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Hallo zusammen !
Ich brauche mal wieder eure Hilfe !
Und zwar habe ich am Wochenende festgestellt, dass unten aus der Mittelkonsole, also direkt rechts neben dem Gaspedal, eine rote leicht ölige Flüssigkeit austritt. Ist da unten eine Art Lüfter ? Oder gar irgendwas von der Klimaanlage ?
Kenne mich halt technisch nich so aus.
Was kann das sein ? Ist das schlimm ?
da kann ichmich meine vorschreibern nur anschliessen
wenn bei der mittelkonsole im bereich des heiszungskastens im beifahrerfussraum rote flüssigkeit ausdritt ist das eindeutigfrostschutz aus der heizung.
da ist entweder der kühler oder wahrscheinlicher eine leitung undicht
deswegen solltesd du auch den behälter im motorraum beobachten damit nicht der motor drauf geht wenns zu wenig wird bis zur reparatur
Wenn es vom Aiconditioner kommt AUFPASSEN entwikelt ein giftiges Gas und die Flüssigkeit ist äzend auf der Haut. Unbedingt vom Fachpersonal entleeren lassen.
Na klasse !
Hört sich ja nicht so toll an ! :(
Wir haben das Auto vor ca. 3 Wochen von einem Händler gekauft (kein LR - Händler), fällt das unter Gewährleistung ?? Garantie hab ich nich.
Nur eben die gesetzliche Gewährleistung.
Ich möchte die Sache natürlich durch eine LR-Werkstatt beheben lassen.
Wie sieht denn das dann mit den Kosten aus ??
Der Wagen hat auch erst vor ca. 2500 km die 80.000 er Inspektion beim LR-Händler bekommen.
Deshalb lieber in eine richtige Werkstatt... ;(
Original von claudi07
Na klasse !
Hört sich ja nicht so toll an ! :(
Wir haben das Auto vor ca. 3 Wochen von einem Händler gekauft (kein LR - Händler), fällt das unter Gewährleistung ?? Garantie hab ich nich.
Nur eben die gesetzliche Gewährleistung.
Ich möchte die Sache natürlich durch eine LR-Werkstatt beheben lassen.
Wie sieht denn das dann mit den Kosten aus ??
Der Wagen hat auch erst vor ca. 2500 km die 80.000 er Inspektion beim LR-Händler bekommen.
Deshalb lieber in eine richtige Werkstatt... ;(
Du mußt erst dem Verkäufer die Möglichkeit der Instandsetzung geben, schafft er´s nicht kann man sich über eine Kostenbeteiligung bei einer LR Werkstatt unterhalten.
Original von claudi07
Na klasse !
Hört sich ja nicht so toll an ! :(
Wir haben das Auto vor ca. 3 Wochen von einem Händler gekauft (kein LR - Händler), fällt das unter Gewährleistung ?? Garantie hab ich nich.
Nur eben die gesetzliche Gewährleistung.
Ich möchte die Sache natürlich durch eine LR-Werkstatt beheben lassen.
Wie sieht denn das dann mit den Kosten aus ??
Der Wagen hat auch erst vor ca. 2500 km die 80.000 er Inspektion beim LR-Händler bekommen.
Deshalb lieber in eine richtige Werkstatt... ;(
Du mußt erst dem Verkäufer die Möglichkeit der Instandsetzung geben, schafft er´s nicht kann man sich über eine Kostenbeteiligung bei einer LR Werkstatt unterhalten.
Hallo,
stimmt, laut Gesetzgeber mußt Du dem Verkäufer 2x die Möglichkeit der Nachbesserung einräumen. Ansonsten fällt der Schaden mit sicherheit unter Gewährleistung. Falls Du im ADAC bist, ruf da ruhig mal an. Da kannst Du mit der Rechtsabteilung sprechen, die sind eigentlich sehr kundig. Mir haben Sie in einem ähnlichen Fall auch schon mal weiter geholfen. Bei mir ging das dann so weit, das der Händler das Auto, weil er die Probleme nicht in den Griff bekam, es wieder zurück nehmen musste. Hoffe das es bei dir nicht soweit kommt.
Gruß Hein
[quote]Original von claudi07
Na klasse !
Hört sich ja nicht so toll an ! :(
Wir haben das Auto vor ca. 3 Wochen von einem Händler gekauft (kein LR - Händler), fällt das unter Gewährleistung ?? Garantie hab ich nich.
Nur eben die gesetzliche Gewährleistung.
Ich möchte die Sache natürlich durch eine LR-Werkstatt beheben lassen.
Wie sieht denn das dann mit den Kosten aus ??
Der Wagen hat auch erst vor ca. 2500 km die 80.000 er Inspektion beim LR-Händler bekommen.
Deshalb lieber in eine richtige Werkstatt...
Hallo was heisst keine Garantie ? Wenn es ein Händler ist hast du automatisch eine gesetzliche Gebrauchtwagengarantie unabgesehen ob es ein LR Händler ist oder nicht.
Ein Händler kann Garantie geben...muß er aber nicht! Dagegen muß er ein Jahr Gewährleistung geben...das ist nicht das gleiche.
Was richtig ist, es muß der Händler mit Setzung einer Frist zur Nachbesserung aufgefordert werden. Versäumt er diese Frist kann man den Wagen woanders reparieren lassen und die Kosten hierfür einfordern.
Wenn der Händler allerdings nachweisen kann, dass der Mangel bei Übergabe NICHT vorhanden war braucht er die Kosten nicht zu übernehmen. Das gleiche gilt wenn er den Wagen im Kundenauftrag verkauft hat...als nur als Vermittler aufgetreten ist.
so, habe mal heute mit einem Schrauber aus einer LR Werkstatt telefoniert. Er war sich sofort sicher, dass es der Heizungskühler ist. Das Teil selber wäre nicht so teuer, aber der Einbau ! Man müsse wohl die komplette Armatur ausbauen, um an die Schläuche und so zu gelangen. Das macht das ganze teuer.
Er meinte aber, definitiv Gewährleistung des Händlers.
So,
ich dann eben beim "Händler" vorbei.
Erstmal musste ich mich fast rechtfertigen wie ich da unten Kühlflüssigeit feststellen konnte......
Na ja, ok, dann machen wir das fertig.
ruf mich mal nächste Woche an, dann machen wir mal nen Termin.
Ich sach nee, wir machen den Termin jetzt hier fest.
Nee, wären viele im Urlaub und so.
ICH solle mich wieder melden.
Da hab ich ihm gesagt ER wäre nunmal in der Pflicht, nicht ICH.
Hab ihn dann gefragt wie und wo er reparieren will.
Ja hier, auf der Bühne. 8o
Nur ist das ja keine Werkstatt... :( Die versuchen und fuschen sich mit Sicherheit was zusammen.
Und nu ? Ich denke ich habe keine andere Wahl, als denen das Auto zu geben, oder ? Nur haben die einfach keine Ahnung davon !
Was kann ich tun ?
Ich habe übrigens noch 2 kleine Mängel die ich ihm zeigen wollte, aber das hat er sich nichtmal angesehen. Er war schon zu "bockig". Ist einfach gegangen.
Was kann ich jetzt am besten tun ?
Ihm schriftliche eine Frist setzen ? (wie lange?) und auch genau aufschreiben was zu beheben ist ? Was würdet ihr tun ?
ich würde ihm noch einmal eine Chance (mündlich) geben.
Bleibt er bockig, hilft es halt nur schriftlich: Im Zweifel einfach mal die Verbraucherberatung anrufen. Die wissen wie man sich in einem solchen Fall am besten verhält.
Hallo,
wenn der jetzt schon bockig ist, wird das nichts.Gleich zum Anwalt, der weiß wie man das macht. Man muß sich ja nicht selbst bei solch "einem" zum Hannes machen.
Viel Glück
Hein
Habe heute durch Zufall erfahren, dass ein Kumpel von mir mit dem Chef des Autohandels befreundet ist.
Den Chef habe ich aber noch nicht gesehen. Nur eben diesen "Verkäufer".
Mein Kumpel nimmt jetzt Kontakt zum Chef auf. Klärt ihn mal auf, was sein Angestellter in Abwesenheit von ihm (der Chef ist bis Sonntag im Urlaub) so mit seiner Kundschaft veranstaltet.
Mal sehen was da so noch passiert.
Das werde ich jetzt noch abwarten. Dann sehe ich weiter.
Werde mal berichten was es bringt :]
Gruß,
claudi07
Ach ja, ein "lockerer" Anruf beim Anwalt halt nicht viel gebracht. Man müsse dem Händler die Möglichkeit geben den Schaden zu beheben. Wobei man ihm nicht vorschreiben darf wie und wo er das zu machen hat.
Und das sind ja meine Bedenken.
Die fuschen sich was zurecht........
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