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Hallo zusammen.
Es wird immer wieder geschrieben, dass bei der Serie IIa um 68/69 die Scheinwerfer von der Kühlermaske in die Kotflügel gewandert sind, weil sich in den BeNeLux die Zulassungsbestimmungen geändert hatten.
Könnte mir jemand sagen, ob sich die Vorschriften in Deutschland zeitgleich verändert haben?
Hat vielleicht jemand diese Vorschriften zur Hand?
Es geht mir um ein SIIa Projekt mit innenliegenden Scheinwerfern. Dafür wäre der Stichtag der Erstzulassung von bedeutender Wichtigkeit.
lag der Grund nicht viel mehr an den amerikanischen Vorschriften, als an deneuropäischen? Einen gemeinsamen Markt mit identischen Vorschriften hatte wir in Europa ja damals noch nicht in der Intensität wie heute.
Moin,
gibt es etwas älteres als die EWG Richtlinie?
4.2 . Scheinwerfer für Abblendlicht
(...)
4.2.4 . Anordnung
4.2.4.1 . In Richtung der Breite:
Der von der Fahrzeuglängsmittelebene am weitesten entfernte Rand der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 400 mm vom äussersten Punkt der Breite über alles des Fahrzeugs entfernt sein .
Der Mindestabstand der inneren Ränder der leuchtenden Fläche muß 600 mm sein .
(...)
4.2.5 . Geometrische Sichtbarkeit
Sie wird durch die Winkel a und b gemäß 1.9 bestimmt .
(...) b = 45 * nach aussen und 10 * nach innen .
Innerhalb dieses Bereiches muß fast die gesamte scheinbare Oberfläche des Scheinwerfers sichtbar sein .
Wände und sonstige Teile in der Umgebung des Scheinwerfers dürfen keinerlei störende Nebenwirkungen für die übrigen Verkehrsteilnehmer hervorrufen .
Hallo zusammen....
bei der Serie IIa um 68/69 die Scheinwerfer von der Kühlermaske in die Kotflügel gewandert sind, weil sich in den BeNeLux die Zulassungsbestimmungen geändert hatten.
...
Gruß Marc
Moin Marc
Ich denke nicht das die Scheinwerfer wegen Irgendwelcher Bestimmungen nach außen gewandert sind.
Schau dir mal die Jeeps, Willis bis Wrangler an, der hat die Scheinwerfer auch in der Kühlermaske, bis Heute.
Aber egal ob und was da an Vorschriften geändert wurde oder auch nicht - es gilt Bestandsschutz. Wenn Deine Serie also mit innenliegenden Scheinwerfer ausgeliefert und zugelassen wurde dann bleibt das auch so.
Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
كنت غبية
Das Regelwerk von 1976 ist auch das Älteste, was ich gefunden habe.
Beim CJ 5 oder CJ7 sitzen die Kotflügel nicht so hoch, wie an der Serie, und die Maske ist auch nicht so weit nach hinten gerückt.
Es geht nur um die geometrische Sichtbarkeit, bzw. Streuwinkel der Scheinwerfer.
Demnach könnte ich sogar ein frühes Serie III Chassis für mein Projekt nehmen. Mal schauen, zwei 109er SIII Chassis mit V5 hab ich noch liegen.
Ist das Regelwerk wirklich zum 1. Okt 1977 inkraft getreten?
wenn Du noch mehr Arbeit investieren möchtest, kannst Du Verordnungen zur Änderung der StVZO einzeln querlesen. Hattest Du auch schon diese Liste der entsprechenden Dokumente gefunden (LINK öffnet PDF)?
Ich habe die Verordnungen auch bisher nicht finden können - die Liste stammt aus einem Buch (Bibliographische Daten) und kost knapp 60,-. In Leipzig und Frankfurt steht das in der Bibliothek.
Ich schaue nachher noch mal weiter, ob ich noch etwas finde.
Interessantes Thema.
Stelle deine Frage doch mal der Oldtimer Tankstelle Brandshof
Deren Auflistung lässt diese Info zwar vermissen, die wissen aber sicher, wo sie suchen müssten.
Was ab wann?:
Abgas: PKW mit Benzin AU-pflichtig
01.07.69
47a
Abgas: PKW mit Diesel AU-pflichtig
01.01.77
47a
Abgasverhalten: Euro 1 für PKW
01.01.93
47
Abgasverhalten: Euro 2 für PKW
01.01.97
47
Abgasverhalten: Euro 3 für PKW
01.01.01
47
Abgasverhalten: Euro 4 für PKW
01.01.06
47
Abgasverhalten: Euro 5 für PKW
01.01.11
47
Abschleppösen: vorne und hinten erforderlich (hinten nur bei Anhängelast)
Warnblinkanlage: Generelle Nachrüstpflicht, außer Krad und Dreirad
-
Winker: auch als Pendelwinker nicht mehr zulässig
01.04.57
54
Winker: zu mehr zulässig (vorher möglich, wenn für Fahrzeug zulässig)
01.04.74
54
Xenon-Licht: Scheinwerferreinigungsanlage und autom. Leuchtweitenregulierung
01.04.00
50
Zusatzheizung: Bauartgenehmigung erforderlich
01.01.62
22a
Zweileitungsbremsanlage: bei LKW über 25km/h erforderlich
01.04.79
41
Betriebserlaubis: Erlischt nach Ausmusterung bei speziell für Zwecke des Brandschutzes, der Polizei, des Militärs, oder des Katastrophenschutz gebauten sind
Edit: war der highlandy schneller… habe die Zeit allerdings mit querlesen verbracht. Die in #9 verlinkten Änderungen der Zulassungsbestimmungen erscheinen einen Tag davor im bgbl.de-Verzeichnis, beziehen sich aber nicht auf das Abblendlicht/Fahrlicht.
Da es ´76 eine EWG Richtlinie war, die Änderungen vorschrieb, muss man sich wohl leider die Mühe machen, auch alle EWG Richtlinien des Zeitraums 67-70 einzeln zu durchforsten.
Um als Bürger die SuFu vom bgbl.de nutzen zu dürfen, muss man nämlich zahlen….
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