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alle anerkannten prüfinstitute (also nicht nur TÜV, sondern auch DEKRA, GTÜ und KÜS) dürfen oldtimer-gutachten ausfertigen.
dieses gutachten ist kein § 21 gutachten. es ist eine einfache begutachtung, ob dieses über 30-jahre-alte fahrzeug in einem erhaltenswerten zustand ist. mit diesem gutachten geht man zur zulassungsstelle und holt sich das H-kennzeichen.
aber: nach wie vor - erhaltenswerter zustand heist, daß das fahrzeug in ordnung ist, weitgehend original ist - also kein hybrid-fahrzeug aus range-rover, land-rover und VW-buggy - und daß größere technische änderungen mindestens 10 jahre vor erreichen des 30- lebenjahres bereist in die fahrzeugpapiere eingetragen wurden.
z. b. umbau zum lkw, durch verscheißen der hinteren sitzaufnahmen und einbau eines laderaum-trenngitters.
und die üblichen zubehörteile sollten schon aus der ersten lebenshälfte des fahrzeuges stammen - zumindest optisch.
beim land-rover heist das:
aluriffelbleche sind ok
breitere bereifung ist ok
diff-sperren, seilwinden - ok
mountney-sportlenkrad ist ok
usw.
und das schönste:
die autos mit H-kennzeichen sollen gänzlich von den feinstaubverordnungen - wie meist auch von der AU - ausgenommen sein.
und fahrzeuge vor dem 01.07.1973 brauchen nicht mit sicherheitsgurten nachgerüstet werden - das freut gurtmuffel wie mich.
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