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Autobahn- und Bundesstraßenmaut: Keine Ausnahmen für H-Kennzeichen

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    #16
    AW: Autobahn- und Bundesstraßenmaut: Keine Ausnahmen für H-Kennzeichen

    ey, hast was gegen Neukölln und gendertoiletten??? ;-)) :-)))))))
    Andy aus Teltow/ Fläming
    zu tode gefürchtet ist auch gestorben...

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      #17
      AW: Autobahn- und Bundesstraßenmaut: Keine Ausnahmen für H-Kennzeichen

      wenn du 2 wohnungen hast mußt du ja auch für beide bezahlen, auch wenn du nur
      einen nutzten kannst

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        #18
        AW: Autobahn- und Bundesstraßenmaut: Keine Ausnahmen für H-Kennzeichen

        wenn wir tatsächlich steuerlich so entlastet werden das wir die maut
        nicht merken , ist es doch eine gute sache, D ist eine durchreiseland
        und wird sicherlich eine menge euros einnehmen,

        fals ich mich recht erinnere muß auch in A, E, F, I maut bezahlen
        und das ist garnicht wenig, also warum sollen die bei uns keine maut zahlen,

        in östereich muß ich jedes jahr für 30 km autobahn 15 euro bezahlen wenn ich in den skiurlaub fahre,
        und für den rückweg noch mal, bezahlst du nicht sind 150 € strafe fällig, barzahlung natürlich

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          #19
          AW: Autobahn- und Bundesstraßenmaut: Keine Ausnahmen für H-Kennzeichen

          ^^ Du glaubst doch nicht im Ernst, dass die Maut, sollte sich das nicht rechnen, lange auf dem Niveau bleibt?! Wenn erstmal eingeführt, wird das zwei Jahre beobachtet. Man wird feststellen, dass, wenn die Kosten für den privaten Betreiber abgezogen sind (der muss ja auch erst einmal bezahlt werden), kaum etwas für die Infrastruktur übrig bleibt. Also wird die Maut (natürlich am Anfang einer Legislaturperiode) angehoben - ist dann eh ein nur ein Verwaltungsakt und bedarf im Gegensatz zu Steuererhöhungen keiner Debatte oder Gesetzesänderung, weil nur eine Gebühr und keine Steuer - die Kfz-Steuer wird natürlich nicht angepasst, so dass dann doch jeder draufzahlt.
          Soweit meine Prognose.
          Anybody who loves whisky can't be all bad.

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            #20
            AW: Autobahn- und Bundesstraßenmaut: Keine Ausnahmen für H-Kennzeichen

            Ja, wenn ich in Österreich Autobahn fahren will, muss ich zahlen: Fahre zur Tanke kaufe mir ´ne Plakette und ´nen Kaffee, kleb die ins Auto und fahre weiter...fertig. In Italien etc fahre ich auf die Autobahn, hole mir ein Ticket und beim Abfahren bezahle ich es...fertig. Habe ich kein Problem mit. Wie lustig das wieder in DE mit Euro_DingsbumsBestimmung usw ablaueft? Muss ich da jetzt meinen grossen Fahrzeugschein mitfuehren? Muss jetzt wieder an jeder Mautkamera mein Kennzeichen erfasst werden, damit jeder, der es wissen will, meine Koordinaten und Mitfahrer kennt? Ausgerechnet im Lande des Emissionsskandals die Staffelung nach Emissionsklassen weiterhin in jedem Mist weiterzudenken ist fast belustigend. Besonders da es ja in den Laendern, wo es auch die heimischen Buerger zahlen muessen, dazu fuehrt, dass man schon mal nachdenkt, ob man sich die Fahrt nicht sparen kann, wenn man keine Ganzjahresplakette besitzt, ob es dann nicht besser ist, mit Bus oder Bahn zu fahren oder man die Nebenstrassen nutzt und die ewig verstopfte Autobahn auch mal entlastet... Aber den Effekt hat man in DE freundlicherweise ausgelassen, man sortiert lieber nach Klasse als die Masse zu verringern.
            Gruesse aus CZ (Plakette)
            Mirko

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              #21
              AW: Autobahn- und Bundesstraßenmaut: Keine Ausnahmen für H-Kennzeichen

              Na ja, von der Datentechnik ist das doch ganz einfach: Kennzeichenerkennung, daraus ergibt sich die Nutzung. Kennzeichen ist mit der Steuer verknüpft. steht zumindest bei meinem Steuerbescheid immer mit drauf ;)
              Dann wird einfach abgebucht oder verrechnet, Bankverbindung ist über die Steuer ja bekannt.
              Datenschutzbedenken mal außen vor.
              Wart Ihr schon mal in Norwegen? Reise / Mautabrechnung online beantragen, KFZ-Kennzeichen angeben, man wird fleissig geknipst und bekommt dann eine detaillierte Abrechnung, aus der auch der Weg hervorgeht.
              Klappt hervorragend. Na ja meist, ich hab mal auf halber Strecke das vordere Kennzeichen bei einer Wasserdurchfahrt verloren. Da endete dann auch die Abrechnung.

              Die Maut kommt nun mal, im Gegensatz zu den Steuern besteht die Hoffnung das mögliche Gewinne zweckgebunden eingesetzt werden. Steuern hingegen sind nicht zweckgebundene Abgaben.

              (Popcorn und Cola stehen bereit :) )

              Gruß Uwe

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                #22
                AW: Autobahn- und Bundesstraßenmaut: Keine Ausnahmen für H-Kennzeichen

                Wem das alles nicht passt, kann seinen Unmut am Wahltag zur Auszählung bringen.

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                  #23
                  AW: Autobahn- und Bundesstraßenmaut: Keine Ausnahmen für H-Kennzeichen

                  Zitat von icelandic Beitrag anzeigen
                  Dann ist man jedoch als WoMo Fahrer ganz schön angesch....
                  Wenn ich das richtig gelesen habe - WoMo bis 3,5 Tonnen kosten 280.- Euro im Jahr?
                  Das soll gedeckelt werden wie bei PKWs, auf maximal 130€/Jahr.
                  ( http://www.deutschlandfunk.de/pkw-ma...icle_id=382738 )

                  Gruß
                  :o

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                    #24
                    AW: Autobahn- und Bundesstraßenmaut: Keine Ausnahmen für H-Kennzeichen

                    ^^ Aus dem Artikel:
                    Gezahlt wird über eine Jahresvignette, die jeder Autofahrer erwerben muss. Die Preise für die Vignette richten sich nach Hubraum und Umwelteigenschaften der Pkw und liegen je angefangene 100 ccm Hubraum zwischen 1,80 Euro und 9,50 Euro. Bei Wohnmobilen richtet sich der Preis nach Gewicht, für je 200 angefangene Kilogramm Gesamtgewicht müssen 16 Euro bezahlt werden - bei beiden Fahrzeugklassen gilt eine Höchstgrenze von 130 Euro. Inländer mit abgasarmen Euro-6-Autos sollen als Ausgleich für Mautzahlungen zusätzlich bei der Kfz-Steuer entlastet werden.
                    Ist das jetzt der Stand der Dinge? Es werden nur noch Euro-6-Fahrzeuge entlastet?
                    Anybody who loves whisky can't be all bad.

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                      #25
                      AW: Autobahn- und Bundesstraßenmaut: Keine Ausnahmen für H-Kennzeichen

                      Ach Leute,

                      der Weihnachtsmann hat mir erzählt, dass wir eigentlich garkiene Maut bezahlen müssen. :v
                      Ich glaube ihm.
                      Schließlich gibt er mir, nicht so wie der Osterhase, die Geschenke wenigstens direkt. :D

                      Lasst euch doch nicht verarschen...

                      Die Maut kommt.
                      Österreich klagt (ist ja auch unfair hier bei uns zu zahlen. Die zahlen ja schon zu Hause...)
                      Und die Maut wird gestoppt.
                      Steuergelder weiter verschendet
                      Keine Maut.

                      Versandung...

                      Und dann WIRD JEDER VON UNS DIE MAUT ZUSÄTZLICH ZAHLEN....

                      Die in Berlin "könne da ja leider nichts dafür"...

                      Klar soweit?
                      Aufgewacht aus dem Traumland der BRD....

                      Wahltag = Zahltag...

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                        #26
                        AW: Autobahn- und Bundesstraßenmaut: Keine Ausnahmen für H-Kennzeichen

                        Gibt es eigentlich irgendwo verbindliche Inormationen? Dieser Mautrechner vom 03.04.2017 wirft für meinen Defender Td5 € 237,50 raus
                        Anybody who loves whisky can't be all bad.

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                          #27
                          AW: Autobahn- und Bundesstraßenmaut: Keine Ausnahmen für H-Kennzeichen

                          Den Rechner kannst Du ohnehin vergessen, da er sich widerspricht>k

                          Maut.jpg

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                            #28
                            AW: Autobahn- und Bundesstraßenmaut: Keine Ausnahmen für H-Kennzeichen

                            Der Betrag ist schon richtig. Die Grundlage findet sich in Abs. 1 Nr. 3 a) bb) aaa) der Anlage zu § 8 InfrAG (https://www.gesetze-im-internet.de/i...090410015.html).
                            Die Maut wird aber gedeckelt auf einen Betrag in Höhe von 130 € (Abs. 1 der Anlage, letzter Halbsatz).

                            Gleichzeitig wird die KFZ-Steuer für alles unter Euro 4 Diesel um 9,50 € /100 ccm gesenkt, maximal jedoch um 130 € (siehe hier die neue Änderung wie vom Bundesrat beschlossen: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/d...cationFile&v=5 )
                            (Eine vernünftig lesbare Version des Gesamtgesetzes konnte ich auf die schnelle noch nicht finden)

                            Für Wohnmobile und Oldtimer wird außerdem die KFZ-Steuer pauschal um 130 € gesenkt. Die Oldtimer zahlen aber auch pauschal 130 € Maut (Absatz 2 der Anlage zu § 8 InfrAG).

                            Wohnmobile berechnen sich nach den allgemeinen Grundlagen. Hier könnte es je nach Motorisierung und Schadstoffklasse vielleicht ein Fenster geben indem die Steuersenkung größer ausfällt als die zu entrichtende Maut.

                            Man darf gespannt sein wie der Zirkus weitergeht. Ich tippe darauf, dass sich die CSU mit der Geschichte um die gekünstelte Trennung von Maut und KFZ-Steuer noch ein dickes Ei gelegt hat.

                            Es wird sich schon jemand finden der nicht einsieht Maut zu zahlen, obwohl er weder Autobahnen noch Mautstraßen regelmäßig nutzt und deshalb ebenfalls lieber Zugriff auf die Kurzzeitvignetten hätte (steht uns als Inländern nämlich nicht zu). D
                            as BVerfG hebt also die Verpflichtung zur Jahresmautzahlung auf, und wir alle erfreuen uns bis zur nächsten eilig durchgepeitschten Rückänderung des KFZ-Steuer-Gesetzes der Ersparnis von 130 € pro Jahr :D

                            Gruß,
                            Mathias
                            "Ver-nünf-tig?! Spricht man das so aus?":D

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                              #29
                              AW: Autobahn- und Bundesstraßenmaut: Keine Ausnahmen für H-Kennzeichen

                              träum weitrer... ;-)))
                              Andy aus Teltow/ Fläming
                              zu tode gefürchtet ist auch gestorben...

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                                #30
                                AW: Autobahn- und Bundesstraßenmaut: Keine Ausnahmen für H-Kennzeichen

                                Zitat von Highlandy Beitrag anzeigen
                                ^^ Aus dem Artikel: Ist das jetzt der Stand der Dinge? Es werden nur noch Euro-6-Fahrzeuge entlastet?
                                Alle bis Euro5 einschließlich sollen auf den Cent genau soviel Steuern weniger zahlen müssen, wie sie an Maut zahlen müssen.
                                Zum Beispiel: Zahlt einer 100€ Maut, muss er 100€ weniger Steuern zahlen. Kommt also auf 0 raus.

                                Euro6 Fahrzeuge sollen stärker entlastet werden bei der Steuer als sie Maut zahlen müssen.
                                Also in etwa so (Zahlen beliebig gewählt!): Euro6 Fahrzeug zahlt 100€ Maut, darf aber 120€ weniger Steuer zahlen. "Spart" sich also 20€

                                Gruß
                                :o

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