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bei Erteilung der Betr.Erl. noch zu bezahlende Ausnahmegenehmigungen zugefügt....?!

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    bei Erteilung der Betr.Erl. noch zu bezahlende Ausnahmegenehmigungen zugefügt....?!

    Hallo Oldie-Zulassungswillige ,

    habt ihr das schonmal erlebt, das bei einer 1954er Serie 1 , 80er das nicht vorhandene Lenkradschloss mit einer Ausnahmegenehmigung gem.Paragr. 70 StVZO/ Paragr. 47 FZV belegt ist und auch mit 155.- bezahlt werden muss.Der TÜV Prüfer hatte dafür Diebstahlsicherung als loses Zubehör eingetragen ( das ist die Lenkradkralle ).Da wurden schnell und einträglich die o.g. Paragraphen ergänzt....
    Zusätzlich zu den 43,30 für die Einzelgenehmigung der " Bündelungsbehörde Fulda / Hessen macht das immerhin einen
    Gesamtbetrag von 198,30 !! Eingeschlossen in dieser Ausnahmegenehmigung ist wohl eine zweite " Abweichung " in der Positionierung der eingeschlagenen FIN angesehen und ebenfalls hinzugefügt
    Ein Anruf bei dieser Behörde beim Chef erbrachte nur ein Zitieren der Paragraphen mit dem Hinweis , daß diese im Ausland hergestellten Fzge ja auf deutschen Straßen gefahren werden und für Abweichungen eine Ausnahmegenehmigung bedürfen. Diese wurde von ihm selbst nicht gemacht sondern von seinem " Techniker " der mich zurückrufen soll.
    Will mal abwarten, welche Argumente der hat, denn wenn das so ist, dann müsste ja auch das Fehlen der Sicherheitgurte , die nicht stattfindende ASU bei einem 1954 er Oldie ausnahmegenehmigt werden zu einem fetten Erhebungssatz.

    Die Bündelungsbehörde in Hessen hat also nicht nur mit Einzelbetriebserlaubnissen sondern auch mit Erteilungen von Ausnahmegenehmigungen ein reichliches Feld abzuernten und uns Oldie Fans zu erschrecken.

    Was habt ihr diesbezüglich erlebt, erltten und sogar erduldet ??
    Ist das ganze logisch nachzuvollziehen und rechtens??
    M.E. ist das ganze Oldtimer Fzg. eine sowiesoeine einzige große Ausnahme aus der Automobil - Frühzeit .Wo sind die Grenzen zu ziehen.....

    b.R . ( bin Ratlos oder auch : ist bei der Behörde ein Rad los ? )

    iltis

    #2
    AW: bei Erteilung der Betr.Erl. noch zu bezahlende Ausnahmegenehmigungen zugefügt....

    in der STVZO steht folgendes:
    § 38a
    Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen
    (1) Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Dreirad-Kraftfahrzeuge - müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung, Personenkraftwagen zusätzlich mit einer Wegfahrsperre ausgerüstet sein. Die Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung und die Wegfahrsperre müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
    (2) ...

    (3) Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung und Wegfahrsperren an Kraftfahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den vorstehenden Vorschriften entsprechen

    zu § 38a Abs. 1 (Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung und Wegfahrsperre) :

    ... ist spätestens ab 1. Oktober 1998 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge anzuwenden. Auf Kraftfahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 1998 erstmals in den Verkehr gekommen sind, bleibt § 38a in der vor dem 1. September 1997 geltenden Fassung anwendbar.
    ("ohne Wegfahrsperre" )


    Ein bekannter muss bei seinem EXmod immer eine Kette und ein schloss mitführen.

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      #3
      AW: bei Erteilung der Betr.Erl. noch zu bezahlende Ausnahmegenehmigungen zugefügt....

      Ja, meine SIIa von 1964 hat auch diese Eintragung mit der Diebstahlsicherung. Und sogar noch eine Extraerlaubnis, daß das (sonst blaue) Lämpchen des Fernlichts bei mir rot sein darf.
      Hat auch was gekostet, aber sooo viel war das nicht.
      Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
      كنت غبية

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        #4
        AW: bei Erteilung der Betr.Erl. noch zu bezahlende Ausnahmegenehmigungen zugefügt....

        Hessen hat da einen Knall mit Gebühren und Marburg Biedenkopf. Bis meine Feuerwehr aus Österreich zugelassen war hat das insgesamt über 600€ Gebühren gekostet. Die haben n Knall. Beim nächsten mal mache ich das in einem benachbarten Bundesland und dan wird das Fahrzeug erst auf einen Freund zugelassen.

        Mit dem Lenkradschloß bist du kein Einzelfall, nur früher hat man da gerne mal darüber weg gesehen
        KEEP YOUR LANDY UNTIDY

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          #5
          AW: bei Erteilung der Betr.Erl. noch zu bezahlende Ausnahmegenehmigungen zugefügt....

          Es gab ne ganze Zeit in den 70ern eine nachrüstbare Panzerzündspule mit fest verkabeltem Lenkradschloss zum Anbau an alle möglichen Fahrzeuge.
          ich habe mehrere Landrover damit gesehen.
          Dazu brauchte es eine Lenksäule an der man so ein Zünd/Lenkradschloss anbauen konnte - also Rohr mit Lenkwelle innen.
          So wie an Landrover, VW Bus, Munga, Ford Taunus etc.

          Die BGS Fuhren hatten das ja auch gleich ab Werk schon. (anfangs noch ohne die Panzerzündspule allerdings )

          Ich hab in der Serie 2 auch allerhand Zeug eingetragen, von fehlender Wegfahrsperre bis hin zu nicht längsverstellbarem
          Fahrersitz.


          Gruß
          heppsen

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