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Wenn ich vor einem unverschuldeten Unfall ein gepflegtes, gewartetes bis zu diesem Zeitpunkt unfallfreies Fahrzeug hatte,
ist es ( wenn es sein muss auch einklagbares Recht ) dass es mit Originalteilen in den Zustand vor dem Unfall zurückversetzt wird.
Warum sollte die Reparaturqualität unter der Unaufmerksamkeit eines schuldigen Unfallgegners leiden ?
Klar, man kann auch Kompromisse schliessen, aber grundsätzlich habe ich das Recht auf bestmögliche Reparaturqualität.
Uabhängig davon muss ich einen Unfallschaden bei Verkauf dem Käufer mitteilen und dieser wird sehr wohl auf die qualitative
Ausführung der Schadensbehebung achten und den Kaufpreis danach ausrichten.
Warum also soll ich mich durch Billigreparaturen auf Diskussionen mit einem etwaigen Käufer einlassen,
wenn mir die bestmögliche Instandsetzung zusteht ???
Gruss Jason
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