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@ themenstarter
10.000 euro ist viel geld, so sie er aussieht ist er es wert meiner meinung nch.
senn du alles zusammenrechnest landest du am ende bei ca 15.000 im besten fall.
ich hatte vollabnahmekodten von 1200 euro weil ich hilfe von expeten eingeholt habe. anderst hätte ich mein baby nicht auf die strasse bekommen
ob das auto gut ist entscheidest du. nur weil de vorb. die kidte erst 2 monate hst ist das keon grund zweifel an deckiste zu hegen. reinsetzen, fahren und urteil bilden.
noch was: seiss nicht wann der tyi zumersten mal gebUt wurde. das jahr gilt als mass fü den artgerechten umbau. das mussglaubecich 20 jahre zurück liegen. deshalb hat mein &8er mit dem transit motor ein H gutachten bekommen.
Der Motor ist genual und wertet den landy gewaltig auf. das sehe icj beim tyi genauso.
hihihi... ich vertippe mich ja auch mal... aber ich trinke nicht so viel.... schon gar nicht morgens um halb acht.
muahahahahahahahaha :v Lass mich raten: Du sitzt in der Bahn und tippst IPAD?
noch kurz zur Überführung :
Dieses Jahr habe ich einen Pickup mit historischer Zulassung in GB gekauft. Dessen Versicherung war noch für gut 6 Monate im Voraus bezahlt, der Verkäufer hätte auch bei Abmeldung nichts zurück bekommen. Er hat mir alle Papiere sowie eine Bestätigung mitgegeben, daß das Fz versichert ist und ich fahren kann.
Das hatte sogar den Vorteil, dass ich nach der Überführung auch die Vorführung zur Vollabnahme hier (4 Anläufe) fahren konnte.
Gruß aus der Rübensteppe
Welcher Sinn steckt eigentlich hinter elektrischen Fensterhebern?
Das hängt vom Vertrag ab, von der vereinbarten Fahrergruppe im Versicherungsvertrag.
Und natürlich vom vereinbarten Führerschein.
In meinem Fall auf Nachfrage mit dem ausdrücklichen ok der Versicherung.
Mein schweizer Freund fährt hier auch regelmäßig mal ein Fz von mir - völlig legal.
Und auch ich bin schon mit einem in Frankreich gemeldeten Leihwagen nach Hause gefahren, völlig legal.
Manchmal ist es gar nicht so kompliziert...
Welcher Sinn steckt eigentlich hinter elektrischen Fensterhebern?
OHOHOH, ja. Das kann wirklich zum Problem werden. Da gibt's abartige Fälle, wo dann die Hinterziehung von Steuern oder anderen Abgaben vorgeworfen wird. Gerade mit der Schweiz ausserhalb der EU ist das nicht zum Spaßen. Das hat gar nichts mit der Versicherung zu tun. Fahre mit einem Schweizer Auto als EU-Bürger in Deutschland oder als Schweizer mit einem deutschen Kennzeichen in der Schweiz. Das kann richtig Ärger geben. Wenn ich Lust und Zeit habe, kann ich das mal raussuchen. Diese Bestimmungen kennen Gott sei Dank vermutlich auch die wenigsten Polizisten ( oder interessiert es nicht ). Insofern sind das wohl Einzelfälle.
Eine widerrechtliche Benutzung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG liegt vor, wenn ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen ohne die verkehrsrechtlich vorgeschriebene Zulassung verwendet wird. Dies gilt sowohl für inländische als auch für ausländische Fahrzeuge.
Beispiele für eine widerrechtliche Benutzung sind:
Benutzung eines inländischen Fahrzeugs, das nicht zugelassen ist
Benutzung eines inländischen Fahrzeugs mit Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebszeitraums
Verwendung eines roten Kennzeichens oder Kurzzeitkennzeichens, obwohl keine Probe- oder Überführungsfahrt vorliegt
Die Fahrzeugnutzerin bzw. der Fahrzeugnutzer eines ausländischen Fahrzeuges hat ihren bzw. seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
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