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Grundsätzlich sind ... sämtliche lichttechnischen Einrichtungen untersagt, die nicht zulässig oder falsch ans Fahrzeug angebaut sind. „Dazu zählen beispielsweise ... nicht genehmigte Leuchten im Innenraum“, erläutert GDV-Fachfrau Schön die Bestimmungen. Als erhebliche Mängel eingestuft würden darüber hinaus farbige, unzulässige Begrenzungs- und Umrissleuchten oder beleuchtete Figuren.
Zitat aus der Aachener Zeitung
Land-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
Interessant finde ich hier die Seite vom Osram Autolichtblog zu dem Thema - ok, zugegeben, bei den aktuellen Drogengesetzen würde ich mich nicht unbedingt beim Dealer informieren, aber die beziehen sich ja auf die StVZO:
Euer Auto mit modernen LED bestücken und zwar mit nachrüstbarem Tagfahrlicht. Osram bietet verschiedene Varianten an Tagfahrleuchten auf LED Basis.
Und hier noch mal eine ausführliche Interpretation. Interpretation deshalb, weil die Undurchsichtigkeit der Gesetzgebung immer Interpretationsspielraum lässt...
Solange ich als nicht die 15W LED im Innenraum anmache und gleichzeitig gegen Erblindungserscheinungen meine verspiegelte Sonnenbrille aufsetze, strahlt nix von meiner Cockpitbeleuchtung nach draußen und ist für mich daher auch in Zukunft als LED oder in rot oder orange oder blau i.O.
Ob die mittlerweile weit verbreiteten Scheibensaugnapfnavis oder LCD-Monitore in den Kopfstützen als nach hinten abstrahlende Lichtquelle mit potenzieller Blendwirkung für nachfolgenden Verkehrsteilnehmer eingeordnet werden wage ich nicht zu beurteilen... ;-)
Gruß
Karsten
Rostschutz? Da gibt's wohl keine englische Übersetzung...
....oder LCD-Monitore in den Kopfstützen als nach hinten abstrahlende Lichtquelle mit potenzieller Blendwirkung für nachfolgenden Verkehrsteilnehmer eingeordnet werden wage ich nicht zu beurteilen... ;-) ...hängt mehr vom Film ab, ob die ablenken, nicht von der Leuchtkraft......:v
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