So, hatte heute noch einen Termin bei einer anderen Prüfstelle. Dort war ich gestern und hatte alles bereits durchgesprochen. Beim Termin §21 heute, hat man mir dann eröffnet "Nach Rücksprache mit den zuständigen Technischen Dienststellenleiter" geht das so doch nicht.
Begründung : "Ein neuer Zettel"
TÜV_Oppenheim0001.jpg
Im selben Augenblick habe ich die Mail vom ADAC-Verkehrsjuris erhalten, mit folgendem Inhalt:
"Der Fronstschutzbügel ohne ABE hätte zwingend bis spätestens 2007 eingetragen sein müssen. Eine Eintragung ist heute nicht mehr möglich.
Für die Seilwindensstoßstange gilt dies sinngemäß. Leider reicht allein ein TG nicht aus. Es muss eine ABE vorhanden sein. "
@SirLandy
Du wolltest Dich doch schlau machen - nach Deiner Aussage ist das doch alles kein Problem.
Ich bin auch der Meinung dass im Gesetzestext nichts auf die Aussagen von TÜV und ADAC hinweist.
Aber wenn ich dieselbe Antwort von der Juristischen Zentrale vom ADAC bekomme, wo soll ich da noch ansetzen.
Und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit einen Prozess überhaupt zu gewinnen?
Wer hat hier alles seinen Bügel ohen ABE noch nach 2007 eingetragen bekommen?
Ich werde jetzt erst einmal zurückbauen, da ich diesen Monat noch HU machen muss... >k
Nächstes Jahr geht das Spiel dann weiter.
Bin weiterhin dankbar für alle Hilfe welche zum Erfolg führt.
PS: Kann ich eigentlich eine Abnahme auch in einem anderen EU - Staat machen obwohl mein FZ in Deutschland zugelassen ist?
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