ich brauch noch mal ein paar Ratschläge von den Englanderfahrenen unter Euch.
Am 08. März soll es losgehen. Der Landy ist in England noch angemeldet und hat Tüv (Mot). Ich weis nicht genau ob ich ein Kurzzeitkennzeichen incl. der Versicherung benötige, oder ob ich einfach mit dem englischen Kennzeichen nach Hause fahren kann.
Ich habe gerade mit der Zulassungsstelle telefoniert. Dort sagte man mir, das ein Fahrzeug keine 2 Kennzeichen haben dürfe. Erst müsse der in England abgemeldet werden. Dann könnte ich auf Kurzzeitkz. fahren. Jetzt bin ich irgendwie verwirrt.
Ich gehe davon aus das der Vorbesitzer ab Übergabe des Fahrzeugs auch bei einem Unfall nichts mehr damit zu tun haben will. Desegen wollte ich eigentlich auf meiner eigenen Versicherung fahren. Dazu muß ich aber eben mit dem deutschen Kurzzeitkz. fahren.
Wie läuft das überhaupt? Wer meldet den Wagen in England ab, und wann? Das müßte doch eigentlich der Vorbesitzer machen, oder?
Diese Bürokratie. Ist zwar notwendig aber nicht einfach.
Wenn das alles vorbei ist schreibe ich Euch einen Bericht mit dem ganzen Amtsschimmel.
Jetzt würde ich mich freuen noch von Euch zu hören. Alle Tips sind willkommen.
Fotos vom Fahrzeug gibts hier.
Fotos
Das oberste Foto vom Chassis hat nichts damit zu tun, war ein anderer. Einfach nach unten scrollen.
Gruß,
Stephan
Ps:Was bedeutet es wenn beim Angebot steht "no Tax"? Heißt das, der ist abgemeldet? Dann wäre ja alles klar.
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