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LW....Rückfahrscheinwerfer statt Nebelschlussleuchte....?

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    #16
    AW: LW....Rückfahrscheinwerfer statt Nebelschlussleuchte....?

    Zitat von sailor Beitrag anzeigen
    zu a) Ja, ist legal.

    zu b) Das hängt vom Datum der Erstzulassung (Jahr + Monat) ab. Bis Bj. 76 ist sie jedenfalls nicht vorgeschrieben, da bin ich mir sicher. Es gibt da vom TÜV eine Liste, ab welchem Termin was vorgeschrieben ist. Die Liste steht auch irgendwo im Internet.

    Viele Grüße

    Sailor
    Vielen Dank für die Info.
    Schönen Gruß Webby

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