Ich fahre seit 27 Jahren einen Land Rover 88 LightWeight (Baujahr 1979) Exmilitary. Zugelassen als 6-Sitzer; Mittlerweile mit H-Kennzeichen. Anschnallgurte hat er vorne Beckengurte, hinten auf den Längsbänken hat er keine..
Nun hat sich mein Freund ebenfalls einen Land Rover Lightweight (Baujahr 1977) gekauft.
Als ich ihn Probe gefahren bin, war meine Familie und mein Freund dabei und wir kamen in eine allgemeine Verkehrskontrolle. Zum Verhängnis wurde mir, dass mein Freund hinten Beckengurte nachgerüstet hat. Diese hatte ich nicht gesehen und daher auch nicht darauf geachtet, dass mein Sohn nicht angeschnallt war. Bei nicht angeschnallten Minderjährigen soll es nun 60€ Bußgeld und einen Punkt geben... (Besonders der Punkt ist super ärgerlich, da meine Tochter gerade Ihren Führerschein mit begleitetem Fahren macht und ich mit Punkt nicht als Fahrbegleiter zugelassen werde.)
Ich möchte gegen das Bußgeld (eigentlich gegen den Punkt) Einspruch erheben.
Mein Ansatz wäre: Ich fahre genau so einen LandRover 88 LightWeight seit 27 Jahren. Er hat auf den Längsbänken hinten keine Anschnallgurte. Insofern konnte ich auch nicht damit rechnen, dass dieser LandRover LightWeight Anschnallgurte hinten hat. Auch waren die nachgerüsteten Beckengurte nicht einfach zu erkennen, sonst hätte ich meinen Sohn selbstverständlich angeschnallt.
Fragen:
- Hat jemand Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass der Land Rover 88 / LightWeight original keine Anschnallgurte hinten auf den Längsbänken hat?
- Weitere Ideen, dem Punkt zu entgehen? (Sollt eich das Thema Punkt vielleicht direkt ansprechen?)
Danke für Rückmeldung
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