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Mädels entspannt Euch. Die eigentliche Frage ist doch geklärt - oder?
Außerdem, würde ich mal denken, daß durch die Demontage des Scheibenwischers die ABE nicht erlischt, da keine erhöhtes Verletzungsrsisiko, andererseits ist der Fahrzeugführer wiederum für einen klaren Durchblick verantwortlich, insofern - na ja wie auch immer.
Bei der AGR ist es galub ich im Fall der Fälle deutlich unwitziger.
Grüsse Steini Ich würde aufhören zu suchen, wenn ich wüsste wo irgendwo ist.
ich denke genauso wird thecave auch einen TÜV-Menschen finden, der sagt: "Kein Problem, mussu nich eintragen, wegen der paar Partikel mehr- DIE machen das Kraut auch nich fett..... blablablabla!" Was dieser nette Mensch dann aber sagt, wenn die Versicherung zu Ihm kommt - naa, ich weiß nicht!
Ich denke das is wie mim Rauchen: Klar kann das tierisch in die Hose gehen, wenn Du in 20 Jahren mal morgens nen Becher Blut hustest, ABER es kann auch gut gehen und du wirst 100! (Hoffe ich bin Dir nicht auf den Schlips getreten, falls Du Raucher bist .... ;))
Ich denke, es war nach der 2. Antwort schon alles gesagt: Er verliert seinen Versicherungsschutz, er KANN bei nem Unfall belangt werden und er MÜSSTE dann sein Leben lang zahlen. Er kann aber auch keinen Unfall bauen (toitoitoi) oder einen, für den sich die Versicherung nicht interssiert, oder er könnte................ .......................... .. ............ .................... ............... ............... ................... ................
Aber entscheiden und VERANTWORTEN muss immer ER das!
Grüsse Andi
Leben ist das, was passiert, während Du andere Pläne machst!
ausserdem denke ich das die Leute die an einem Defender
Modifikationen vornehmen wollen, welche die ABE betrifft,
das ruhig machen sollten, aber sich bei der Teilewahl und
der Frage ob es eingetragen werden muss oder nicht klar
an die Spezialisten wenden sollten. Mir fallen da ausser
dem Matzker und dem Rinkert nicht alle ein, aber im Forum
gibst auch genug Tipps zum Bereich Modifikationen und wer
was professionell und ordentlich macht.
Wer will und genug Geld hat seinen Defender modifizieren
zu lassen, dem wird da sicher professionell geholfen und die
Spezialisten wissen genau was geht und machen bestimmt
gegen ein angemessenes Honorar alles mit dem TUEV klar.
Ich will also keinen von den Modifikationen abraten oder gar
das alles Schlecht machen, nur wenn Ihr das vorhabt lasst Euch
doch gezielt von Profis betreuen. Dann seit Ihr gut aufgehoben.
Und Profis kosten nun mal ein angemessenes Honorar, weil eine
professionelle Beratung und professionelle Loesungen ihr taeglicher
Job sind.
Und die Ausgaben fuer einen Profi rechnen sich immer und dann
koennt Ihr ruhiger fahren und vielleicht auch ruhiger schlafen, weil
nicht latent ein fiktiver Regressprozess ueber Eurem Gewissen schwebt.
Aus technischer sich sind die konsequenten das sich die Verbrennung etwas verbessert und die Leistung und die Temperatur steig.
Rechtlich sollte mann als guter deutscher jede Veränderung beim DÜV eintragen lassen. Zum beispiel diese Edelstahlschrauben in den Türscharnieren die alle umrüsten, oder wenn man plötzlich super Diesel fährt oder wenn mann einfach ein neues Geschirrspülmittel benutzt.
Ich persönlich lasse mir gerade Leichtlauf öl eintragen, wegen der ABE.
Es könnte ein ja der himmel auf den Kopf fallen und dann ist man auch noch schuld.
Hey, wie seid Ihr denn drauf ?( ... es geht doch um die Frage:
Original von The Cave
Mit welchen Konsequenzen muss gerechnet werden ?
und fragen ist doch erlaubt, und eine fundierte Antwort wäre wünschenswert =) ... so, und da die Sache mit dem Versicherungsschutz fast ausdiskutiert ist, noch etwas Öl ins Feuer und mal die steuerrechtliche Betrachtung auf den Tisch - kann denn hier jemand was nachvollziehbares beitragen? ... und jetzt kommt mir nicht mit Eigenverantwortung - Butter bei die Fische - hat jemand wirklich Ahnung?
@ Norbert
eigentlich gibts da doch nicht mehr viel zu zu sagen.
Theorie: versicherungsschutz weg, man könnte genau so von steuerhinterziehung reden weil man ja mutwillig die emissionen erhöht. (auch wenn nicht unbedingt bei der AU messbar)
Praxis: (und ich glaube hierauf bezog sich die urspüngliche frage "Mit welchen Konsequenzen muss gerechnet werden" ) ich, d.h. mein freundeskreis hat die erfahrung gemacht, das mäßige leistungssteigerungen überhaupt keine konsequenzen nach sich ziehen. sogar wenn sie im falle eines unfalls erkannt werden.
sicher ein gewisses restrisiko bleibt, das bleibt aber auch immer. ich fahre auch noch mit EGR und werde sie höchstens mal stillegen wenn ich ärger damit habe. "never change a running system" ich kann bei meinem td5 aber auch irgendwie überhaupt kein mangel an leistung feststellen. bin halt vorher tdi gefahren.. ist alles nur gewöhnungssache. und an die paar % mehrleistung nach dem umbau hat man sich so schnell gewöhnt das einem die karre auch wieder lam vorkommt.
gruß eric
Original von Norbert.N
Hey, wie seid Ihr denn drauf ?( ... es geht doch um die Frage:
Original von The Cave
Mit welchen Konsequenzen muss gerechnet werden ?
und fragen ist doch erlaubt, und eine fundierte Antwort wäre wünschenswert =) ... so, und da die Sache mit dem Versicherungsschutz fast ausdiskutiert ist, noch etwas Öl ins Feuer und mal die steuerrechtliche Betrachtung auf den Tisch - kann denn hier jemand was nachvollziehbares beitragen? ... und jetzt kommt mir nicht mit Eigenverantwortung - Butter bei die Fische - hat jemand wirklich Ahnung?
Viele Grüße mitten aus´m Pott
Norbert
Hallo Norbert,
die Frage ist ganz einfach zu beantworten (und dies ist in Deutschland die rechtliche Praxis). Im Falle eines Unfalles mit Verschulden des Fahrers, welcher das technisch veränderte Fahrzeug fährt, muß die Versicherung, welche sich weigert wegen der Veränderung zu zahlen, nachweisen, daß der Unfall wegen der technischen Veränderung vermeidbar gewesen wäre.
Wegen einer AGR-Veränderung läßt sich ja wohl zunächst kein Auffahrunfall oder Ähnliches vermeiden.
Anders z.B. beim Fahren mit Reifen ohne ABE für's Fahrzeug. Da gibt's dann schon Tabellen mit Reifenbreite, Bremsweg etc.
Auch sei zu erwähnen, daß bei Umbereifung keinerlei (Auskunft TÜV und Zulassungsstelle!!) Eintrag in den Fahrzeugbrief mehr erforderlich ist, das Mitführen der TÜV-Abnahme und der ABE reicht vollkommen aus. Habe unlängst einen neuen Brief bekommen. ALLE Einträge des alten Briefes erscheinen nur noch im mitzuführenden Schein. Der Brief ist ratzeleer!!
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