Moin,
ich bin noch neu hier im Forum und lese daher recht viel, auch ältere Berichte.
Da sich aber bei der Besteuerung viel getan hat, weiß ich nicht genau wie jetzt die aktuelle Situation ist.
Ich hab heute einfach mal beim Zoll angerufen.
Der nette Herr sagte mit:
-Man braucht eine große Ladefläche...(wie groß und in welchem Verhältniss, konnte er mir nicht sagen)
-Laderaum muss abgetrennt werden (in welcher Forum und ob Komplett oder halbhoch, konnte er ebenfalss nicht sagen)
-Seitenscheiben müssen verblecht sein im Bereich der Ladefläche...
- Und max 3 Sitze
nur dann ist es möglich eine LKW Besteuerung zu erhalten
Als ich dann fragte wo dies geregelt ist und man die Anforderungen nachlesen kann wurde mir folgendes mitgeteilt:
Das könne man im
Kraftfahrzeugsteuergesetz
nachlesen... Beim überfliegen habe ich aber nicht gefunden. Es muss doch irgendwo schriftlich festgehalten sein, welche Vorraussetzungen erfüllt seinen müssen, dass kan ja nun nicht von dem einzelnen Zollbeamten abhängen oder?
Wenn hier jemand aktuelle Informationen hat, oder im KFZ-Steuergesetz etwas findet das ich überlesen habe, wäre ich dafür sehr dankbar!
Auf nach Frage beim Finanzamt (Finanzbeamter im Bekanntenkreis) wurde ich nur zum Zoll verwiesen...
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