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Ich bin mir da nicht so sicher, ob es sich dabei um eine Urkundenfälschung handelt.
Selbst für AHKs bekommt man beim Hersteller Ersatzaufkleber, wenn das Orginal überlackiert wurde, oder mit dem Hochdruckreiniger weggeblasen wurde. Auch die Fabrikschilder an Anhängern, oder Typenschilder im Motorraum kann man erneuern, und selbst Blankoschilder mit Schlagzahlen herstellen. An einem Orginalbügel das Idenfizierungsschild zu erneuern sollte da kein Problem sein.
Sollte ein Nachbaubügel andere Merkmale im Detail aufweisen, so könnte es mit einem LR Aufkleber schon Ärger geben. Daher gilt es unbedingt den Bügel mit einem Orginal im Detail abzugleichen. Nur weiß ich nicht, ob so ein Aufkleber überhaupt eine Urkunde im Sinne des Gesetzes darstellt.
Nur weiß ich nicht, ob so ein Aufkleber überhaupt eine Urkunde im Sinne des Gesetzes darstellt.
Ist er; dass ein Typenschild eine Urkunde im Sinne des §267 StGB ist, da gibts dutzende Urteile zum Nachlesen. Ich würde sagen es ist eine sog. "zusammengesetzte Urkunde", aber a) ist das eher nebensächlich weil es b) eben Urkundenfälschung bleibt.
Es ist nunmal kein schlichter Aufkleber der aus Spaß an der Freude da klebt, sondern er erklärt die Übereinstimmung des beklebten Bügels mit dem im Gutachten genannten.
In der Zeit wo wir hier diskutieren wäre der Bügel im Übrigen schon 10x nach §21 eingetragen ;)
Warum man hier über die Begehung einer Straftat nachdenkt (Urkundenfälschung), kann ich nicht wirklich nachvollziehen.
Ist ja nur, dass es echt schwierig ist ein Prüfer zu finden der sich auch wirklich auskennt. Und wenn hier eine Urkundenfälschung begangen werden müsste..., dann kann man auch gleich ohne Eintragung damit rum fahren. Da macht man sich dann nur einer Straftat schuldig.
Ich habe jetzt endlich eine Prüfstelle im näheren Umfeld gefunden, bei welcher die Prüfer (Vollguachter) zumindest nicht taub auf dem Ohr sind und sich offensichtlich wirklich in der Rechtslage auskennt. Soll zur Begutachtung nächster Woche mal vorbeischauen um die Rahmenbedingungen vor Ort abzuklären.
In der Zeit wo wir hier diskutieren wäre der Bügel im Übrigen schon 10x nach §21 eingetragen ;)
Wenn das so einfach wäre, würde ich mich hier nicht austoben war jetzt schon bei 4 verschiedenen TÜV Prüfstellen. Überall das Gleiche:
Ich war sogar bei einer TÜV Prüfstelle hier im Ort welche Typ- Prüfungen / generelle ABE für Hersteller erstellt.
Die meisten Prüfer trotz Abnahme nach §21 machen nur etwas wenn sie Papiere dazu haben - Da frage ich mich warum ich eine Abnahme nach §21 machen soll- mit Papieren bekomme ich das sogar bei jeder niedergelassenen Prüfstelle egal ob DEKRA oder TÜV eingetragen.
:v The Land Rover DEFENDER turns OWNERS into MECHANICS since 1948 :v
da ich vom TÜV Ludwigshafen (dortiger Prüfer für §21) selbst an den TÜV Standort mit dem TÜV "Vollgutachter der sich mit so etwas auskennt" weiter verwiesen worden bin, gehe ich mal davon aus jetzt richtig zu sein. Und wie gesagt so schwarz wie letzte Woche sehe ich jetzt nicht mehr. Telefonisch hörte sich das jetzt schon nach Fachleuten an.
Ansonsten war ich schon fast auf dem Weg nach Mainz (da tel. nicht erreichbar).
Da ist die TÜV Prüfstelle direkt gegenüber von Fuhrmeister - wenn DIE sich nicht mit unseren Autos auskennen - wer dann.
schon mal Danke
:v The Land Rover DEFENDER turns OWNERS into MECHANICS since 1948 :v
Und wenn noch einer etwas zu meinem Bügel weiß...
Teilenummer, Hersteller oder aber ABE, EBE bzw. Teile- Gutachten oder ähliches hat... bin ich sehr dankbar :]
Hier mein Bügel
[ATTACH=CONFIG]152406[/ATTACH]
Habe ich leider nichts im Internet gefunden 8o
das sind doch die, die auch an den alten camel trophy defenders waren.
^^ nein, sind sie nicht: Am Camel Trophy Defender
- hatten die Bügel einen rechts und links einen durchgehenden Halbkreis als Bogen ohne senkrechtes gerades Element.
- Gitter und keine Stangen vor den Scheinwerfern.
- keine zusätzliche Stange vor der Motorhaube.
Dein Bügel hat viel Ähnlichkeit mit dem von Bearmach BA 005/2.
Dein Bügel hat viel Ähnlichkeit mit dem von Bearmach BA 005/2.
Sieht zu 99% so aus. Lediglich die Anzahl der "Stäbe/Lamellen" Lampenschutz ist anders. Ich habe 5 und auf dem Foto von Bearmach sind es 6.
Da hat sie vieleicht auch etwas geändert.
Der BA002C2 hat auf dem Foto ja nur 5 Lamellen als Lampenschutz, welche die gleiche Form haben wie meine.
Werde hier mal die Recherche weiter betreiben.
Telefonisch hörte sich das jetzt schon nach Fachleuten an.
War gerade bei der TÜV Prüfstelle in Haßloch. (Noch vor der Information Bearmach BA 005/2)
Nach längerem Gespräch mit dem dortigen Prüfer für §21 hat er mir folgendes erzählt:
Eintragung nur noch mit CE Prüfzeichen - Sie dürfen nicht lauf KBA ... (Wo das steht konnte er mir nicht sagen)
Hat allerdings so eine Stunde mit mir in der Datenbank beim KBA nach unseren Fahrzeugen gesucht ob es da nicht irgendetwas gibt (und sei es nur ein Foto auf einer TYP Zulassung vom Defender) auf welcher so ein Bügel abgebildet ist.
Er hat sich den Bügel angesehen und für "ORDENTLICH" befunden, aber ohne irgendetwas in der Hand, könne er nichts eintragen.
Ein weiterer Prüfer hat mir erklärt, dass man angeblich 10 Jahre Zeit hat sein FZ zu personalisieren. Nachträglich gäbe es keinen "Bestandsschutz".
Also ein alter Bügel auf einem alten Fahrzeug NEU eintragen zu lassen würde nicht gehen. Das würde aber meiner Meinung nach §72 wiedersprechen.
Jetzt muss ich mal sehen wo ich mich sonst noch hinwenden kann. KBA, TÜV Zentrale ...
Zuletzt muss ja irgend jemand dem Prüfer sagen dass er das machen muss!
:v The Land Rover DEFENDER turns OWNERS into MECHANICS since 1948 :v
Ging mal davon aus dass die sich gegenüber von Fuhrmeister besser mit der Vorschrift und unseren FZ auskennen: Auch hier eine Ablehnung!!! Auf die Frage wo das steht, gaben Sie mir folgenden Zettel:
Hier die original Richtlinie: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2005:309:0037:0054:de:PDF
Zusammenfassung der Richtlinie: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=URISERV%3Al24275
Gegenstand der Richtlinie ist: "Diese Richtlinie dient der Verbesserung ... in den Handel kommen"
Von etwas "bereits in den Verkehr gebracht" steht da nichts drin und von "verlieren ihre Gültigkeit" auch nicht.
Wollen die beim TÜV einen für blöde verkaufen :v
Leider hat sich der ADAC-Verkehrsjurist noch nicht gemeldet bzw. konnte ich nicht erreichen - OK ist ja auch kurz vor Weihnachten...
:v The Land Rover DEFENDER turns OWNERS into MECHANICS since 1948 :v
Ging mal davon aus dass die sich gegenüber von Fuhrmeister besser mit der Vorschrift und unseren FZ auskennen: Auch hier eine Ablehnung!!! Auf die Frage wo das steht, gaben Sie mir folgenden Zettel:
Nach 2005/66/EG verboten !
[ATTACH=CONFIG]152765[/ATTACH]
Hier die original Richtlinie: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2005:309:0037:0054:de:PDF
Zusammenfassung der Richtlinie: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=URISERV%3Al24275
Gegenstand der Richtlinie ist: "Diese Richtlinie dient der Verbesserung ... in den Handel kommen"
Von etwas "bereits in den Verkehr gebracht" steht da nichts drin und von "verlieren ihre Gültigkeit" auch nicht.
Wollen die beim TÜV einen für blöde verkaufen :v
Leider hat sich der ADAC-Verkehrsjurist noch nicht gemeldet bzw. konnte ich nicht erreichen - OK ist ja auch kurz vor Weihnachten...
Ist doch nix neues!
Deshalb habe ich meinen Selbstgebauten noch vor dem 25.05.2007 beim TÜV Mainz noch eintragen lassen.
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