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Neuer LR 90 Eigentümer mit ersten (von bestimmt vielen) Fragen zur Zulassung

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    Neuer LR 90 Eigentümer mit ersten (von bestimmt vielen) Fragen zur Zulassung

    Moin,

    wie schon in meiner kurzen Vorstellung erwähnt, habe ich gestern einen LR 90 gekauft. Dieser war zuletzt bis 2014 in den NL zugelassen und ist dann von dort an einen deutschen Käufer (meinen Verkäufer) veräußert worden. Dieser hat das Fahrzeug in D aber nie zugelassen. Das will ich jetzt tun.

    Einen Termin bei der Zulassungsbehörde gibt es auch. Nun entnehme ich den Laufzetteln der Behörde, dass ich eine Stilllegungsbescheinigung (dann ja wohl aus den NL) benötige. Ein ausdrückliches Dokument, mit dem die Stilllegung bestätigt würde, habe ich nicht. Auch auf den (Papier-)Papieren aus Holland (Zulassungsbescheinigung Teil I A und Teil I B) findet sich kein "Ungültigkeitsvermerk". Mir liegt aber noch eine Scheckkartengroße weitere "Kentekenbewijs" vor, bei der die linke obere Ecke abgeschnitten worden ist. Ich meine aus einer Google-Recherche entnommen zu haben, dass diese "Kentekenkaart" in den NL die alten Papierdokumente ersetzt hat. Es könnte daher also sein, dass auf dem Chip der Karte die Stilllegung "abgespeichert" ist. Ich frage mich allerdings, ob die deutschen Behörden dies wohl dann würden auslesen können bzw. ob bereits die abgeschnittene Ecke als Stilllegungsbescheinigung ausreicht (das kann ich mir nicht so recht vorstellen).

    Hat von Euch einer Erfahrung damit, ob ich wohl mit ausreichend Dokumenten ausgestattet bin?

    Meine zweite Frage ist noch trivialer. Ich habe bisher noch nie ein Fahrzeug selbst angemeldet (bislang hat das immer ein freundlicher Händler getan - und sich gut dafür bezahlen lassen). Mal unterstellt, ich überspringe die obige Hürde und das Fahrzeug wird zugelassen, dann bekomme ich doch vermutlich meine Papiere und gehe dann damit zu einem Schilderproduzenten, der mir meine Nummernschilder herstellt (geht das von jetzt auf gleich?). Ich meine, ich hätte bei Defendern hinten oftmals kleinere (zweizeilige) Nummernschilder auf der linken Seite gesehen (und keine langen mittig). Weiß der, welche Größe ich brauche und verwenden darf? Verkauft mir der Schildermensch eigentlich auch gleich Nummernschildhalter? Wie schraube ich die an mein Fahrzeug (ich sage ja, das die Fragen trivial bis dämlich sind).

    Beste Grüße

    Torsten

    #2
    AW: Neuer LR 90 Eigentümer mit ersten (von bestimmt vielen) Fragen zur Zulassung

    Du brauchst die niederländischen fahrzeugpapiere deel I und II, einen kaufvertrag. wenn das fahrzeug keine ewg-übereinstimmungsbescheinigung hat, musst du eine Abnahme nach § 21 stvzo durchführen lassen, Hu und Asu, eventuell müssen einige Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, wer dafür zuständig ist, hängt vom einzelnen Bundesland ab. frag bei deiner Zulassungsbehörde, ob du das fahrzeug eventuell vorführen musst.

    KFZ Schilder bekommst Du bei der Zulassung wenn Du alles fertig hast und das Fahrzeug angemeldet wird, meist sind die Schildermacher im näheren Umfeld der Zulassungsbehörde.

    Du bekommst von der Zulassungsstelle einen Zettel mit den Nummer die Dir zugeteilt wurde und gehst damit zum Schildermacher, der prägt dann die Schilder und klebt die Umrandung und Buchstaben sowie Zahlen auf. Nummerschildhalter bekommste da auch.
    Gruß aus dem schönen Jämtland:D

    Dieter

    Er muss nicht immer grün sein, aber unten grün und oben weiß

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      #3
      AW: Neuer LR 90 Eigentümer mit ersten (von bestimmt vielen) Fragen zur Zulassung

      Hallo Dieter,

      vielen Dank für Deine Antwort!

      Eine Vollabnahme nach § 21 StVZO sowie ein Gutachten nach § 23 StVZO liegen mir bereits vor. Die niederländischen Fahrzeugpapiere Teil I und II (bzw. I A und I B) liegen mir ebenfalls vor. HU und ASU hat das Fahrzeug auch frisch. Ich hatte mit der Zulassungsbehörde schon telefonischen Kontakt. Von einer Fahrzeugvorführung war da nicht die Rede (ich hoffe, dass es dabei bleibt, da mir das dann das Leben ziemlich schwer machen würde). Mal sehen, was mich Mittwoch morgen erwartet. ich werde berichten.

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        #4
        AW: Neuer LR 90 Eigentümer mit ersten (von bestimmt vielen) Fragen zur Zulassung

        Hallo Torsten,

        mein LR kommt auch aus NL. Ich hatte bei der Zulassung Deel I & II, Kaufvertrag und die TÜV- Unterlagen. Damit habe ich den LR ohne Probleme zugelassen bekommen. Die haben bei der Zulassungstelle die NL- Papier behalten und mir dann neuen Brief und Zulassung ausgedruckt. War unkompliziert.
        Beim Nummernschild mußt Du nur sagen, dass Du das zweizeilige Schild haben willst.

        Gruß aus Kölle,
        Colt

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          #5
          AW: Neuer LR 90 Eigentümer mit ersten (von bestimmt vielen) Fragen zur Zulassung

          Colt, auch Dir vielen Dank! Das klingt doch eigentlich ganz gut. Die von Dir genannten Unterlagen habe ich alle zusammen.

          Beste Grüße aus Hamburg

          Torsten

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            #6
            AW: Neuer LR 90 Eigentümer mit ersten (von bestimmt vielen) Fragen zur Zulassung

            Folgender Dialog spielte sich heute in einer Zulassungsstelle einer deutschen Großstadt ab:

            Junge, gut aussehende Behördenmitarbeiterin (JgB): Das ist aber wohl auch ein ganz schön großer Wagen!
            Ich: Nö, eigentlich gar nicht so.
            JgB: Aber hier steht Lastkraftwagen!
            Ich: Aber wirklich nur ein ganz kleiner!

            Kurzum: Die Zulassung hat total problemlos funktioniert. Jetzt muss ich das Fahrzeug nur noch beim Verkäufer ab- und nach Hause holen.

            Danke für Eure Hilfe

            Torsten

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              #7
              AW: Neuer LR 90 Eigentümer mit ersten (von bestimmt vielen) Fragen zur Zulassung

              Der eine hat Glück....der andere hat TÜV>k

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                #8
                AW: Neuer LR 90 Eigentümer mit ersten (von bestimmt vielen) Fragen zur Zulassung

                Zitat von Camou 90 Beitrag anzeigen
                Der eine hat Glück....der andere hat TÜV>k

                Bin ich jetzt der mit TÜV oder der mit Glück???

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