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mediaXDPP447Q.jpgHi Euch.
Ich habe bei mir am TD5 einen Geräteträger dran (siehe Foto). Noch sind nur die 4 Zusatzscheinwerfer dran, bald soll aber auch eine Winde dran.
Natürlich hat das Ding keine E-Nummer, keine ABE usw. Ich habe mal vorsichtig beim hiesigen TüV Menschen angefragt. Er meinte, dass der untere Teil wohl per Einzelabnahme eintragbar wäre, aber nicht der Bügel oben.
nun die Frage: hat so ein Ding eventuell jemand von Euch eingetragen? Und wenn ja, mit welchen Argumenten?
Zum Beispiel mit dem Argument,dass Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor dem 1. Juni 2008
mit Frontschutzsystemen ausgerüstet werden dürfen.
Du must ihm dann versichern,dass der Bügel alt ist und neu lackiert wurde.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1938 in Kraft. (2) Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen §§ 4a bis 15e (aufgehoben) § 18 Abs. 2 Nr. 4 (bestimmte Kleinkrafträder wie Fahrräder mit
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
Da gehts ja explizit um dem §72, also die Übergangslösungen. Und da steht in der aktuellen Ausgabe nichts mehr vom §30c abs4. Im Bundesgesetzblatt von 2008 (Teil I Nr 20 - Seite 916) findet man es noch. Aber ob das inzwischen überholt ist, weiß ich nicht... Mir scheint es fast so, weil es im aktuell §72 nicht mehr drinsteht.
Dennoch - man kann es damit ja probieren.
Rechtlich hat sich daran nichts geändert.
Im §72 steht ja auch,dass immer die Vorschriften für ein Fahrzeug gelten,
die zum Zeitpunkt seiner Erstzulassung bestanden.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
Aber er noch eine Rückfrage. Galt denn nicht damals auch schon " dass der Geräteträger" eine ABE oder diese E-Nummer brauchte? Oder könnte man damals "alle" von den Dingern eintragen?
und noch eine letzte: diese Eintragung kann nur ein spezieller TÜV Prüfer machen oder jede TÜV Prüfstelle?
Aber er noch eine Rückfrage. Galt denn nicht damals auch schon " dass der Geräteträger" eine ABE oder diese E-Nummer brauchte? Oder könnte man damals "alle" von den Dingern eintragen?
Nein, genau für solche Fälle (Eigenbauten oder nicht typgeprüfte Teile aller Art) gibts ja die Einzelabnahme nach §21. Zum "wer" hat Caruso alles gesagt. Die meisten TÜV-Prüfer sind keine aaS und wiegeln gerne mit "geht nicht, verboten, bla bla" ab - dabei sind sie zu einer Abnahme nach §21 gar nicht befugt.
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