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Disco aus Holland

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    Disco aus Holland

    Hallo Leute,

    Ich war mal wieder LR-begeistert (wie immer eigentlich) und habe ein Discovery V8i aus 1993 in Holland gefunden. Gesehen, gekauft und ....... auwaaah..... dumm gelaufen.

    Der Disco war in Holland als LKW zugelassen und eine LPG-Anlage war vebaut und in den Papieren eingetragen. So auch die AHK bis 3,5 Tonnen.
    Schön!, dacht ich am Anfang.
    Dan hab ich das Auto weiter fertig gemacht mit Ölwechsel, Filterwechsel, Kerzen und alles was der TÜV so gerne hatt nachgesehen.

    Dan gings mit einem Lächeln zum TÜV.
    Das Lachen würde aber bald ein Heulen.

    Wiso?
    - Die AHK mag wohl eingetragen sein aber wegen fehlende Einbaubescheinigung und Typenschildchen wurde das so nicht acceptiert.
    - Über die LPG-anlage konnte ich keine einbaubescheinigung vorlegen also ausbauen.
    - Es stellte sich heraus das die Chassisnummer mal neu eingeschlagen worden ist. Davon ist in die orriginale Papiere auch ein Vermekt gemacht worden. Nein sagt de TÜV. KBA-Anfrage machen.
    - "Sie wollen das auto als LKW zugelassen haben?" Dan gehen Sie erst mal zum Finanzamt und lassen sich bestätigen das es von denen auch als LKW anerkannt wird.
    - Wegen fehlenden Rücksitz und sonstige LKW-umbauten muss das Auto erst mal neu gewogen werden um den Leergewicht ermitteln zu können.

    Ich sehr traurig ab nach Hause.

    Wenn dder Disco jetzt mit Holländischem Kennzeichen hier in Deutschland fahren würde währe alles in Ordnung.
    AHK, LPG-Anlage, LKW-Zulassung usw usw.

    Die jetzige Sachlage ist das ich zusehen muss wie ich sämmtliche Unterlagen über die Al-ko AHK und die LPG-Anlage bekomme.
    Im Moment weiss ich damit nicht weiter und ich hoffe das Ihr mir meine Dummheit verzeiht und mir irgendwie beraten könnt was zu tun.

    Liebe Grüsse aus dem Emsland

    Johan

    #2
    wenn er billig genug war, sollte sich die behördenlauferei auch lohnen...
    ...denn ein lpg disco mit lkw zulasssung ist auch in D sein geld wert!!!!!



    oder bist du etwa holländer, der nun in deutschland wohnt???
    dann versuch doch ne zulassung in der alten heimat.....onkel, bruder, tante, oma, opa.....

    tot ziens....

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      #3
      Hallo Gustel,

      Danke für deine Antwort.
      Ja, ich bin Holländer der seit 6 Jahren im Emsland wohnt. Und das mit viel Vergnügen übrigens!

      Es währe vielleicht möglich das Fahrzeug in Holland wieder an zu melden doch ist das steuerlich gesehen nicht lohnenswert. In Holland gibt es keine möglichkeit eine LKW-zulassung zu bekommen ohne das man eine Firma hat. Also wird der Wagen in Holland voll versteuert. So um die € 1.800,-- im Jahr.
      Ausserdem wird dier Versicherungsschutz ziemlich teuer weil das Auto hauptsächlich in Deutschland gefahren wird von jemandem der nicht VN ist und in Deutschland wohnt.

      Den gang und den Kampf mit den behörden werde ich wohl liefern müssen aber mir geht es darum zu erfahren wie ich am bessten vorgehen könnte um die entsprechende Unterlagen über AHK und LPG-Anlage zu bekommen.

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        #4
        ahk dürfte über den hersteller..problemlos möglich sein....
        wenn nicht, abmontieren und ne gebrauchte mit zulassung kaufen...
        ich hab auch mal gehört ahk mit prüfzeichen müssten gar nicht mehr in den neuen zulassungspapiern stehen... bin aber nicht sicher....

        mit der lpg anlage.... die gibt es halt häufig in den NL und selten bei uns...aber auch hier mal beim hersteller oder importeur nachfragen.....

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          #5
          Hallo Johan,
          wenn der Disco in NL als LKW angemeldet war, muß es doch auch die dazugehörige Firma geben, oder?
          Besteht die Chance, daß der Ex-Besitzer in seinen Firmenunterlagen Papiere von Firmenauto hat?
          Wäre jetzt mein erster Weg; damit wären zumindest die AHK und LPG-Themen zu klären. Das mit der deutschen LKW-Zulassung dürfte möglicherweise das größte Problem werden. Dazu gibt´s hier aber schon viele Aussagen. Probier´ doch mal die Suchfunktion- vielleicht hast Du die Lösung schon bald.
          Drücke die Daumen.
          Viele Grüße,
          Christian

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            #6
            Hallo Christian,

            Ob der Vorbesitzer nun eine Firma hatte oder nicht is eigentlich unwichtig. In Holland werden Fahrzeuge technisch als LKW zugelassen wenn die entsprechende Umbauten gemacht worden sind. Also 2 Sitze, verblechte seitenfenster, Laderaumgrösse entsprechend, usw usw. Eigentlich genau so wie in Deutschalnd.
            Nur das Finanzamt in Holland versteurt ein derartiges Fahrzeug wie ein PKW wenn das Fahrzeug nicht auf eine Firma zugelassen ist.

            Weiter besteht mein Problem daraus das es in Holland nicht notwendig ist bestimmte zusätzliche Unterlagen zu führen für AHK und LPG-Anlage. Nach der An- oder Einbau wird es vom RDW (Holländischer TÜV) abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen und damit hat sich die Sache dan erledigt. Es gibt also keine ABE's oder Einbaubescheinigungen.

            In die Fahrzeugpapiere die ich jetzt vom Auto habe sind sowohl AHK als auch die LPG-Anlage eingetragen. Trotzdem will de Deutsche TÜV diese Angaben nicht übernehmen. Wo soll ich jetzt eine ABE für die AHK und eine Einbaubescheinigung für die LPG-Anlage her bekommen.
            Wer die LPG-Anlage eingebaut hatt ist leider nicht mehr heraus zu finden weil in Holland die Vorbesitzer unbekannt sind und nicht in einen Brief eingetragen werden.
            Die AHK war vom Werk aus schon montiert aber darüber gibt es keine Unterlagen.

            Ich hab schon einiges versucht aber ich prall immer wieder auf die amtliche Wand.

            Die LKW-Zulassung in Deutschland ist erst der zweite Berg den ich bewältigen muss. Erst muss ich zusehen das ich das Fahrzeug überhaupt in Deutschland zugelassen bekomme. Im schlimmsten Fall wird er dann ja als PKW versteuert aber dann kann ich wenigstens fahren.

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              #7
              Wegen der Zulassung als LKW:

              Ich hab das Thema "Umschlüsselung auf LKW" Ende April mit dem TÜV in Willich diskutiert und mit dem Finanzamt in Viersen.

              Der TÜV verlangt
              - mindestens 40% des zulässigen Gesamtgewichts als Nutzlast
              - keine Sitzbefestigungen hinten
              - Laderaum mit einer lichten Höhe von 1m
              - Trennwand zum Fahrgastraum
              - Gaspedal-Trennwand <Trennwand-Rückwand

              Das Finanzamt verlangt
              - TÜV hat "LKW geschlossener Kasten" eingetragen
              - hinten keine Personenbeförderung möglich
              - Trennwand zum Fahrgastraum

              Also erst TÜV, dann Finanzamt (so isses auch üblich)

              Gruß

              Reinhard

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                #8
                Danke Reinhard,

                Das war eigentlich auch mein Gedanke aber der TÜV hier hat anscheinend so seine eigene Gedanken.
                In mein TÜV-Bericht steht:
                "LKW Abnahme nur nach Rücksprache mit Finanzamt möglich"

                Ich belasse das erst mal so wie es ist. Vorrang hat für mich jetzt die AHK und vor allem die LPG-Anlage.

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                  #9
                  Ach ja.. Das war mir alles klar , wo ich 1981 nach Deuztschland gekommen bin war das schon so.
                  Anhängerkupplung und Seitenblinker ( Damals in NL normal) mußten auch ab.
                  Der Anhängerkopplung kann von BRINK sein.. frag da mal nach weil die jetzt auch Anhängerkupplungen für Deutsche Auto´s bauen.
                  Zur not meins abschreiben und nachordern weil verloren gegangen ;-)

                  Da damals mein Opel kombi keine Seitenscheiben und nen Trennwand hatte wars auch damals schon nen LKW ( auch nen Brink AHK übrigens allerdings damals ohne Schlangenlinie und Nummer )
                  Heutzutage gibts dioese LKW´s häufig billig in holland zu kaufen weil auch da das mit diesen LKW Anmeldung wechgefallen ist.

                  Somit fahren millionen Holländer nun mit wertlose 2 sitzer rumm die als PKW bezahlen.
                  Vorsicht also gilt es für alle die da einkaufen wollen.
                  Auch die "Papp-Trennwände und Dachaufbauten die es häufig gab um das Ladevermögen zu erhöhen .. kriegste hier alles nicht durchn TÜV !!!

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                    #10
                    Hallo Aart,

                    Da hasst du ja auch schon den Behördenkrieg geführt.

                    Ich muss aber zugeben das ich mit dem Finanzamt Lingen eigentlich recht zufrieden bin. Ich den Sachbearbeiter meine Lage am Telefon erklärt und er hat erst mal gelacht.
                    Seine Antwordt war das er so keine Einwände sieht den Disco als LKW ein zu stufen. Ich müsste aber zuerst mit dem TÜV klar kommen.
                    Wenn ich dan letztendlich das Fahrzeug anmelden würde könnte ich ohne weiteres bei Ihm vorbei kommen.

                    Ich weiss, es ist noch keine Garantie aber zugeschmissen ist die Tür noch nicht.

                    Meine AHK is nicht von Brink sondern eine Al-ko. Ich hab seit ein Par Tagen versuch da an zu rufen aber da geht keiner rann. Urlaub ???
                    Von denen brauch ich ja ein neues Typenschild und die dazugehörige Documente

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                      #11
                      Hallo,

                      zur AHK hast Du geschrieben das Sie schon montiert war ,ab Werk, dann versuche es doch mal direkt bei Land Rover Kundendienst per E-Mail, die waren bei mir immer sehr Hilfsbereit.

                      Oder bei AL-Ko per E-mail habe schriftlich immer bessere Erfahrungen gemacht als telefonisch, oder wie gehts Dir wenn einer Anruft und Du hast gerade was ganz anderes zu tun, man hört dann nur halb zu und fertigt den anderen ab.

                      Versuchs mal!

                      Viel Glück!

                      Gruß

                      Andi

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                        #12
                        Hallo Andi,

                        Da hasst du denke ich nicht unrecht.
                        Bei Al-Ko habe ich es aber telefonisch versucht über die Einbau-hotline die auf deren Website aufgeführt ist.

                        Ich werde mal eine Mail schicken an LR und Al-Ko.

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                          #13
                          Hallo Johan (Hallo Nachbar :) ),

                          erst mal herzlich willkommen und einen Gruß aus Rhede (Ems).

                          Nun zu Deinen Fragen, vielleicht kommst Du so weiter.

                          Gasanlage:

                          Fahr am Besten zu einem grenznahmen holl. Umrüster, der sich auch mit der Umrüstung deutscher KFZ auskennt. Der soll Dir ein fahrzeugspezifisches (mit Fahrgestell-Nummer) Gutachten vom Anlagenhersteller besorgen. Auch vom Tank muss so ein Gutachten her. Dann brauchst Du noch eine Einbaubestätigung und ab damit zum TÜV (Eintragung und Dichtigkeitsprüfung).

                          Anhängerkupplung:

                          Bei Rameder (www.rameder.de) gibt es für 149 EUR eine neue Kupplung mit ABE, somt ist keine Eintragung notwendig und Du sparst Dir Rennerei und Kosten. Und 149 EUR ist das sicher wert.

                          Erst dann würde ich mir Gedanken für die LKW-Zulassung machen. Aber bedenke, dass Du mit LKW-Zulassung sonntags keinen Hänger ziehgen darfst!

                          Grüße
                          Alex

                          P.S. Am 18.8.-19.8. ist Sommerfest bei uns am Hof... schau doch einfach mal vorbei :)

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                            #14
                            Papiere ALKO Anhängerkupplung

                            Wegen der Anhängerkupplung, direkt bei ALKO anfragen. Ich habe es genau so gemacht und eine Bescheinigung und neue Aufkleber für die Hängerkupplung zugeschickt bekommen.
                            Leg dir die Aufkleber nach der Abnahme bei Seite, den die sind nach dem ersten "Einsatz" wieder weg.

                            :D Gruß aus NL - Südlimburg :D

                            Ralf

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                              #15
                              RE: Disco aus Holland

                              Hallo,

                              im Januar hab ich mir auch ´nen Disco aus Holland zugelegt.
                              Zulassung war gar kein Problem. Ich brauchte nur ein passendes Datenblatt für den TÜV (gleiches Baujahr, Motortyp etc.) und von KBA die Unbedenklichkeitsbescheinigung (braucht man jetzt wohl nicht mehr...)
                              Die Steuer als LKW war auch recht einfach, der netten Dame vom Finanzamt ´ne email mit Fotos geschickt. Dann auf Anweisung ´ne Trennwand reingebaut und fertig. Meine Seitenscheiben sind dicht und Sitze bzw. Gurtbefestigungen gabs nicht.
                              AHK steht mit "AHK lt. EG" im Schein. Wegen dem Dach hat niemand gefragt.

                              Beste Grüße
                              Kris


                              Licht ist schneller als der Schall - deswegen sehen manche Leute heller aus, als sie sich später anhören.

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