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Hilfe Eintragung Rammschutz

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    #31
    AW: Hilfe Eintragung Rammschutz

    So, hatte heute noch einen Termin bei einer anderen Prüfstelle. Dort war ich gestern und hatte alles bereits durchgesprochen. Beim Termin §21 heute, hat man mir dann eröffnet "Nach Rücksprache mit den zuständigen Technischen Dienststellenleiter" geht das so doch nicht.

    Begründung : "Ein neuer Zettel"

    TÜV_Oppenheim0001.jpg

    Im selben Augenblick habe ich die Mail vom ADAC-Verkehrsjuris erhalten, mit folgendem Inhalt:

    "Der Fronstschutzbügel ohne ABE hätte zwingend bis spätestens 2007 eingetragen sein müssen. Eine Eintragung ist heute nicht mehr möglich.
    Für die Seilwindensstoßstange gilt dies sinngemäß. Leider reicht allein ein TG nicht aus. Es muss eine ABE vorhanden sein. "


    Zitat von SirLandy Beitrag anzeigen
    In der Zeit wo wir hier diskutieren wäre der Bügel im Übrigen schon 10x nach §21 eingetragen

    Zitat von SirLandy Beitrag anzeigen
    Lass mich morgen mal telefonieren, ich meld mich.

    @SirLandy
    Du wolltest Dich doch schlau machen - nach Deiner Aussage ist das doch alles kein Problem.
    Ich bin auch der Meinung dass im Gesetzestext nichts auf die Aussagen von TÜV und ADAC hinweist.
    Aber wenn ich dieselbe Antwort von der Juristischen Zentrale vom ADAC bekomme, wo soll ich da noch ansetzen.
    Und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit einen Prozess überhaupt zu gewinnen?


    Wer hat hier alles seinen Bügel ohen ABE noch nach 2007 eingetragen bekommen?



    Ich werde jetzt erst einmal zurückbauen, da ich diesen Monat noch HU machen muss... >k

    Nächstes Jahr geht das Spiel dann weiter.




    Bin weiterhin dankbar für alle Hilfe welche zum Erfolg führt.



    PS: Kann ich eigentlich eine Abnahme auch in einem anderen EU - Staat machen obwohl mein FZ in Deutschland zugelassen ist?
    :v The Land Rover DEFENDER turns OWNERS into MECHANICS since 1948 :v

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      #32
      AW: Hilfe Eintragung Rammschutz

      Zitat von AkpilTrebor Beitrag anzeigen
      Im selben Augenblick habe ich die Mail vom ADAC-Verkehrsjuris erhalten, mit folgendem Inhalt:
      "Der Fronstschutzbügel ohne ABE hätte zwingend bis spätestens 2007 eingetragen sein müssen. Eine Eintragung ist heute nicht mehr möglich.
      Für die Seilwindensstoßstange gilt dies sinngemäß. Leider reicht allein ein TG nicht aus. Es muss eine ABE vorhanden sein. "

      Was bitte erwartest Du denn von diesem Lobbyistenverein? :v Frag ihn doch mal warum diverse Firmen noch Seilwindenstoßstangen mit TG auf den Markt bringen (für aktuelle Fahrzeuge). Wenn Du beim Nackten eine Seilwindenstoßstange kaufst, wird die vor Ort auch eingetragen (dürfte ebenfalls der TÜV Süd sein).

      Zitat von AkpilTrebor Beitrag anzeigen
      @SirLandy
      Du wolltest Dich doch schlau machen - nach Deiner Aussage ist das doch alles kein Problem.
      Ich ging davon aus, das hätte sich mit Deinem Termin bei Fuhrmeister erledigt. Dann teile mir doch mal bitte mit, welche Prüfstellen für Dich erreichbar sind und welche (gemäß Homepage des TÜV Süd) §21 machen darf.

      Zitat von AkpilTrebor Beitrag anzeigen
      Und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit einen Prozess überhaupt zu gewinnen?
      Es gibt de facto kein juristisches Verbot für Frontbügel an einem Fahrzeug mit Deinem Baujahr. Lediglich die bekannten Vorschriften im Bezug auf Befestigung, Kantenradius etc. müssen eingehalten sein. Das KBA kann viel meinen und vermuten; dann müssen sie den Gesetzgeber dazu bringen entsprechende Gesetze zu erlassen.

      Ich hatte den TÜV Hessen verklagt, weil man mir die Eintragung einer selbst verbauten Autogasanlage verweigert hat, und auf Einbaunachweis einer "Fachwerkstatt" bestand - "das geht nicht, da müssen Sie zertifiziert sein". War leider falsch, Gasanlagen dürfen von jeder Putzfrau eingebaut werden. Man hat dann sehr zeitig eingelenkt, um ein Urteil zu vermeiden. Eintragung wie gewünscht bekommen ;)

      Zitat von AkpilTrebor Beitrag anzeigen
      PS: Kann ich eigentlich eine Abnahme auch in einem anderen EU - Staat machen obwohl mein FZ in Deutschland zugelassen ist?
      Nein, aber Du kannst in ein anderes Bundesland fahren. Viele Hessen fahren mittlerweile nach Thüringen zur Dekra, weil hier ohne gute Bekanntschaft mit dem Prüfer oder Drohschreiben vom Rechtsanwalt so gut wie gar nichts mehr geht.

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        #33
        AW: Hilfe Eintragung Rammschutz

        Danke für die Antworten.
        Erreichbar ist für mich jede Stelle welche die Sachen einträgt.

        Bisher war ich in Ludwigshafen, Haßloch, Mainz Hechtersheim und Oppenheim. Hier ist überall nach §21 eine Abnahme möglich.
        In BW war ich bisher bei zwei Prüfstellen welche selbst keine Abnahmen nach §21 machen und mich an die Hauptstelle in Mannheim verwiesen habefn. Da war ich noch nicht.
        Gestern sah es ja noch so aus als ob heute alles eingetragen wird. Habe sogar extra noch zwei Scheinwerfer abgeschraubt. Da der Prüfer das so wollte. Und wenn das der einzige Grund ist...wäre das für mich ok gewesen.

        Mit dem TÜV in Kaiserslauterzn habe ich keine weiteren Kontakt hergestellt - hätte erst einmal auf positive Unterstützung vom ADAC aus München abgewartet. Hoffte auf Argumente und ggf. ein Musterurteil.

        PS: habe Verwandte in Thüringen - vielleicht sollte ich die mal besuchen fahren. Gibt es da einen speziellen Ort welcher zu empfehlen ist. Z.b. Eisenach. Oder lieber weiter ins Landesinnere.
        :v The Land Rover DEFENDER turns OWNERS into MECHANICS since 1948 :v

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          #34
          AW: Hilfe Eintragung Rammschutz

          Zitat von AkpilTrebor Beitrag anzeigen
          "Der Fronstschutzbügel ohne ABE hätte zwingend bis spätestens 2007 eingetragen sein müssen. Eine Eintragung ist heute nicht mehr möglich.
          Für die Seilwindensstoßstange gilt dies sinngemäß. Leider reicht allein ein TG nicht aus. Es muss eine ABE vorhanden sein. "

          Das ist doch Quatsch.Sehe jetzt erst dass dein Wagen von 2003 ist.
          Wenn ich eine ABE habe brauch ich keine Eintragung.
          Mit Teilegutachten kann bis EZ 1.Juni 2008 eingetragen werden.
          Stand so im §72StvZo,als Anhang zum §30c.
          Hier im Punkt 6:
          31. StVZOÄndV Einunddreißigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

          Bei der GTÜ gibts eine entsprechende Arbeitsanweisung.
          Da musst du halt ein Gutachten haben.
          Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
          Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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            #35
            AW: Hilfe Eintragung Rammschutz

            Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
            Das ist doch Quatsch...
            Das sehen wir hier im Forum wohl alle genauso.
            Schade ist halt das wir es nicht selbst eintragen können.

            Es gilt mindestens einen zuständigen Prüfer davon zu überzeugen dies genauso zu sehen.
            Oder aber über den Rechtsweg einzufordern.

            Das stinkt mir am meisten.

            Da steht es in den Vorschriften und niemand (Institut mit staatlichem Prüfauftrag) hält sich daran die Gesetzeslage korrekt umzusetzen.


            Trotzdem Danke - werde auch diesen Ausdruck beim nächsten Versuch dabei haben.



            Gibt es den keinen Geländewagenfahrer beim TÜV!
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              #36
              AW: Hilfe Eintragung Rammschutz

              Frohe neues Jahr

              Und das Spiel geht weiter.

              Die DEKRA - Eisenach (alte Bundesländer) welche für §21 zuständig ist gab mir jetzt folgende Aussage:

              Kann er nicht mache, ist nicht mehr zulässig. Und außerdem wird alles was er macht von der Zentrale begutachtet und die ruft im Zweifelsfall den TÜV in Hessen an.
              Bestandsschutz angeblich nur für bereits vor dem Zeitpunkt angebaute.

              Jetzt muss ich wohl in den sauren Apfel beißen und erst mal alles abbauen.


              Habe nämlich noch keinen HU gemacht. ;(
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                #37
                AW: Hilfe Eintragung Rammschutz

                Zitat von AkpilTrebor Beitrag anzeigen
                Und außerdem wird alles was er macht von der Zentrale begutachtet und die ruft im Zweifelsfall den TÜV in Hessen an.
                Es wird ja immer besser...die Dekra Thüringen informiert den TÜV Hessen über Abnahmen, die man dort machen lässt? Das ist entweder ein datenschutzrechtlicher Totalschaden oder die dümmste Aussage 2017 :=a

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                  #38
                  AW: Hilfe Eintragung Rammschutz

                  Er sagte nicht das DEKRA Thüringen den TÜV Hessen informiert, sondern die DEKRA Zentrale Thüringen in Hessen nachfragt wenn Unklarheiten bestehen.

                  Aber jetzt geht es offensichtlich nicht mal mehr dort. Außerdem haben die in Thüringen das gleiche Prinzip wie in Hessen, alle Abnahmen §21 gehen an die Zentrale zur Begutachtung.
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                    #39
                    AW: Hilfe Eintragung Rammschutz

                    Moin! Ich hatte das hier schon komplett vergessen! Entschuldigung! Wie ich sehe habt ihr euch fleißig damit beschäftigt. Ich war noch nicht beim TÜV. Muss den Rammschutz noch aufwerten wenn ich mal Zeit hab :)
                    Als ich den Rammschutz gekauft habe, habe ich mir die Papiere des Vorbesitzers kopiert und hoffe damit zeigen zu können, dass ich den Bügel übernommen habe und dieser vor dem besagten Datum bereits montiert war und damit Bestandschutz gilt... ob es klappt... denke eher nicht wenn ich sehe was ihr schon alles versucht habt. Ich melde mich sobald ich neue Infos habe! Werde alles ausdrucken und vorlegen und laaaaangsam erklären beim Gutachter��

                    Lg Fred
                    Zuletzt geändert von muppi; 17.04.2017, 18:05.

                    Kommentar


                      #40
                      AW: Hilfe Eintragung Rammschutz

                      Zitat von AkpilTrebor Beitrag anzeigen
                      Hallo Fred,

                      was ist bei Dir jetzt heraus gekommen?

                      Hast du den "Frontschutzbügel" jetzt eingetragen bekommen?

                      Wenn JA, wo und wie?
                      Wenn es bei mir klappen sollte, dann sag ich dir genau wer, wie, wo. Bin echt gespannt!

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                        #41
                        AW: Hilfe Eintragung Rammschutz

                        Zitat von muppi Beitrag anzeigen
                        Ich war noch nicht beim TÜV. Muss den Rammschutz noch aufwerten wenn ich mal Zeit hab :)
                        Lg Fred
                        Mach das lieber nicht.

                        Mein Bügel sieht sehr gepflegt aus, die Stoßstange hatte ich vorher restauriert und neu lackiert. Also alles aufgewertet!
                        Bei einem meiner vielen Termine, hat es dann gleich geheißen

                        "Der ist ja NEU, dass ist kein alter von ..."

                        Und dann hast du das Problem nachzuweisen dass dein Bügel vor 01.06.2008 erstmals in den Verkehr gekommen ist.

                        Also wenn er alt und gebraucht aussieht, hasst du bessere Karten. Kannst ihn nach der Eintragung aufwerten.
                        :v The Land Rover DEFENDER turns OWNERS into MECHANICS since 1948 :v

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                          #42
                          AW: Hilfe Eintragung Rammschutz

                          Aktueller Status:

                          Der Bullenfänger hat bereits seine Dienste erfüllt. Hatte Fremdkontakt im Gelände, ist nichts passiert. Jetzt hat er ein paar Macken -vielleicht besser so.

                          Fahrzeug hat sich aber bei der artgerechten Haltung andere Blessuren zugezogen. Steckachse gebrochen, Mitnehmer defekt...
                          Ausstehende HU dadurch noch nicht erledigt, passiert hoffentlich nächste Woche.
                          Danach geht es weiter mit dem Thema Frontschutzbügel


                          Laut aussage von meiner neuen Werkstatt in Worms, sollte der TÜV die HU nicht wegen dem angebauten Frontschutzbügel verweigern - der war ja schon schon vor 2008 am Fahrzeug angebaut =). Ist also kein Grund die HU nicht zu bestehen.

                          Einige haben sich hier im Forum ja auch schon darüber geäußert, das ihr TÜV noch nie Probleme bei der HU gemacht hat.


                          Eintragen in die Papiere ist etwas anderes ganz anderes!!! ;(
                          :v The Land Rover DEFENDER turns OWNERS into MECHANICS since 1948 :v

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                            #43
                            AW: Hilfe Eintragung Rammschutz

                            Zitat von AkpilTrebor Beitrag anzeigen

                            Gibt es den keinen Geländewagenfahrer beim TÜV!
                            Gibt es genug und lass dir sagen auch die machen es nicht.

                            Kommentar


                              #44
                              AW: Hilfe Eintragung Rammschutz

                              Hallo,
                              hatte schon lange den Bullfänger dran und der Tüvmensch aus der Autowerstatt meinte immer; so wie der aussieht, sieht man, dass der schon lange dran ist. Er war nicht eingetragen worden. Jetzt wollte ich den Bullfänger aber wieder herrichten. Beim TÜV habe ich dann mein Problem geschilder und auch begründet, dass ich das Ding als Baumpfleger brauche. Denn an den Bullfänger hänge ich den Schutz für den Kühler wenn ich mit der Winde arbeite. Er tat dann ganz verständnissvoll und hat ein paar Bilder davon gemacht und ein Gutachten zum eintragen an der Zulassungststelle ausgestellt.
                              Das war aber erst beim zweiten Versuch. Zuvor war ich bei einem anderen TÜV und als ich nur Bullfänger erwähnte, wurde ich schon gesteinigt. Glück muss man haben.

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                                #45
                                AW: Hilfe Eintragung Rammschutz

                                Das heißt ja auch Personenschutzbügel.
                                Der bewahrt Passanten davor,mit der Winde zu kollidieren.
                                Ist bei Feuerwehrfahrzeugen Vorschrift.
                                Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                                Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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