ich bin neu hier und wollte mal reinhören ob jemand damit Erfahrung gemacht hat!?
Meinen Landy habe ich im letzten Oktober aus Nottinghamshire überführt und bin gerade auf dem Weg zu Zielgeraden wegen "H" und Ausstellung der notwendigen Papiere!
Zentrale Register - Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister
Aktueller Hinweis
Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr i. H. v. 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die uns ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender zurückgesendet, mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden.
Aktuelles aus der Clubszene
Keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA für Importe mehr nötig
Bisher war es so, dass derjenige, der ein Fahrzeug ohne Papiere oder aus dem Ausland kaufte vom KBA eine Unbedenklichkeitsbescheinigung brauchte. Korrekt hieß das "Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister" und sollte sicher stellen, dass das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet war. Seit dem 1. März 2007 ist das vorbei. Wörtlich heißt es dazu in einem KBA-Schreiben (Zeichen 223-201/UNB) vom 11. April:
"Mit Inkrafttreten der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)zum 01.03.2007 ist die Verpflichtung zur Vorlage der vorgenannten Bescheinigung für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragenden Bürger entfallen."
Nach § 12 Abs. 1 der FZV können die Zulassungsbehöreden in begründeten Einzelfällen beim Kraftfahr-Bundesamt anfragen, ob das Fahrzeug im ZFZR eingetragen ist oder ob es gesucht wird. Diese Anfrage wird die Zulassungsbehörde in der Regel unmittelbar online bei Bearbeitung des Antrages auf Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II vornehmen. Damit entfällt vor Antragsteller die Entrichtung der KBA-Gebühr in Höhe von 10,20 €.
Schön, dass hier einmal etwas einfacher und günstiger wird.
Danke
megusta
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