Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Fetter Freudendämpfer: 2 Wochen Disco und eine Reparatur nach der anderen ?!?
AW: Fetter Freudendämpfer: 2 Wochen Disco und eine Reparatur nach der anderen ?!?
Danke Burschen - hab' mir das auch so gedacht - getürkter Kilometerstand heißt ja dann leichter das Auto zurück geben zumal ich ein "anderes" im Vertrag stehen habe. So könnte ich auch sämtlichen Unannehmlichkeiten und Streitereien aus dem Weg gehen. Mal sehen - morgen sollte eine erste Antwort von dem Händler kommen. Hoffentlich ist das was Produktives und artet nicht sofort in Konfrontation aus...
AW: Fetter Freudendämpfer: 2 Wochen Disco und eine Reparatur nach der anderen ?!?
Da sind ja jetzt 3 Sachen im Spiel:
Wandlung wegen (arglistiger?) Täuschung durch falschen KM Stand
Wandlung wegen wirtschaftlichem Totalschaden
Nachbesserung durch VK
Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht muss der VK nachbessern oder wandeln, WENN der Schaden bereits beim Verkauf vorlag. Die Beweispflicht liegt aber beim Käufer .......
In diesem Falle dürfte es sich als günstig erweisen, das der Gutachter der Versicherung beurteilt, ob sein Auftraggeber, die Versicherung, zahlen muss oder ob der VK in der Pflicht steht.
Und ich gehe davon aus das der VK den Gutachter nicht beeinflussen kann.
Ich bin gespannt wie das ausgeht, aber ich tippe darauf, das der VK das Fahrzeug zurück nimmt und dem Käufer für die Nutzung einen Abzug berechnet.
Das dürfte meiner Meinung nach für alle Beteiligten auch die günstigste Lösung sein.
Trau schau wem, ich würde jetzt schon einen RA aufsuchen wenn eine entsprechende Rechtsschutzversicherung besteht.
LG
Chris
.....
Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht muss der VK nachbessern oder wandeln, WENN der Schaden bereits beim Verkauf vorlag. Die Beweispflicht liegt aber beim Käufer .......
.....
Wenn ich das richtig im Kopf habe ist der Kauf noch nicht so lang her, von daher gilt ja noch die Beweislastumkehr.
§ 476
Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
AW: Fetter Freudendämpfer: 2 Wochen Disco und eine Reparatur nach der anderen ?!?
Aufgrunddessen hat der VW-Händler damals in Summe über 5.000,- Euro an Reparaturkosten übernehmen dürfen, damit mein D3 ordnungsgemäß durchrepariert werden konnte. So schnell wird er wohl keinen LR wieder verkaufen wollen... Das erste halbe Jahr nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens ist enorm wichtig für den Kunden!
AW: Fetter Freudendämpfer: 2 Wochen Disco und eine Reparatur nach der anderen ?!?
Deswegen ja auch während der ersten 6 Monate nur wenn unbedingt notwendig jemand anderen als den Verkäufer an die Sache lassen, um dem Verkäufer nicht die Gelegenheit zu geben, zu erklären das ihm der Beweis der Mangelfreiheit nicht mehr möglich ist aufgrund von Handlungen anderer Werkstätten.
AW: Fetter Freudendämpfer: 2 Wochen Disco und eine Reparatur nach der anderen ?!?
Alle notwendigen Reparaturen wurden nicht vom Verkäufer (VW Autohaus) durchgeführt, sondern von LR! Das war mir wichtig! Es wurden immer Kostenvoranschläge erstellt, damit diese dann von VW freigegeben werden konnten. Und bei LR repariert werden konnte.
AW: Fetter Freudendämpfer: 2 Wochen Disco und eine Reparatur nach der anderen ?!?
Grüß Euch,
@ Chris: Bin nicht vom Fach, daher kann ich zwar die Worte von Juristendeutsch lesen aber nicht verstehen - was bedeutet "Wandlung"? Der Rest geht ja wieder ;-))
@ hondaholm: Die Variante mit den Kostenvoranschlägen und dann Reparatur bei LR würde mir wohl auch am besten gefallen. Oder, falls der Händler weinen müsste - eben das Auto zurücknehmen. Beides ist mir recht - müsste halt dann wieder auf die Suche nach einem anderen Disco gehen...
Grüße
AW: Fetter Freudendämpfer: 2 Wochen Disco und eine Reparatur nach der anderen ?!?
Nur mal fürs Protokoll - mit Beweislastumkehr ist der Zustand nach sechs Monaten bis zum Ende der gesetzlichen, zweijährigen Gewährleistungspflicht gemeint.
Die Beweislast obliegt dann dem Käufer, dem Verkäufer nachzuweisen, dass die Sache schon zum Zeitpunkt des Kaufs mangelhaft war.
In den ersten sechs Monaten geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel immer schon zum Zeitpunkt des Erwerbs bestanden hat.
Dann eben kehrt sich die Beweislast auf den Käufer um.
Deshalb in den ersten sechs Monaten immer hartnäckig bleiben und ALLES SCHRIFTLICH VORBRINGEN!! Mündliche Absprachen sind null und nichtig.
Nur mal fürs Protokoll - mit Beweislastumkehr ist der Zustand nach sechs Monaten bis zum Ende der gesetzlichen, zweijährigen Gewährleistungspflicht gemeint.
.........
Dann eben kehrt sich die Beweislast auf den Käufer um.
Gruß Thomas
Das ist nicht richtig. Grundsätzlich ist der Käufer Beweispflichtig. Die Beweislastumkehr besagt das in den ersten 6 Monaten davon auszugehen ist das der Mangel schon vorhanden war und daher der Verkäufer die Beweislast trägt. Deswegen steht am 476 BGB "Beweislastumkehr".
AW: Fetter Freudendämpfer: 2 Wochen Disco und eine Reparatur nach der anderen ?!?
Stimmt, habe ich verdreht, in den ersten 6 Monaten greift die Beweislastumkehr.
Mündlich unter Zeugen würde natürlich auch zählen - hat man aber nicht immer an seiner Seite.
Ich meine aber den typischen Fall, in dem der Kunde alles mit dem Verkäufer bespricht, z.B. Mangel melden, Mangel durch Verkäufer anerkennen lassen, Durchführung der Mangelbeseitigung und der hinterher von nix mehr wissen will. Habe ich so nicht gesagt, bestätigt, zugesichert etc.
AW: Fetter Freudendämpfer: 2 Wochen Disco und eine Reparatur nach der anderen ?!?
Habe gestern mit dem Händler gesprochen bei dem ich das Auto gekauft habe. Die Versicherung meint es sei grobe Fahrlässigkeit gewesen, weil der Simmerring undicht war und ich trotzdem gefahren sei!?! Meine Antwort war, daß das eine reine Hypothese ist, da sie ja das Zerlegen des Autos gestoppt haben. Worst Case-Annahme, aber er hat sich zu einem Vergleich bereit erklärt. Auto als defekt verkaufen - soll ca. 8-10000 bringen und die Differenz dritteln, wovon je ein Drittel er, diese ominöse Garantieversicherung und ich berappen sollen. Weitere Gutachterkosten, sowie Diagnostik wären durch mich zu tragen (ca.25h Arbeitszeit und dann noch Gutachter). Dann könne man das mittels Anwalt/Gericht weiter ausstreiten.
Er würde mir bei einem Neukauf dann auch entgegen kommen.
Ich will jetzt mal einen RA fragen wie meine Rechtssituation tatsächlich aussieht bevor ich irgendeiner Lösung zustimme.
Habt ihr schon irgendeine Erfahrung oder Ahnung zu ähnlich gelagerten Fällen?
AW: Fetter Freudendämpfer: 2 Wochen Disco und eine Reparatur nach der anderen ?!?
Hi Martin,
wir haben es hier recht deutlich geschrieben: Lass die Garantieversicherung aus dem Spiel, du hast doch GEWÄHRLEISTUNG! Lass dich nicht in die Mühle zwischen Händler und Versicherung drängen.
Wie sollst du denn "Nach grad mal 1000km steht das Ding plötzlich mitten auf der Straße" gemerkt haben, dass der Simmering undicht ist??? Natürlich hätte das die Versicherung gern.
Nun heißt es: Anwalt und auf das Gewährleistungsrecht pochen. Der Händler hat dir ein einwandfreies Auto verkauft. Er muss dafür gerade stehen und den Vertrag rückabwickeln. Ein unabhängiges Gutachten, dass das dir eine Schuld am Schaden nachweist, wird kaum möglich sein.
Du wirst nun langen Atem brauchen.
Schönen Gruß
Jürgen
Disco4/LR4 V8 MY2010 + Volvo C40 Recharge Twin Ultimate + Volvo XC40 Recharge Single Core + Bürstner Travel Van T 620 G
AW: Fetter Freudendämpfer: 2 Wochen Disco und eine Reparatur nach der anderen ?!?
Alles klar Jürgen und vielen Dank nochmal. Hab mir schon Ähnliches gedacht. Bin ja nicht der Typ für große Streiterei, aber es ist wohl der Fall eingetreten, daß der Händler es so haben will.
Na gut - an meiner Ausdauer wird es nicht scheitern...
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.
Kommentar