http://www.nova-rechner.at/index.php/news/item/116-wohnmobile
Und hier:
http://www.campingforum.at/campingforum/showthread.php?699-Kfz-Versicherung-Steuer
Und hier im PDF (händisch kopieren und in der Browserzeile einfügen und Enter - dann kommt das PDF zum Download) stehen die Voraussetzungen für die Zulassung als Wohnmobil:
versa.bmvit.gv.at/uploads/media/Einteilung_der_Aufbauarten_52KDV.pdf
Da nehme ich an, dass man einen als LKW typisiertes Fahrzeug, wenn es die Erfordernisse erfüllt (Fixe Schlafmöglichkeit, Tisch, Kochgelegenheit muss sein), als Wohnmobil M1 zulassen kann und damit LKW-Fahrverbote umgehen kann. Aber diese genannten Einbauten schaut sich der Prüfer genau an. Es wurde hier schon öfter über die Möglichkeiten (wie Klappkocher innen an der Hecktür, Sitzgelegenheit umbaubar als Bett, Klapptisch usw. ...) diskutiert, um den Prüfer "rumzukriegen" bzw. dem Gesetz genüge zu tun, wenn ich mich recht erinnere.
Gruß, Dietmar
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