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ABE und Versicherung !

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    ABE und Versicherung !

    Hallo alle zusammen,
    bin am überlegen meine Drosselklappe durch eine Hülse zu ersetzen und damit die AGR zu stoppen.
    Ich weiss, dass damit die ABE erlischt.
    Aber was heisst das im Klartext ? Wie sieht die rechtliche Situation aus.
    Mit welchen Konsequenzen muss gerechnet werden ? Und was kann mit der Versicherung passieren. Bitte um genaue Angaben....Danke & Gruss

    #2
    RE: ABE und Versicherung !

    Kurz und Laienhaft gesagt: KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ
    so würden es wohl die Juristen sehen die einen eingetretenen Fall untersuchen. Im Fall der Fälle wird sich die Versicherung ihr Geld bei dir wiederholen.

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      #3
      RE: ABE und Versicherung !

      Glaub ich nicht. Außer es läßt sich ein Zusammenhang zwischen der Manipulation und der Unfallursache herstellen. Einfach zu sagen: keine ABE, damit kommt vor Gericht keine Versicherung durch.

      GEFÄÄÄÄÄÄÄHHHHRLICHES HALBWISSEN!!!!!!!!!! 8o

      Gruß,Tom.

      Kommentar


        #4
        RE: ABE und Versicherung !

        Bei Veraenderungen am Fahrzeug, die zum erloeschen der ABE
        fuehren, zahlt zwar die Versicherung, versucht aber dann den
        Versicherten, der mit erloschener ABE fuhr, in Regress zu nehmen.

        Gibt zwar genug Urteile, die auf einen kausalen Zusammenhang
        zwischen der technischen Veraenderung, die zum Erloeschen der ABE
        fuehrt und sich das auf die Unfallursache beziehen sollte, aber ich wuerde
        es im Ernstfall nicht darauf ankommen lassen. Es besteht im Falle des
        Verlierens eines Regressprozesses, die Gefahr das Leben lang mit der
        Pfaendungsfreigrenze auskommen zu muessen.

        Auch wenn der Betroffene eine Rechtsschutzversicherung hat, so ist
        doch bekannt, das fuer das besagte Prozessrisiko immer dir Konzerne
        der Versicherung die besseren Anwaelte und den laengeren Atem haben.

        Deshalb wuerde ich immer empfehlen, jede technische Veraenderung,
        notfalls mit Sonderabbnahme eintragen zu lassen. Auch wenn das noch
        so teuer ist, wird aber immer billiger als ein teurer Regressprozess mit einer
        der grossen Versicherungskonzerne, die eine Existenz vernichten koennen,
        auch wenn die Regressforderung spaeter in Raten abzustottern waere.

        Das Prozessrisiko ist fuer Einzelpersonen in diesem Faellen nicht zu
        kalkulieren, aber das Risiko muss eben jeder selbst abschaetzen.

        Kommentar


          #5
          Hi,

          schau doch mal in die AGB Deiner Versicherung. Normalerweise steht da so sinngemäß drin, daß Sie nur für "(Laberlaber) Autos, die für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind......." usw.

          Nach meiner Ansicht ist durch das Erlöschen der ABE das Fahrzeug eben nicht mehr für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen - ergo kein Versicherungsschutz, zumal man Dir ja auch noch mindestens grobe Fahrlässigkeit, wenn nicht sogar Vorsatz bei der Montage der Hülse unterstellen kann.

          (Klugscheiß-Halbwissen-Modus-aus):D
          Grüsse Steini
          Ich würde aufhören zu suchen, wenn ich wüsste wo irgendwo ist.

          Kommentar


            #6
            ABE erloschen

            Steini hat unbestreitbar Recht.
            Das Halbwissen liegt bei Tom.
            Lasst technische Veraenderungen
            eintragen. wenn ihr Euch im Gebiet
            der STVO bewegt. Das rechnet
            sich immer !

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              #7
              RE: ABE erloschen

              Danke für den Hinweis großer Meister.

              Kommentar


                #8
                RE: ABE erloschen

                Lasst technische Veraenderungen eintragen.
                z.B. die Stillegung der AGR.

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                  #9
                  RE: ABE erloschen

                  das kann man so nicht sagen.
                  klar hat steini mit seiner folgerung recht.
                  aber in unserem rechtsstaat gibt es einen gewissen ermessenspielraum (wozu gibt es denn sonst richter?) und da hat tom dann wieder recht. nicht alles was irgendwo geschrieben steht gilt unbedingt als verbindlich. überleg mal, du baust ein falsches (ohne e-kennung) blinkerglas ein, und du baust einen kapitalen unfall, der nichts mit dem blinken zu tun hatte. glaubt ihr im ernst das eure versicherung/irgendein richter euch daraus einen strick derhen würde???
                  gruß eric

                  Kommentar


                    #10
                    RE: ABE erloschen

                    Original von tommitulpe
                    Danke für den Hinweis großer Meister.
                    :D
                    Idioten. Überall.

                    LostAreas.de - industrieller Verfall

                    Kommentar


                      #11
                      RE: ABE erloschen

                      rr83, das stimmt auch wieder, aber die werdens
                      unter Umstaenden versuchen und das Risiko
                      fuer einen langgezogenen Regressprozess sollte
                      jeder kalkulieren.

                      Ausserdem sind heute Sonderabnahmen laengst
                      nicht mehr so kostspielig, da sich ja TUEV und
                      Dekra um jeden Kunden buhlen.

                      Wer eine niedrige Schadstoffabstuffung und andere
                      Steuerklasse in Kauf nimmt kann sicher auch eine
                      Stillungung der AGR durchsetzen und eintragen
                      lassen.

                      Denke das ist dann immer noch billiger als staendig
                      mit dem Risiko einer Regressforderung herumzufahren.

                      Ausserdem gibts ja hier im Forum und am freien
                      Markt genug Spezialisten, die genau wissen was
                      eingetragen wird und die dabei behilflich sind. Wer
                      sich darauf spezilisiert hat bei dem seit Ihr dann
                      gut aufgehoben.

                      Technische Veraenderungen am LR kosten nun mal
                      wie bei jedem anderen Fahrzeug Geld. Wer das macht
                      kann auch Geld fuer eine Sonderabnahme ausgeben,
                      und zumiindest nach meiner Meinung rechnet sich
                      dann die Zusatzausgabe langfristig immer.

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                        #12
                        RE: ABE erloschen

                        Original von landysolihull
                        Wer eine niedrige Schadstoffabstuffung und andere
                        Steuerklasse in Kauf nimmt kann sicher auch eine
                        Stillungung der AGR durchsetzen und eintragen
                        lassen.
                        .
                        Soviel zum Thema Halbwissen :D :D :D
                        Es ist nicht zulässig, ein Fahrzeug in eine schlechtere Schadstoffklasse abstufen zu lassen!
                        Signatur... Was schreib ich da nur?

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                          #13
                          RE: ABE erloschen

                          Das ist schluessig. Aber wie waers den mit gleichzeitiger
                          Abstufung in Vebindung mit Zulassung vom PKW zum LKW.
                          Das sollte dann doch gehen und koennte noch Steuern
                          sparen ?

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                            #14
                            Nun lieber Landysolihull...

                            .... dann frag ich mal ganz frech bezugnehmend auf einen alten Fred:

                            Hast Du die Veränderung "Abnahme des hinteren Scheibenwischers und Umbau der Befestigung des Ersatzrades" auch abnehmen lassen?

                            Du hast hinten eine Scheibe - die wird normalerweise zwecks guter Sicht gewischt (da gibts bestimmt irgendwelche Vorschriften, wann hinten ein Scheibenwischer vorgeschrieben ist) und wenn Du jetzt rückwärts aus ner Einfahrt in den Verkehr einfährst und ein kleiner unschuldiger Mini-Cooper an deiner verstellbaren AHK zerschellt und dann auf die um ihr Auto stürmende Frau(nur mal angenommen) auch noch das schwere Ersatzrad stürzt, dann könnte man daraus sogar einen Kausalzusammenhang stricken.

                            Also HOSEN RUNTER: Eingetragen - oder nicht!!

                            Nix für ungut, aber wäre mal interessant zu wissen...


                            Grüsse Andi

                            P.S.: Muß ich die (nicht originalen) Spritzschutzlappen hinter den Vorderrädern eintragen lassen?????? :P
                            Leben ist das, was passiert, während Du andere Pläne machst!

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                              #15
                              RE: Nun lieber Landysolihull...

                              Ich habe den Abbau des hinteren Scheibenwischers, des Innenspiegels
                              und den Umbau meiner Innenverkleidung der Hecktuer nicht abnehmen
                              lassen. Zudem habe ich meine hinteren Spritzschutzlappen gegen welche
                              aus der LKW Produktion ausgetauscht, weil die Landrover-Lappen schon
                              nach 3 Monaten abgefallen sind.

                              Dem TUEV habe ich das gesagt, aber die haben mir versichert das diese
                              Veraenderungen nichts mit der ABE zu tun haben. Ansonsten wuerde ich
                              alles eintragen lassen, was die ABE betrifft. Ist bei mir aber nicht notwendig
                              weil ich derartige Modifikationen fuer meinen Bedarf nicht brauche.

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