob die Bremsvorrichtung den Anhänger bei Lösen der Verbindung noch anhalten kann wenn das Bremsseil nur übergeworfen wurde. Theoretisch: natürlich kann er bremsen. Frage wäre ob das Ganze nicht eher so zu verstehen wäre (vom Sinn der Regelung her), dass eine möglichst ausfallsichere Bremsung gewährleistet wird die weniger vom Zufall abhängt. Die Kupplung geht schließlich nur nach oben ab. Wenn sich das Seil in dem Zuge mit der Kupplung über den Kugelkopf davon macht, wirkt das Abreißseil recht nutzlos. Das würde dafür sprechen, dass das Seil so befestigt werden muss, dass die Abreißfunktion auch wirklich aktiviert wird.
                    Ja, das funktioniert auch beim Überhängen über den Haken richtig gut und zuverlässig. Ich habe in mehreren Jahrzehnten Baustellenverkehr in der Hektik schon mehrmals einen Anhänger kurz nach dem Losfahren verloren. Besonders gerne, wenn sich gleich mehrere Leute um das Ankuppeln bemüht haben.
                    War jedesmal nicht vollständig verriegelt oder die nichtautomatische Kupplung nur auf die Kugel aufgelegt.
                    Anhänger stand nach wenigen Metern, Bremse war immer angezogen, der Abreissring am Seil erfüllte seine Funktion und der Stecker war mitunter auch gleich vom Kabel getrennt.

                    Heute habe ich mal den Karabiner direkt in die Öse an der Kupplung eingehängt. Das Seil ist viel zu lang und schleift auf dem Boden.
                    Muss man also auch durchziehen und den Haken ins Seil klicksen.
                    Gruß aus Buxtehude
                    Malte

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                      #25
                      AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

                      Zitat von MathiasHRO Beitrag anzeigen
                      Das alles sind aber Fragen, die wohl kaum die Polizei vor Ort zuverlässig beantworten kann. Entsprechend würde ich erstmal davon ausgehen, dass auf dieser Grundlage eine Sicherheitsleistung angefordert werden dürfte.
                      Die Ordnungshüter in D,
                      (welches alles Staatsbedienstete sind,
                      im Gegensatz,zu dem einen oder anderem
                      europäischen Nachbarn)
                      haben diesbezügliche Dienstanweisungen,die sich auf die entsprechenden
                      Paragraphen stützen.
                      Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                      Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                        #26
                        AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

                        Das gibt es auch in der Schweiz. Und genau nach diesen Richtlinien haben sich die Polizisten verhalten. Dem fehlbaren Fahrzeugführer wurde ja auch das Dokumen zu dieser Richtlinie ausgehändigt.
                        @Blauer Landy. Ob das funktioniert oder nicht, sei dahin gestellt. Bei mir hat es einmal nicht funktioniert, und es entstand beträchtlicher Schaden. Fakt ist, es besteht eine Richtlinie in der Schweiz und daran müssen sich alle halten.
                        Wenn ich in ein anderes Land fahre, ist es meine Pflicht, mich über die dort geltenden Regeln zu informieren. Und wie alle wissen, sind die Regeln in allen Ländern unterschiedlich. Punktum.
                        Wenn ich nach Italien fahre, muss ich für jeden Mitfahrer eine Warnweste mitführen. Wenn ich eine Panne auf der Autobahn habe und keine Warnwesten mit dabei. Werde ich von den netten Carabineri gebüsst. Da kann ich lange sagen, hab ich nicht gewusst.
                        Wenn ich in Deutschland unterwegs bin und in eine Kontrolle komme und der nette Herr Wchtmeister wil von mir das Pannendreieck und die Autoapotheke sehen. Und ich habe das nicht dabei. Was wird er wohl sagen? Passt schon Uli, fahr weiter. Aber es ist Pflicht das im Auto mit zu führen in Deutschland.

                        Lange Rede kurzer Sinn. Es ist wie es ist. Wenn ich mich im Strassenverkehr bewege, bin ich verantwortlich, dass ich mich über die geltenden Richtlinien und Gesetze informiere. Für Jedes Land. Wir sagen in der Schweiz zu dem eine hohl Schuld.

                        Gruss Ueli

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                          #27
                          AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

                          Zitat von Feuerwehrlandy Beitrag anzeigen
                          Das gibt es auch in der Schweiz. Und genau nach diesen Richtlinien haben sich die Polizisten verhalten. Dem fehlbaren Fahrzeugführer wurde ja auch das Dokumen zu dieser Richtlinie ausgehändigt.
                          Eine Rili,zu der man sich noch eine Strafe ausdenken muss?
                          Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                          Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                            #28
                            AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

                            Eine Richtlinie ist keine Regel, und schon gar kein Gesetz, eher eine Empfehlung. Auf Grund einer Empfehlung ein Bussgeld zu verhängen dürfte gegen geltendes Recht verstossen...zeige mir einer den GESETZESTEXT, wie genau ich einen Anhänger mittels Abreissleine zu sichern habe...

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                              #29
                              AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

                              So einen Gesetzestext wirst Du nicht finden.
                              Und trotzdem musst Du dich an die Richtlinie halten, wenn Du kein Bussgeld zahlen möchtest, falls Du erwischt wirst.

                              In Gesetzestexten stehen häufig nur allgemeine Formulierungen, anders lässt sich ein Gesetz doch gar nicht schreiben.
                              In unserem Fall müsste der Gesetzgeber doch sonst zu jedem einzelnen Automodell für die Anbringung des Abreißseils einen Absatz schreiben, weil die Autos alle anders sind.
                              Und sobald ein neues Automodell herauskommt, müsste das Gesetz verändert werden.

                              Viele Grüße

                              Sailor
                              Land-Rover Lightweight Diesel,
                              ex Königl. Landmacht der Niederlande

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                                #30
                                AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

                                Ich habe gerade mal in der Betriebsanleitung von TABBERT Wohnwagen aus dem Jahre 1996 nachgesehen.

                                Da steht wörtlich:

                                Pkt.7:
                                Abreißseil (Skizze 5) in Abschleppöse des Pkw einklinken.
                                Bei unbeabsichtigtem Lösen der Kupplung während der Fahrt betätigt es den Handbremshebel- Notbremse !

                                Ich lege aber das Kabel bei meine beiden Wohnwagen schon immer einfach um die Kupplung.
                                Beim Landy lege ich die Schlaufe um den unteren Bolzen der Dixon Bate Doppelkupplung.
                                Beim C5 habe in der Nähe der Kupplung gar nix zum einhaken.

                                Dem original Karabinerhaken der da dran ist traue ich nicht zu die Handbremse richtig zu betätigen, wenn er direkt eingehakt wird, dafür ist der zu schwach gebaut.
                                Deshalb habe ich an meinem alten Tabbert einen kleinen Karabinerhaken aus dem Klettersport dran, der hält glaube ich 600 KG aus.

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