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Kfz-Steuren Zugmaschine oder nicht?

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    Kfz-Steuren Zugmaschine oder nicht?

    X(Hallo,
    ich ärgere mich schon Wochenlang mit dem FA herum.
    Die haben meinen Landy (LR90 mil.) zum Pkw gemacht, obwohl er schon immer eine Zugmaschine war!
    Begründet wurde das so:

    " Ein nicht ausschließliche oder überwiegende zur Beförderung von Gütern konzipiertes Fz., bei dem die vorranige Verwendbarkeit zur Beförderung von Gütern verneint werden muss, kann steuerlich nicht als LKW eingeordnet werden sondern ist als PKW der Steuer zu unterwerfen.
    Auf Grund der vorliegenden Unterlagen und Fotos stellt das strittige Fz. einen PKW dar. Die vorhandene Ladefläche setzt sich NICHT derart durch, dass hier von einem ausschließlichen oder überwiegenden Gütertransport ausgegangen werden kann."


    Wer hat da eine Idee das ich meinen Landy weiter fahren kann, ach was sag ich das ich mir mein lieblings Hobby noch leisten kann?????!!

    Bin für jeden Rat emfänglich!

    #2
    RE: Kfz-Steuren Zugmaschine oder nicht?

    Wie wäre es denn wenn sich hier mal ein paar Leute mit dem gleichen Problem zusammenfinden und gemeinsam einen Anwalt mit der Klärung beauftragen.

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      #3
      der 90ex-mod ist ab werk ein ,,LKW 0,5ton, warum soll das ein pkw sein?
      hat er mehr als 3 sitze ?normalerweise nicht.
      er braucht auch nicht über 2,8t zgg haben um ein LKW zu sein.


      gruss siggi109

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        #4
        ja, der Landy ist natürlich nur ein Zweisitzer!

        Wie soll man denn diesen Geldeintreibern das Handwerk legen, so das wir Steuerzahler auch mal zu unserem Recht kommen.
        Für mich ist die Situation klar, es ist kein PKW.
        ?(

        Das mit dem Anwalt ist vielleicht bald die einzigeste Sache mit Erfolg!

        WER IST DENN NOCH BETROFFEN????

        WIR MÜSSEN DA WAS MACHEN!

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          #5
          RE: Kfz-Steuren Zugmaschine oder nicht?

          Auf Grund der vorliegenden Unterlagen und Fotos stellt das strittige Fz. einen PKW dar. Die vorhandene Ladefläche setzt sich derart durch, dass hier von einem ausschließlichen oder überwiegenden Gütertransport ausgegangen werden kann."[/I][/COLOR]


          hast du das falsch abgetippt oder wiedersprechen die sich selbst ?
          vom foto her soll's ein PKW sein und,,die vorhandene ladefläche setzt sich derart durch,dass hier von einem AUSSCHLIESSLICHEN oder ÜBERWIEGENDEN GÜTERTRANSPORT ausgegangen werden kann,,.
          dann ist es doch ganz klar ein LKW !
          schon mal eine probefahrt mit dem finanzbeamten gemacht ? das mein ich ernst.


          gruss siggi109

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            #6
            RE: Kfz-Steuren Zugmaschine oder nicht?

            Oh, stimmt! da hab ich das Nicht vor derart unterschlagen:
            Danke :]!

            Hab mein Landy erstmal abmelden müssen, hab Momentan ein kleines Finanztief der wären die ca. 1000€ echt zu viel!

            Meinst du wirklich das wäre eine Hilfe, wenn die das Auto sehen???
            Die Fotos die ich dort hingeschickt habe waren eigentlich sehr gut.
            Der Sachbearbeiter vom FA ist ein schwieriger Mensch, bei mehreren Telefongesprächen war da gar nichts zu machen.
            Da helfen nur Fakten. Welche?

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              #7
              RE: Kfz-Steuren Zugmaschine oder nicht?

              "dass hier von einem AUSSCHLIESSLICHEN oder ÜBERWIEGENDEN GÜTERTRANSPORT ausgegangen werden kann"
              wenn du das wirklich schriftlich hast, kannst du deinem finanzamt dadurch argumentativ nen strick drehen indem du wie mein vorredner beschrieben es nun als LKW versuchst.

              wenn du pech hast fangen die aber dann mit der dämlichen nutzlastregel an.
              35% des zul gesammt gewichts muß nutzlast sein.
              aber probieren geht über studieren

              aber immer dran denken: der Fin.beamte kann selbst subjektiv festlegen ob dein fahrzeug eher einem PKW entspricht.
              und dann kann man einfach nichts mehr machen
              gruß eric

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                #8
                RE: Kfz-Steuren Zugmaschine oder nicht?

                Hab das was gefunden.
                Gibt ja Fahrzeugklassen M1 ist ein Pkw, M1 AF ist kein Pkw sondern als andere Fz. anzusehen, darf aber nicht mehr als 6 Sitzplätze haben, is´t bei mir nicht der Fall. Weiterhin gibt es eine Formel, ich füll die gleich mal aus.
                2550Kg - (1650kg + 1 *68kg) > 1 * 68kg
                832kg > 68kg
                passt auch bei mir.
                Sollte es da doch ein Lkw werden mit Gewichtsbesteuerung?

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                  #9
                  Hallo,
                  schau mal bei Pro Allrad bei der Bayerntour.
                  Munter bleiben
                  Mike

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                    #10
                    RE: Kfz-Steuren Zugmaschine oder nicht?

                    Die steuerliche Unterscheidung der Fahrzeuge kann nur nach 'PKW' oder 'anderes Fahrzeug' gemacht werden. Siehe auch bei Proallrad gut erklärt.
                    Der Begriff LKW ist steuerchtlich völlig irrelevant und als Grundlage zu Besteuerung nicht definiert.

                    Meinen verbalen Wutausbruch habe ich gerade wieder gelöscht, aber was die Finanzämter machen ist, gelinde gesagt, eine Frechheit.

                    Ingo

                    Kommentar


                      #11
                      RE: Kfz-Steuren Zugmaschine oder nicht?

                      Wenn Dein Fahrzeug als Zugmaschine angemeldet ist, darf es keine "große Ladefläche" haben (siehe Kriterien für Zugmaschine). Die Anmerkung des FA "keine große Ladefläche und kein Gütertransport" widerspricht der Zugmaschine also nicht sondern bestätigt sie.
                      Der Unterschie dzwischen PKW und Zugmaschine ist die Anzahl der Sitze (bei Dir 2/3) und die Zugleistung.

                      Zusammenfassung:
                      Beide seit ihr der Meinung, daß es kein LKW ist, aus der Tatsachenfestellung heraus (2 Sitze) kann es auch kein PKW sein, also ist es ein "Anderes Fahrzeug", welches jedoch - wie ein LKW - nach Gewicht und nicht nach Hubraum besteuert wird, Punkt

                      A N D R E A S
                      Das Rübenschwein

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                        #12
                        Ich sage nur "Prozess" - wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, mach das FA lang, die müssen sich auch an geltendes Recht halten und nicht nur an das Gutdünken eines Beamten, der von der Materie wahrscheinlich soviel Ahnung hat wie eine Kuh vom Eierlegen.
                        Pünktchen... in den Sätzen... find ich doof...

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                          #13
                          falsch bzw bedingt richtig
                          das geltene recht bezieht das gutdünken des beamten mit ein!
                          wenn das fahrzeug vom äußeren anschein nach den character eines PKW besitzt kann es auch als pkw besteuert werden.

                          äußeren anschein nach => subjektive beurteilung des beamten

                          die ämter müssen sich auch auch nicht einheitlich verhalten. sie tuen es in der regel weil sie keine lust haben andauernd zu diskutieren.
                          das war übrigens schon immer so. das finanzamt war noch nie verpflichtet lkw-zulassungen zu akzeptieren. sie konnten, mußten aber nicht.
                          gruß eric

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                            #14
                            Original von rr83
                            falsch bzw bedingt richtig
                            das geltene recht bezieht das gutdünken des beamten mit ein!
                            wenn das fahrzeug vom äußeren anschein nach den character eines PKW besitzt kann es auch als pkw besteuert werden.

                            äußeren anschein nach => subjektive beurteilung des beamten

                            die ämter müssen sich auch auch nicht einheitlich verhalten. sie tuen es in der regel weil sie keine lust haben andauernd zu diskutieren.
                            das war übrigens schon immer so. das finanzamt war noch nie verpflichtet lkw-zulassungen zu akzeptieren. sie konnten, mußten aber nicht.
                            gruß eric
                            Deswegen hilft es wahrscheinlich ein gutes Stück weiter, den tatsächlichen "äußeren Anschein" durch ein Gericht klären zu lassen. Ist doch keine Bananenrepublik hier. Am Ende wird demnächst noch ein Leopard 2 als PKW besteuert, nur, weil er drei Sitzplätze und keine Ladefläche hat.
                            Pünktchen... in den Sätzen... find ich doof...

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                              #15
                              Den äußeren Anschein gibt es seit dem neuen Steuergesetz von Dezember 2006 nicht mehr.

                              Und das die Jungs vom FA machen was sie wollen bzw. auch augescheinliche Nicht-PKW die hohe Steuer bezahlen sollen, davon können z.B. Unimog-Doka-Fahrer berichten oder Fahrer von alten, zum WOMO umgebauten BW-MAN-Küchenwagen.

                              A.
                              Das Rübenschwein

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