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Einzelabnahme Geräteträger Winde mit Bügel?

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    Einzelabnahme Geräteträger Winde mit Bügel?

    mediaXDPP447Q.jpgHi Euch.
    Ich habe bei mir am TD5 einen Geräteträger dran (siehe Foto). Noch sind nur die 4 Zusatzscheinwerfer dran, bald soll aber auch eine Winde dran.

    Natürlich hat das Ding keine E-Nummer, keine ABE usw. Ich habe mal vorsichtig beim hiesigen TüV Menschen angefragt. Er meinte, dass der untere Teil wohl per Einzelabnahme eintragbar wäre, aber nicht der Bügel oben.

    nun die Frage: hat so ein Ding eventuell jemand von Euch eingetragen? Und wenn ja, mit welchen Argumenten?

    Freue mich auf ein paar Tips.

    Danke, Georg

    #2
    AW: Einzelabnahme Geräteträger Winde mit Bügel?

    Zum Beispiel mit dem Argument,dass Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor dem 1. Juni 2008
    mit Frontschutzsystemen ausgerüstet werden dürfen.
    Du must ihm dann versichern,dass der Bügel alt ist und neu lackiert wurde.
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      #3
      AW: Einzelabnahme Geräteträger Winde mit Bügel?

      Danke.

      Hilft es, wenn ich ihm die originale Kaufrechnung von dem Ding von 2006 zeige?

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        #4
        AW: Einzelabnahme Geräteträger Winde mit Bügel?

        Ja,selbstverständlich.

        Wenn er fragt wie du darauf kommst,sagst du das steht im §72 STVZO zu §30c Abs.4:
        (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1938 in Kraft. (2) Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen §§ 4a bis 15e (aufgehoben) § 18 Abs. 2 Nr. 4 (bestimmte Kleinkrafträder wie Fahrräder mit
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          #5
          AW: Einzelabnahme Geräteträger Winde mit Bügel?

          Ist das inzwischen nicht aufgehoben? Auf anderen Seiten, wo der §30 gezeigt wird, steht davon nichts mehr

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            #6
            AW: Einzelabnahme Geräteträger Winde mit Bügel?

            Das stand noch nie im 30c,sondern in seinem Anhang.
            Den muss man erstmal finden.
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              #7
              AW: Einzelabnahme Geräteträger Winde mit Bügel?

              Da gehts ja explizit um dem §72, also die Übergangslösungen. Und da steht in der aktuellen Ausgabe nichts mehr vom §30c abs4. Im Bundesgesetzblatt von 2008 (Teil I Nr 20 - Seite 916) findet man es noch. Aber ob das inzwischen überholt ist, weiß ich nicht... Mir scheint es fast so, weil es im aktuell §72 nicht mehr drinsteht.
              Dennoch - man kann es damit ja probieren.

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                #8
                AW: Einzelabnahme Geräteträger Winde mit Bügel?

                Rechtlich hat sich daran nichts geändert.
                Im §72 steht ja auch,dass immer die Vorschriften für ein Fahrzeug gelten,
                die zum Zeitpunkt seiner Erstzulassung bestanden.
                Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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                  #9
                  AW: Einzelabnahme Geräteträger Winde mit Bügel?

                  Danke Euch, dass hilft schon mal weiter ;)

                  Aber er noch eine Rückfrage. Galt denn nicht damals auch schon " dass der Geräteträger" eine ABE oder diese E-Nummer brauchte? Oder könnte man damals "alle" von den Dingern eintragen?

                  und noch eine letzte: diese Eintragung kann nur ein spezieller TÜV Prüfer machen oder jede TÜV Prüfstelle?

                  Danke ;)

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                    #10
                    AW: Einzelabnahme Geräteträger Winde mit Bügel?

                    Das kann und konnte,ohne Gutachten immer nur ein AAS,in Westdeutschland beim TÜV
                    und in Ostdeutschland bei der Dekra.
                    Mit Gutachten kann jeder Prüfer.
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                      #11
                      AW: Einzelabnahme Geräteträger Winde mit Bügel?

                      Zitat von nms1 Beitrag anzeigen
                      Aber er noch eine Rückfrage. Galt denn nicht damals auch schon " dass der Geräteträger" eine ABE oder diese E-Nummer brauchte? Oder könnte man damals "alle" von den Dingern eintragen?
                      Nein, genau für solche Fälle (Eigenbauten oder nicht typgeprüfte Teile aller Art) gibts ja die Einzelabnahme nach §21. Zum "wer" hat Caruso alles gesagt. Die meisten TÜV-Prüfer sind keine aaS und wiegeln gerne mit "geht nicht, verboten, bla bla" ab - dabei sind sie zu einer Abnahme nach §21 gar nicht befugt.

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                        #12
                        AW: Einzelabnahme Geräteträger Winde mit Bügel?

                        Ok, verstanden. Vielen lieben Dank Euch...

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