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Das ist wahr.
Habe hier eine "Richtlinien des Rates" aus Februar 1970 gefunden, die EWG-weit die Beleuchtungseinrichtungen hinsichtlich der "Außenansicht mit Maßangaben über die Lage der Lichtaustrittsflächen aller Einrichtungen" (Kapitel 10) vereinheitlicht.
Genaue Maßangaben habe ich allerdings nicht gefunden.
Konnte auch bei bgbl nicht abgleichen, wann das in Deutschland in Kraft getreten ist.
(ich will das Thema nicht verwässern)
aber interessant: vor 1969 muss die Fgst-Nummer nicht eingeschlagen sein;
oder habe ich das falsch verstanden? (reicht ein Schild)
(ich will das Thema nicht verwässern)
aber interessant: vor 1969 muss die Fgst-Nummer nicht eingeschlagen sein;
oder habe ich das falsch verstanden? (reicht ein Schild)
Offtopic:
Bei der H-Zulassung sagte mein Blaukittel genau das. Ihm reichte das Blechschild auf der Kühlermaske. Man könnte demnach mit der Kühlermaske und dem Brief eine neuen Landy bauen. Das von DAVE gebastelte Schildchen mit der Fahrgestellnummer auf dem Bulkhead hat ihn nicht interessiert. Die Fahrgestellnummer auf dem Rahmen ist wohl mal duch Austausch der Rahmenspitze verlorengegangen.
Das ist wahr.
Habe hier eine "Richtlinien des Rates" aus Februar 1970 gefunden, die EWG-weit die Beleuchtungseinrichtungen hinsichtlich der "Außenansicht mit Maßangaben über die Lage der Lichtaustrittsflächen aller Einrichtungen" (Kapitel 10) vereinheitlicht.
Genaue Maßangaben habe ich allerdings nicht gefunden.
Konnte auch bei bgbl nicht abgleichen, wann das in Deutschland in Kraft getreten ist.
Ich gehe mal davon aus, dass alle Fahrzeuge bis min. Februar 1970 dann unter Bestandschutz fallen.
Fast Alles fällt unter Bestandsschutz. Wenn es einmal so zugelassen war geht das auch weiterhin.
Sonst müßten ja alle SI SII SIIa etc. auf Kotflügelbeleuchtung umgebaut werden.
Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen wenn es um Sicherheit geht - z.B. Warnblinker.
Aber selbst im Bereich Sicherheit muß man noch nichtmal Gurte nachrüsten.
Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
كنت غبية
Interessantes Thema.
Stelle deine Frage doch mal der Oldtimer Tankstelle Brandshof
Deren Auflistung lässt diese Info zwar vermissen, die wissen aber sicher, wo sie suchen müssten.
Besten Gruß
Danke für den Link.
Habe mal eine Mail mit meinem Anliegen zur GTÜ gesendet.
Durch den Dschungel von Rilis blickt ja niemand durch.
Ojee, da sieht man ja vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr.
Jep, das geht nicht nur dem Zivilisten so, sondern auch den Prüfern. Es geht doch in der Anfrage darum, ob man ein SIIA Projekt mit innenliegenden Scheinwwerfen auch dann zugelassen bekommt, wenn MY nach Stichtag liegt. Die Antwort ist schlicht und einfach: sprich mit dem Prüfer Deiner Wahl. Ein Freund hat ohne Probleme einen sehr späten Spanier mit werksseitiger Defenderstilmaske mit SII Maske zugelassen bekommen - war kein Problem. Ich habe vor einem Jahr mal beim Nachdenken prophylaktisch für ein 71er SIIA Projekt (Leiche ohne Frontkarosserie) angefragt, ob eine SII Maske ein Zulassungshindernis wäre - ist es nach Auskunft meines Prüfers nicht. Andere Prüfer - andere einsichten. Deswegen: Sprich mit Deinem Prüfer. Mit oder ohne Rechtsstudium ist er die Instanz.
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