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Hallo alle zusammen,
bin am überlegen meine Drosselklappe durch eine Hülse zu ersetzen und damit die AGR zu stoppen.
Ich weiss, dass damit die ABE erlischt.
Aber was heisst das im Klartext ? Wie sieht die rechtliche Situation aus.
Mit welchen Konsequenzen muss gerechnet werden ? Und was kann mit der Versicherung passieren. Bitte um genaue Angaben....Danke & Gruss
Kurz und Laienhaft gesagt: KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ
so würden es wohl die Juristen sehen die einen eingetretenen Fall untersuchen. Im Fall der Fälle wird sich die Versicherung ihr Geld bei dir wiederholen.
Glaub ich nicht. Außer es läßt sich ein Zusammenhang zwischen der Manipulation und der Unfallursache herstellen. Einfach zu sagen: keine ABE, damit kommt vor Gericht keine Versicherung durch.
Bei Veraenderungen am Fahrzeug, die zum erloeschen der ABE
fuehren, zahlt zwar die Versicherung, versucht aber dann den
Versicherten, der mit erloschener ABE fuhr, in Regress zu nehmen.
Gibt zwar genug Urteile, die auf einen kausalen Zusammenhang
zwischen der technischen Veraenderung, die zum Erloeschen der ABE
fuehrt und sich das auf die Unfallursache beziehen sollte, aber ich wuerde
es im Ernstfall nicht darauf ankommen lassen. Es besteht im Falle des
Verlierens eines Regressprozesses, die Gefahr das Leben lang mit der
Pfaendungsfreigrenze auskommen zu muessen.
Auch wenn der Betroffene eine Rechtsschutzversicherung hat, so ist
doch bekannt, das fuer das besagte Prozessrisiko immer dir Konzerne
der Versicherung die besseren Anwaelte und den laengeren Atem haben.
Deshalb wuerde ich immer empfehlen, jede technische Veraenderung,
notfalls mit Sonderabbnahme eintragen zu lassen. Auch wenn das noch
so teuer ist, wird aber immer billiger als ein teurer Regressprozess mit einer
der grossen Versicherungskonzerne, die eine Existenz vernichten koennen,
auch wenn die Regressforderung spaeter in Raten abzustottern waere.
Das Prozessrisiko ist fuer Einzelpersonen in diesem Faellen nicht zu
kalkulieren, aber das Risiko muss eben jeder selbst abschaetzen.
schau doch mal in die AGB Deiner Versicherung. Normalerweise steht da so sinngemäß drin, daß Sie nur für "(Laberlaber) Autos, die für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind......." usw.
Nach meiner Ansicht ist durch das Erlöschen der ABE das Fahrzeug eben nicht mehr für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen - ergo kein Versicherungsschutz, zumal man Dir ja auch noch mindestens grobe Fahrlässigkeit, wenn nicht sogar Vorsatz bei der Montage der Hülse unterstellen kann.
(Klugscheiß-Halbwissen-Modus-aus):D
Grüsse Steini Ich würde aufhören zu suchen, wenn ich wüsste wo irgendwo ist.
Steini hat unbestreitbar Recht.
Das Halbwissen liegt bei Tom.
Lasst technische Veraenderungen
eintragen. wenn ihr Euch im Gebiet
der STVO bewegt. Das rechnet
sich immer !
das kann man so nicht sagen.
klar hat steini mit seiner folgerung recht.
aber in unserem rechtsstaat gibt es einen gewissen ermessenspielraum (wozu gibt es denn sonst richter?) und da hat tom dann wieder recht. nicht alles was irgendwo geschrieben steht gilt unbedingt als verbindlich. überleg mal, du baust ein falsches (ohne e-kennung) blinkerglas ein, und du baust einen kapitalen unfall, der nichts mit dem blinken zu tun hatte. glaubt ihr im ernst das eure versicherung/irgendein richter euch daraus einen strick derhen würde???
gruß eric
rr83, das stimmt auch wieder, aber die werdens
unter Umstaenden versuchen und das Risiko
fuer einen langgezogenen Regressprozess sollte
jeder kalkulieren.
Ausserdem sind heute Sonderabnahmen laengst
nicht mehr so kostspielig, da sich ja TUEV und
Dekra um jeden Kunden buhlen.
Wer eine niedrige Schadstoffabstuffung und andere
Steuerklasse in Kauf nimmt kann sicher auch eine
Stillungung der AGR durchsetzen und eintragen
lassen.
Denke das ist dann immer noch billiger als staendig
mit dem Risiko einer Regressforderung herumzufahren.
Ausserdem gibts ja hier im Forum und am freien
Markt genug Spezialisten, die genau wissen was
eingetragen wird und die dabei behilflich sind. Wer
sich darauf spezilisiert hat bei dem seit Ihr dann
gut aufgehoben.
Technische Veraenderungen am LR kosten nun mal
wie bei jedem anderen Fahrzeug Geld. Wer das macht
kann auch Geld fuer eine Sonderabnahme ausgeben,
und zumiindest nach meiner Meinung rechnet sich
dann die Zusatzausgabe langfristig immer.
Original von landysolihull
Wer eine niedrige Schadstoffabstuffung und andere
Steuerklasse in Kauf nimmt kann sicher auch eine
Stillungung der AGR durchsetzen und eintragen
lassen.
.
Soviel zum Thema Halbwissen :D :D :D
Es ist nicht zulässig, ein Fahrzeug in eine schlechtere Schadstoffklasse abstufen zu lassen!
Das ist schluessig. Aber wie waers den mit gleichzeitiger
Abstufung in Vebindung mit Zulassung vom PKW zum LKW.
Das sollte dann doch gehen und koennte noch Steuern
sparen ?
.... dann frag ich mal ganz frech bezugnehmend auf einen alten Fred:
Hast Du die Veränderung "Abnahme des hinteren Scheibenwischers und Umbau der Befestigung des Ersatzrades" auch abnehmen lassen?
Du hast hinten eine Scheibe - die wird normalerweise zwecks guter Sicht gewischt (da gibts bestimmt irgendwelche Vorschriften, wann hinten ein Scheibenwischer vorgeschrieben ist) und wenn Du jetzt rückwärts aus ner Einfahrt in den Verkehr einfährst und ein kleiner unschuldiger Mini-Cooper an deiner verstellbaren AHK zerschellt und dann auf die um ihr Auto stürmende Frau(nur mal angenommen) auch noch das schwere Ersatzrad stürzt, dann könnte man daraus sogar einen Kausalzusammenhang stricken.
Also HOSEN RUNTER: Eingetragen - oder nicht!!
Nix für ungut, aber wäre mal interessant zu wissen...
Grüsse Andi
P.S.: Muß ich die (nicht originalen) Spritzschutzlappen hinter den Vorderrädern eintragen lassen?????? :P
Leben ist das, was passiert, während Du andere Pläne machst!
Ich habe den Abbau des hinteren Scheibenwischers, des Innenspiegels
und den Umbau meiner Innenverkleidung der Hecktuer nicht abnehmen
lassen. Zudem habe ich meine hinteren Spritzschutzlappen gegen welche
aus der LKW Produktion ausgetauscht, weil die Landrover-Lappen schon
nach 3 Monaten abgefallen sind.
Dem TUEV habe ich das gesagt, aber die haben mir versichert das diese
Veraenderungen nichts mit der ABE zu tun haben. Ansonsten wuerde ich
alles eintragen lassen, was die ABE betrifft. Ist bei mir aber nicht notwendig
weil ich derartige Modifikationen fuer meinen Bedarf nicht brauche.
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