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Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

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    Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

    Wer hat schon von dieser Maßnahme durch die schweizer Staatsbeamten gehört:
    Bildschirmfoto 2017-05-02 um 16.54.38.jpgBildschirmfoto 2017-05-02 um 16.55.02.jpg

    Gruß Ratman

    #2
    AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

    das ist meines Wissens auch bei uns nicht erlaubt, wird nur nicht so genau nach geschaut.
    Grüßle Ingmar
    Spontan ist - wenn man kurz drüber nachdenkt...

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      #3
      AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

      wecke mal keine schlafenden Hunde, wenn die die lücke entdeckt wird läßt sich da sicher auch noch was rausholen.

      und immer dran denken, das seil nicht auf den hacken, sondern an eine extra Befestigung. kein Witz!
      Andy aus Teltow/ Fläming
      zu tode gefürchtet ist auch gestorben...

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        #4
        AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

        Dafür musst in NL auch zahlen...

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          #5
          AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

          Hallo Zusammen

          Mal ganz ehrlich. Das leuchdet doch jedem ein. Wenn ich mit einem Drahtseil eine Schlaufe mache, bleibt diese recht gross. Sollte die Anhängerkupplung ab der Kugel springen, kann die Abreissleine auch gleich ab der Kugel springen und dann ist der Anhänger nicht mehr gebremmst. Ich spreche da aus Erfahrung. Ist mir einmal so passiert.

          Es hat ja schlisslich einen Karabinerhacken am ende vom Seil. Der verhindert, dass er sich von der Öse lösen kann. Ich denke, auch in Deutschland muss das so gemacht werden.

          Was die Busse an geht. Ist es wie mit allem in der Schweiz. Es ist Teuer. Und je nachdem welchen Gesetzeshüter man antrift, drückt er ein Auge zu und belässt es bei einer Verwarnung. Oder eben nicht und es trift einem die ganze Härte der Gesetzgebung. Auch das wird in Deutschland nicht anders sein.

          Es nützt nichts jetzt die Schweizer (ich die Deutschen), zu verfluchen als Banditen und Wegelagerer. Es ist wie es ist. Und wie schon anderswo erwähnt. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

          Gruss Ueli

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            #6
            AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

            Der Karabiener ist meistens nicht geeignet direkt in eine Öse eingehängt zu werden. Er muss als Schlaufe ins Seil eingehängt werden.
            Nur bei besonderer Norm darf er direkt eingehängt werden.

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              #7
              AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

              .....leider ist aus den obigen Fotos nicht genau erkennbar, wofür die Strafe verhängt wurde........
              Zumindest ist mir bekannt, daß bei abnehmbaren Ahk das Abreißseil nicht am abnehmbaren Teil der Ahk angebracht werden darf. Das ist doch aber logisch, oder......Jedenfalls habe ich eine separate Öse, da paßt der Karabiner dran.....
              gruß
              thomas
              ........wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer.......

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                #8
                AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

                ... ich fahre jetzt seit über 30 Jahren mit Anhängern in der Gegend rum ... aber das ist mir neu. Man lernt halt nie aus.

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                  #9
                  AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

                  ist aber ein alter Hut
                  Landrover sind Behelfsfahrzeuge (Heino aus Afrika)

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                    #10
                    AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

                    Zitat von Th. Dinter Beitrag anzeigen
                    ... Zumindest ist mir bekannt, daß bei abnehmbaren Ahk das Abreißseil nicht am abnehmbaren Teil der Ahk angebracht werden darf. Das ist doch aber logisch, oder ...
                    In der Schweiz oder in den Niederlanden muss der Anhänger ein Abreißseil als zweite Sicherung haben.
                    Das gilt für gebremste und auch für ungebremste Anhänger!
                    Das Abreißseil darf nicht über die Kupplung geworfen werden, es muss an einer Extra-Öse befestigt sein.
                    Das gilt für feste und auch für abnehmbare Anhängerkupplungen.
                    Die Öse darf auch am abnehmbaren Teil der Anhängerkupplung befestigt sein.
                    Anschraubbare Ösen zum Nachrüsten gibt es im Anhängerzubehör, Drahtseile auch.

                    Als Beispiel hier mal die Ösen an einem ex-Niederlande-Army Land-Rover Lightweight.
                    Also selbst die Armee muss sich an die Regel mit den Ösen und der Zusatzsicherung halten.







                    Viele Grüße

                    Sailor
                    Land-Rover Lightweight Diesel,
                    ex Königl. Landmacht der Niederlande

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                      #11
                      AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

                      Wieder was gelernt. Das wusste ich nicht.
                      Ich winch Dir was...

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                        #12
                        AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

                        Ja, habt ihr denn alle keine Anhängerausbildung?? Wenn diese Unwissenheit nicht Grund genug für einen zusätzlichen Anhänger-Führerausweis ist, dann weiss ich auch nicht ...

                        [Scherz]

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                          #13
                          AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

                          Zu meiner zeit gab es sowat noch nicht (Kl. 3) ;)
                          Reicht ja aber dann bei der höhenverstellbaren Dixon Bate z.B. die Öse des Bolzens zu nutzen um das Abreißseil zu befestigen - oder bei Westfalia-Anbauplatten waren auch Ösen dran.
                          ...nicht lachen hilft auch nicht... ;-)

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                            #14
                            AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

                            Als Klasse Drei Fahrer habe ich davon keine Ahnung. Ich kann auch keinen Hänger einparken, das pure Grauen seit dem wir einen doppelachsigen Pferdehänger haben8o

                            Gabs die Regelung schon, damals direkt nach dem Krieg?
                            Ich winch Dir was...

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                              #15
                              AW: Schweiz kassiert bei unsachgemäßer Handhabung der Anhängerabreissleine!!!

                              ...daß es bei der abnehmbaren Ahk wurscht ist, wo das Seil eingehängt wird, ist mir neu: ich habe kürzlich eben genau aus der Schweiz eine Meldung gesehen, wo genau dies bestraft wurde, daher meine Anmerkung oben.....also ist man da auch vor "Fehlinterpretationen" nicht sicher??
                              Die Empfehlung des ADAC " an der Abschleppöse einhängen" zeugt nicht von "Benutzerfreundlichkeit" im Sinne einer Beratung von Laien. Das haben die wohl nie selbst ausprobiert.....
                              gruß
                              thomas
                              ........wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer.......

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