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Frontschutzbügel Eintragung ?

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    Frontschutzbügel Eintragung ?

    Frontbügel.jpgHallo..
    habe mir einen Frontschutzbügel gebaut und möchte den eintragen lassen insofer das notwendig ist...
    Wer kann mir Info geben ob und wie ich da vorgehen muß ?Frontbügel.jpg

    #2
    AW: Frontschutzbügel Eintragung ?

    Für die Abnahme von Eigenbauten ist in Westdeutschland ausschließlich der TÜV
    und in Ostdeutschland ausschließlich die Dekra Ansprechpartner.
    Unabhängig von deinem Wohnort.
    Da fährst du hin und sagst,dass du den eingetragen haben möchtest.
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      #3
      AW: Frontschutzbügel Eintragung ?

      Hallo Popeye !

      Das wird ein Spaß werden.
      Ich fürchte 99 von 100 Prüfern würden Dich am liebsten auf der Stelle verhaften lassen wollen.
      Wäre da noch der eine und der will erstmal gefunden sein.
      ... Geräteträger ... ?

      MfG Panjko

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        #4
        AW: Frontschutzbügel Eintragung ?

        Versuch doch mal, den als "Fußgängerschutzbügel" eintragen zu lassen.

        Viel Erfolg und viele Grüße

        Sailor
        Land-Rover Lightweight Diesel,
        ex Königl. Landmacht der Niederlande

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          #5
          AW: Frontschutzbügel Eintragung ?

          Gehe davon aus, das der Pügel aus Weichplastik hergestellt wurde. Sollte doch gehen. Falls aus VA Rohr, Werkzeug nicht vergessen, da es sein kann, das dich der Prüfer mit dem Teil nicht mehr vom Hof fahren lässt :)
          zw is nich zwickau

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            #6
            AW: Frontschutzbügel Eintragung ?

            Dafür müsste der Prüfer beweisen,dass das Teil illegal ist
            und das kann er nicht.
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              #7
              AW: Frontschutzbügel Eintragung ?

              Hallo zusammen!
              Ich habe mir vor Jahren auch einen Frontschutzbügel selber gebaut ähnlich wie deiner.Ich habe darauf geachtet das er die Maße des Fahrzeuges nicht verändert also nicht nach vorne und zur Seite übersteht. Bin damit nun schon mehere mal zum TÜV gefahren und hatte keine Probleme. Eintragung sei nicht erforderlich weil die Maße des Fahrzeuges nicht verändert wurden so die Aussage.
              Gruß Guido

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                #8
                AW: Frontschutzbügel Eintragung ?

                Zitat von Luis 112 Beitrag anzeigen
                Eintragung sei nicht erforderlich weil die Maße des Fahrzeuges nicht verändert wurden so die Aussage.
                Wenn dem so wäre,hätten sie ihn dir ja auch ohne Diskusion eintragen können.
                Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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                  #9
                  AW: Frontschutzbügel Eintragung ?

                  Zitat von Luis 112 Beitrag anzeigen
                  ... Bin damit nun schon mehrere Male zum TÜV gefahren und hatte keine Probleme.
                  Eintragung sei nicht erforderlich weil die Maße des Fahrzeuges nicht verändert wurden so die Aussage. ...
                  Dann hast Du schlicht Glück oder einen unwissenden Prüfer gehabt.
                  Das kann sich bei der nächsten Hauptuntersuchung schon ändern :-(
                  Das Risiko möchte ich nicht eingehen.

                  Ab Werk sind bei Landrover sogar die Riffelbleche auf den Kotflügeln eingetragen!

                  Nachträglich montierte Anbauteile (Zugmaulstoßstange, Military-Heckbumper) habe ich immer gleich eintragen lassen.
                  Nicht das sich irgendwann die Gesetze ändern und ich die Teile wieder abschrauben muss.

                  Viele Grüße

                  Sailor
                  Land-Rover Lightweight Diesel,
                  ex Königl. Landmacht der Niederlande

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                    #10
                    AW: Frontschutzbügel Eintragung ?

                    Hallo Guido..
                    du könntest mir einen Gefallen tun und bei dem TÜV mal nachfragen, ob ich bei ihm vorbei kommen kann und mir eine solche Zusage eintragen lassen kann.
                    Wenn der keine Probleme mach bin ich schnellst möglich bei ihm oder rufe ihn zuvor an.

                    Gruß aus Bayrisch-Kongo..
                    Popeye (Reiner)

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                      #11
                      AW: Frontschutzbügel Eintragung ?

                      TÜV und GTÜ waren freundlich und mehr oder weniger informativ mit dem Hinweiß, daß strenggenommener Weise ich ohne ABE unterwegs bin. Deshalb morgen Demontage (heul, schluchz)...

                      Sollte wer was wissen oder erfahren.. immer her damit !!!

                      Gruß Reiner (Popeye)

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                        #12
                        AW: Frontschutzbügel Eintragung ?

                        Hallo zusammen!
                        Ich habe den Frontschutzbügel 2000 gebaut. War zuerst beim TD5 montiert und seid 2011 auf meinem TD4. Fahre schon seid vielen Jahren zur KÜS. Bin immer ohne Probleme durchgekommen ohne das jemand was zu bemängeln hatte. Ich habe natürlich auch nicht mehr weiter nachgefragt. HU bestanden heißt für mich alles ok.
                        Gruß Guido

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                          #13
                          AW: Frontschutzbügel Eintragung ?

                          Hallo Guido !

                          Nichts ist "ok".Im Falle eines Falles freud sich Deine Versicherung.
                          Solltest Du die Püfer ins Feld führen,haben die von nichts gesehen.Die geben Dir die Plakette weil sie Umsatz machen wollen.Stückweit gut,aber sonst irgendwas positives daraus abzuleiten wäre fehlinterpretiert.

                          MfG Panjko

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                            #14
                            AW: Frontschutzbügel Eintragung ?

                            Ich verstehe nicht, warum sich hartnäckig das Märchen des "Alles-oder-nichts" Prinzip bei Versicherungen hält. Dieses wurde zum 1.1.2008 mit der Reform des VVG abgeschafft.

                            Natürlich muss die Versicherung leisten. Außer sie weist einen Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall und der Obliegenheitsverletzung/Gefahrerhöhung nach, welche im Übrigen vorsätzlich begangen sein müsste.

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                              #15
                              AW: Frontschutzbügel Eintragung ?

                              Hallo ..

                              wie schon erwähnt spricht der TÜV von Fahren ohne ABE des Fahrzeugs, was das auch immer verkehrsrechtlich sowie versicherungstechnisch zu bedeuten hat.
                              Von wem man da wann und wie angeschissen wird ist irgendwie egal, kommt dann eh nur noch darauf an wie extrem. Was ist, wenn du auf der Autobahn unterwegs bist und die Freundlichen dir die Karre vor Ort aus dem Verkehr ziehen?

                              Deshalb würde es mich schon brennend interessieren wenn Guido mit seinem Teil zum TÜV zwecks Eintragung nachfragt was da dabei rauskommt.

                              Der TÜV sprach von erhöhter Gefahr für Personen bei einem Zusammenstoß mit einem solchen. An dieser Stelle habe ich natürlich die denkbar schlechtesten Karten bei den Versicherungen, da ich ja bewußt den Bügel angebaut habe. Ob die arme Person bei einem eventuellen Unfall den Unterschied zwischen dem Bügel und der Fahrzeugkante erkennen oder ob es da einen Unterschied machen würde....

                              So lange der TÜV erst einmal nein sagt sitzen andere am längeren Hebel.... sei denn... wir finden hier irgendwo eine Lösung !!


                              Vorweihnachtliche Grüße... Reiner

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