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    LKW-Ummeldung

    Also, ich weiß es nicht, und ich habe noch nichts darüber gefunden.
    Aber ich gehe verstärkt davon aus, daß ein SIII 109" beim Besitzerwechsel auch LKW bleibt, oder???
    Währe ein echter Reinfall, wenn nicht!
    Die Diskusion um die geänderten Anforderungen für die LKW-Zulassung verunsichert mich doch.

    #2
    es gibt für nix ne bestandswahrung...
    heute lkw kann morgen pkw sein,
    sowohl fahrzeugtechnisch als auch steurlich....

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      #3
      ich kann nur für meinen landkreis hier positiv reden .... wo LKW in den fahrzeugpapieren steht - das bleibt hier LKW - egal ob das auto in der stadt von einem beamten zur fahrt zur arbeit benutzt wird oder der landwirt damit die schafe zählt.

      LKW steuer ist zwar billiger - dafür aber die versicherung erheblich teurer. umtypen bereitet hier im LK Cuxhaven keine probleme. auch das FA erkennt das an.

      wenn du eine sattelzugmaschine kaufst - bleibt die auch LKW - und wenn du sie privat fährst zahlst du damit LKW steuer.

      ich habe aber gehört, daß z. b. in hannover die finanzämter umgeschriebene land-rover (also umgetypt von pkw auf lkw) nicht steuerlich dem lkw gleichgestellt haben sollen. aber der steuerpflichtige kann ja dann damit zum finanzgericht und verwaltungsklage führen. rechtlich muß ein lkw nämlich auch immer als lkw behandelt werden (z. b. sonntagsfahrverbot m. anhänger).

      würde ich für meine beiden "lkw's" (range-rover, und nissan pick-up) pkw-steuer berappen müssen - würde ich solange klagen (bis zum BGH) bis ich im gegenzug vom sonntagsfahrverbot befreit würde.

      ein normaler 3-sitziger 109er ist ab land-rover deutschland in den papieren ein LKW .... damit zahlt der steuerpflichtige auch lkw-steuer.
      euer Rangie_V8
      Schaf lügt ! ... Ziege auch.

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        #4
        noch was zur steuerlichen einstufung:

        die gewichtsbesteuerung gibt es nicht mehr für PKW .... das sollte sich aber schon bei geländewagen-fahrern rumgesprochen haben.

        ein 9-sitziger defender station war früher über 2800kg zul. GG als LKW besteuert worden (auf schriftlichen antrag beim zuständigen FA).

        wenn jetzt einer einen typischen pkw (9-sitzer, oder z. b. auch range-rover) nachträglich zum lkw umtypt, muß er nachweis führen, daß das fahrzeug auch technisch einem lkw entspricht: verblechte hintere fenster, ladelänge länger als fahrerhauslänge, usw. - der TÜV bestätigt dieses, die zulassungstelle ändert die papiere - und vom FA kommt ein neuer steuerbescheid.

        ein opel combo 2-sitzer, oder ein vw-caddy 2-sitzer ist ja auch LKW - und wird von den FAs als solcher besteuert. nachteil für den besitzer: die versicherung ist um soviel meist teurer, daß die summe aus steuer und versicherung fast gleich dem ist, was das gleich auto als 4/5-sitzer und damit pkw ausmachen würde.
        euer Rangie_V8
        Schaf lügt ! ... Ziege auch.

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          #5
          ...soweit die theorie...

          in der praxis kann es aber sein,
          dass das FA trotz LKW zulassung
          die besteuerung als pkw verlangt.

          wenn in den papieren LKW steht, ist dies für das FA nicht bindend für die steuererhebung.....


          deshalb immer erst das FA fragen, und sich die dort üblichen bedingungen für eine LKW besteuerung auch schriftlich bestätigen lassen,
          dann erst realisieren

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            #6
            @ gustel:

            stimmt !


            wobei hier meine bekannten alle eine "lkw" als zweit- oder drittwagen haben, und das FA diese bisher immer als lkw auch besteuert hatte. und das sind keine gwerbetreibenden.

            ich habe gewerbe angemeldet - weshalb es mit dem "lkw" eh keine probleme gibt.
            euer Rangie_V8
            Schaf lügt ! ... Ziege auch.

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              #7
              [quote]Original von rangie_v8
              noch was zur steuerlichen einstufung:

              wenn jetzt einer einen typischen pkw (9-sitzer, oder z. b. auch range-rover) nachträglich zum lkw umtypt, muß er nachweis führen, daß das fahrzeug auch technisch einem lkw entspricht: verblechte hintere fenster, ladelänge länger als fahrerhauslänge, usw. - der TÜV bestätigt dieses, die zulassungstelle ändert die papiere - und vom FA kommt ein neuer steuerbescheid.

              Hier in Bamberg wurden die von rangie_v8 angegegeben Punkte vom FA überprüft - unabhängig von der vorhandenen Briefeintragung "LKW"
              - dann Steuer auch als LKW.
              Es hilft wirklich nur eine Anfrage beim zuständigen FA.

              Habe selbst 2 88er mit Truck Cap einer ist in der Zulassung Pkw der andere Lkw und bei der Steuer ist es genauso (da der Pkw H-Kennzeichen hat stört es mich nicht.)
              Begreifen tut das System glaube ich keiner ?( ?( ?(

              Gruß

              Jürgen
              you can go fast ??? I can go everywhere !!!!

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                #8
                So wurde es mir mal von einem DEKRA-Menschen erklärt:

                Jedes Fz bekommt bei der Musterprüfung eine HSN/TSN die es eindeutig als Pkw oder Lkw klassifiziert. Dann ist das Fz von vorne herein als solches zu bewerten und vom FA zu akzeptieren.

                Sobald der Halter (aus welchen Gründen auch immer) eine Umschlüsselung vormimmt fällt das Fz nicht mehr in diese ursprüngliche Schlüsselnummer.

                Dann ist es einen Ermessensentscheidung des FA ob sie die Umschlüsselung in den Papieren auch steuerlich umsetzt. Da es keine bundeseinheitlichen Kriterien gibt (Jeden Schxxx können sie vereinheitlichen, aber das nicht), hat jedes FA eigene Kriterien.

                Die gängigen Kriterien sind
                - gewissen Längenverhältnisse
                - Anzahl Sitzplätze
                - verblechte Fenster
                - keine Sitzaufnahmen
                - entsprechende Zuladung

                Ebenso sind die Überprüfungen Ermessen des FA. Einige wollen eine Vorführung, einige messen nach, meines hat sich mit 3 Fotos zufrieden gegeben.

                Das Anführen von Beispielen anderer FAs nützt hier nichts, nur ein klärendes Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter des eigenen FA.

                Viel Erfolg
                Pascal, der sich freut, daß sein 109 STW als "echter" Lkw fährt.
                Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
                كنت غبية

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                  #9
                  @ all:

                  pascal hat recht. ermessenrahmen für jedes fa .... deshalb auch die großen unterschiede.

                  @ pascal:

                  na - wieder alles klar? den mammut-dreck mittlerweise ganz ab? betty hat noch immer dreck in den ecken.
                  kommt ihr "berliner" am zweiten septemberwochenende wieder nach stadtoldendorf? wir würden uns freuen. ihr seid echt prima.
                  euer Rangie_V8
                  Schaf lügt ! ... Ziege auch.

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