meine Frage: wie schätzt Ihr die Chancen ein, den Disco als Dreisitzer und WOMO eingetragen zu bekommen? Ich möchte den hinteren Einzelsitz im Bedarf (eher selten) nutzen können / dürfen. Ich habe ein Modell aus Pressspanplatten reingezimmert, da wo der Einzelsitz ist, soll auch noch eine Box den Hängeschrank auf der linken Seite optional verlängern, etwa auf Höhe untere Fensterkante. Die Schlaffläche soll nach meinem Plan auch Nutzbar sein, wenn der Einzelsitz eingebaut & umgeklappt ist. Die Höhe der Sitzbank re. ist entsprechend gewählt. Kochen würde ich gerne so, wie auf dem Beispielfoto. Zum Wohnlichkeitsaspekt: soll grau und einigermaßen hochwertig werden (MDF o.Ä.), die Kisten hier drin sind natürlich sehr grob. Ich wollte dem TÜV, wenn das dann noch etwas fertiger ist, das konkret zeigen und dann erst Geld und Zeit in den finalen Ausbau investieren. Die Gurte rechts und die Konsole mit der Rückenlehnenarretierung will ich noch ausbauen. Und der Schrank soll schmäler werden zugunsten Breite der Liegefläche.
Ob das Kriterium dann lautet, ob man da drin zu dritt schlafen kann (kann man definitv nicht), ist mir nicht klar. Vielleicht könnt Ihr von Erfahrungen berichten speziell zum Disco I, der ja doch sehr geräumig ist. Danke! Alex
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