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Wertminderung nach Lackierung?

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    #16
    AW: Wertminderung nach Lackierung?

    .
    Wenn ich vor einem unverschuldeten Unfall ein gepflegtes, gewartetes bis zu diesem Zeitpunkt unfallfreies Fahrzeug hatte,
    ist es ( wenn es sein muss auch einklagbares Recht ) dass es mit Originalteilen in den Zustand vor dem Unfall zurückversetzt wird.
    Warum sollte die Reparaturqualität unter der Unaufmerksamkeit eines schuldigen Unfallgegners leiden ?
    Klar, man kann auch Kompromisse schliessen, aber grundsätzlich habe ich das Recht auf bestmögliche Reparaturqualität.
    Uabhängig davon muss ich einen Unfallschaden bei Verkauf dem Käufer mitteilen und dieser wird sehr wohl auf die qualitative
    Ausführung der Schadensbehebung achten und den Kaufpreis danach ausrichten.
    Warum also soll ich mich durch Billigreparaturen auf Diskussionen mit einem etwaigen Käufer einlassen,
    wenn mir die bestmögliche Instandsetzung zusteht ???


    Gruss Jason
    .

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      #17
      AW: Wertminderung nach Lackierung?

      "Allein die Reparatur einer Stoßstange mit Spachteln und Lackierung wird für eine Wertminderung eines "Allerweltsautos" nicht ausreichen. Anders vielleicht bei einem Klassiker, Oldtimer oder Sportwagen.""

      ??? Das würde ja dann bedeuten, wer ein Allerweltsauto fährt, dem steht keine Entschädigung zu, dem Besitzer eines Sportwagens aber doch. ????

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        #18
        AW: Wertminderung nach Lackierung?

        Ich glaube kaum das eine teil beschädigte Stoßstange zwingend gegen eine neue ersetzt werden muss, wenn sie sich fachmännisch wieder instandsetzen lässt.
        Soweit mir bekannt, gilt ein kompletter Austausch nur bei Fahrzeugen die nicht älter als 12 Monate sind.

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          #19
          AW: Wertminderung nach Lackierung?

          .
          Moonbull - sorry, das ist Unfug,
          was ich schrieb über Rechte eines schuldlos Unfallbeteiligten ist belegbare Realität.
          Also bitte -- einen Fragesteller nicht mit fragwürdigen Theorien verunsichern.
          Also, Anwalt fragen ( oder Rechtschutz ) und danach Texte verfassen.

          Gruss Jason


          ( nach deiner Theorie dürfte kein Oldtimer mit Originalteilen repariert werden, da älter als 12 Monate -
          und komm jetzt bitte nicht mit Wertgutachten, denn ein solches kann ich mir auch für ein gepflegtes,
          gewartetes, unfallfreies Normalfahrzeug erstellen lassen ) --- und das Instand setzen nach diesem
          Gutachten ist mein Recht.

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            #20
            AW: Wertminderung nach Lackierung?

            Sorry Jason, aber nur weil du deine Ansichten besonders laut kund tust werden sie in ihrer (implizit behaupteten) Allgemeingültigkeit nicht wahrer.

            Für einfach(st)e Lackschäden bekommst du nicht gleich neue Karosserieteile geschenkt und hast auch keinen durchsetzbaren Anspruch die Kosten später vom Unfallgegner oder dessen Haftplfichtversicherung einzuklagen. Das Stichwort nennt sich hier Schadenminderungspflicht.
            Deine Anspruch erstreckt sich im Schadensfall allein auf die günstigste (nicht billigste) Möglichkeit der vollständigen und fachgerechten Instandsetzung. Deswegen darf dir die Versicherung bei älteren Fahrzeugen z.B. auch erstmal Referenzwerkstätten empfehlen die deutlich
            günstiger Arbeiten als z.B. Land Rover (wovon es wiederum einige Rückausnahmen gibt, insbesondere wenn der Wagen tatsächlich repariert wird; gerade in diesem Fall folgt die Ersatzpflicht hinsichtlich der entstandenen Kosten aber nicht (mehr) aus dem Wiederherstellungsanspruch, sondern aus der technischen Unwissenheit des Geschädigten die Notwendigkeit einzelner Arbeiten einzuschätzen ("subjektbezogene Schadensbetrachtung")).

            "Allein die Reparatur einer Stoßstange mit Spachteln und Lackierung wird für eine Wertminderung eines "Allerweltsautos" nicht ausreichen. Anders vielleicht bei einem Klassiker, Oldtimer oder Sportwagen.""

            ??? Das würde ja dann bedeuten, wer ein Allerweltsauto fährt, dem steht keine Entschädigung zu, dem Besitzer eines Sportwagens aber doch. ????
            zumindest was eine Wertminderung betrifft kann das sein, ja. Im Einzefall kann es aber auch genau andersrum laufen. Ein Fahrzeug von dem nur noch wenige dutzend Stück existieren erfährt durch den reinen (subjektiven) Makel "Unfallwagen" (ohne auch technisch zurückbleibende Makel)
            keine Wertminderung. Dem Käufer eines MB 300 Flügeltürer dürfte es wohl vollkommen egal sein ob das Fahrzeug vor 40 Jahren mal eine Beule hinten links hatte.

            Gruß,
            M.
            "Ver-nünf-tig?! Spricht man das so aus?":D

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              #21
              AW: Wertminderung nach Lackierung?

              .
              Ok, dann lass dich doch bei deinem nächsten Unfall ( den ich dir NICHT wünsche ),
              mit Billigteilen abspeisen. Bin ja gespannt, ob du dann als Betroffener ebenso sozial reagierst.
              Ausserdem hat die gegnerische Versicherung überhaupt keine Werkstatt zu empfehlen !
              Wenn mein Auto bei Landrover gekauft und gewartet wurde, wird es auch von Landrover repariert, klar ?

              Gruss Jason


              ( bin aus dem Thema raus, bevor ich noch mehr Unwahrheiten verbreite, noch dazu besonders laut )
              .

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                #22
                AW: Wertminderung nach Lackierung?

                Die Sache läuft weiter. Die Versicherung wird sich die Reparatur noch einmal ansehen. Auf Grund der Fotos ist man auch der Meinung, dass die Spaltmaße nicht ganz passen, die Farbe sichtbar abweicht und will durch einen eigenen Gutachter ermitteln, ob die Entfernung der Presskanten nicht doch noch kompensiert wird.

                Zu den angesprochenen Punkten. Natürlich besteht eine Schadensminderungspflicht. Das bedeutet aber nicht, dass der Geschädigte nicht auf die gesetzliche Rechtsfolge der Schadensersatzpflicht - die nun einmal Naturalrestitution ist - bestehen kann. Ist die Herstellung des ursprünglichen Zustandes nicht möglich, kommt Schadensersatz statt der Leistung wegen Unmöglichkeit in Betracht; vorliegend aber mit Sicherheit nicht einschlägig, da der ursprüngliche Zustand ohne weiteres und im angemessenen Rahmen wiederhergestellt werden kann.

                Zum Thema "Unfallfahrzeug": Das ist vorliegend nicht erfüllt. Es handelt sich um einen behobenen Parkrempler. Es war lediglich der Lack der Stoßstange beschädigt - nicht einmal der darunter liegende Kunststoff. Dessen ungeachtet kann der Austausch der Stoßstange natürlich trotzdem erforderlich werden, wenn durch die Neulackierung die Stoßstange beschädigt wird; etwa durch wegschleifen der Presskanten. Dann hätte man - wenn es sich nicht vermeiden lässt - ggf. eine neue Stoßstange verwenden müssen.

                Ich werde weiter berichten.

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                  #23
                  AW: Wertminderung nach Lackierung?

                  Hallo Verdurstet,

                  ein Fahrzeug, dass kein "Unfallfahrzeug" ist, ist aber nach der allgemeinen Rechtsauffassung auch nicht automatisch "unfallfrei". Ich wünsch Dir auf jeden Fall, dass da noch etwas passiert und ich wäre mit einer solchen Reparatur auch nicht zufrieden.

                  Gruß

                  Highlandy
                  Anybody who loves whisky can't be all bad.

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                    #24
                    AW: Wertminderung nach Lackierung?

                    Würde mich auch sehr interessieren wie es weitergeht!
                    Das nun auch die Farbe abweicht und die Spaltmaße hinzukommen, wirft natürlich auch ein anderes Licht auf die Sache.
                    Unabhängig davon würde ich trotzdem bei einem Weiterverkauf den Käufer darauf hinweisen, das da eine Reparatur stattgefunden hat.

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                      #25
                      AW: Wertminderung nach Lackierung?

                      Die Sache läuft weiter. Die Versicherung wird sich die Reparatur noch einmal ansehen. Auf Grund der Fotos ist man auch der Meinung, dass die Spaltmaße nicht ganz passen, die Farbe sichtbar abweicht und will durch einen eigenen Gutachter ermitteln, ob die Entfernung der Presskanten nicht doch noch kompensiert wird.
                      Das würde ich mir nochmal überlegen ob ich einen Gutachter der Versicherung an das Fahrzeug lasse (derjenige der den Schaden am Ende bezahlen soll ist ein schlechter Ratgeber wenn es darum geht, den Schaden zunächst zu beziffern). Grund besteht dazu auch nicht, da es keinen Anspruch auf Nachbesichtigung (mit ganz wenigen Ausnahmen) seitens der Versicherung gibt. Hier wäre der eigene Gutachter ratsamer. Hat auch den Vorteil das du für das weitere Verfahren qualifizierten Sachvortrag produzierst gegen den die Versicherung mangels eigener Anschauung des PKW nicht mehr angehen kann.

                      Zu den angesprochenen Punkten. Natürlich besteht eine Schadensminderungspflicht. Das bedeutet aber nicht, dass der Geschädigte nicht auf die gesetzliche Rechtsfolge der Schadensersatzpflicht - die nun einmal Naturalrestitution ist - bestehen kann. Ist die Herstellung des ursprünglichen Zustandes nicht möglich, kommt Schadensersatz statt der Leistung wegen Unmöglichkeit in Betracht; vorliegend aber mit Sicherheit nicht einschlägig, da der ursprüngliche Zustand ohne weiteres und im angemessenen Rahmen wiederhergestellt werden kann.
                      Klar, prinzipiell alles richtig. Deswegen steht in Privatgutachten die der Geschädigte einholt auch immer der Austausch allermöglichen beschädigten/verkratzten Teile und wird so auch ausgeführt. Die tatsächliche Ersatzpflicht der Versicherung basiert dann aber nicht mehr auf deinem Wiederherstellungsanspruch, sondern auf der Rechtsprechung zur subjektbezogenen Schadensbetrachtung (Argument dahinter: der Schädiger trägt das Reparaturrisiko und du als Geschädigter kannst nicht wissen was erforderlich ist).

                      Sichtbar wird der Unterschied immer in Fällen der fiktiven Abrechnung, weil du dich da eben doch auch auf die kostengünstigere Reparatur verweisen lassen müsstest. Denn nur weil die Presskante der Stoßstange jetzt anders aussieht, verbleibt dir objektiv kein Schaden. Der Naturalrestition wurde (bei qualitativ fachgerechter Lackierung) entsprochen. Das Fahrzeug ist weder im Gebrauch noch in der Haltbarkeit beeinträchtigt. Die minimale optische Beeinträchtigung wird hinzunehmen sein (allein vom Standpunkt des Wiederherstellungsanspruchs, nicht aus Sicht der technischen/merkantilen Wertminderung).

                      Bei dir kommt jetzt erschwerend noch hinzu, dass schon einmal eine Rechnung für die Instandsetzung (Lackierung) angefallen ist und ich würde ernsthaft bezweifeln, dass du von der Versicherung erst diese Reparatur und später nochmal die neue Stoßstange ersetzt bekommst.

                      Die Farbtonabweichung dürfte dann überhaupt nicht mehr Sache der Versicherung sein, sondern nur noch deinen Gewährleistungsrechten aus dem Werkvertrag mit der Lackiererei unterfallen (die haben die geforderte Leistung ja dann noch nicht vollständig erbracht).

                      Der Fehler liegt hier mE ganz am Anfang bei der Schadenaufnahme und der ausführenden Werkstatt.

                      Zum Thema "Unfallfahrzeug": Das ist vorliegend nicht erfüllt. Es handelt sich um einen behobenen Parkrempler. Es war lediglich der Lack der Stoßstange beschädigt - nicht einmal der darunter liegende Kunststoff. Dessen ungeachtet kann der Austausch der Stoßstange natürlich trotzdem erforderlich werden, wenn durch die Neulackierung die Stoßstange beschädigt wird; etwa durch wegschleifen der Presskanten. Dann hätte man - wenn es sich nicht vermeiden lässt - ggf. eine neue Stoßstange verwenden müssen.

                      Ich werde weiter berichten.
                      Dann hätte sich deine Eingangsfrage bereits erledigt. Ohne den subjektiven Makel "Unfallwagen" bist du nicht verpflichtet, einen Unfall bei Verkauf eigenständig zu offenbaren. Folglich kann auch keine merkantile Wertminderung eingetreten sein.

                      Auch die Diskussion ist in der Regel ohne entsprechendes Gutachten aber müßig. Ohne Belege zahlen die Versicherer nichts - was auch, man hat ja keine konkrete Höhe belegt.

                      Aus meiner eigenen täglichen Praxis kann ich dir daher nur empfehlen bei einem Schaden über ~800 brutto einen eigenen Gutachter zu kontaktieren und nach Möglichkeit erstmal nachzuholen was am Anfang versäumt wurde. Für eine mögliche Wertminderung (Grenze verläuft laut Rechtsprechung irgendwo beim Alter von ~ 10 Jahren) ist ein Gutachter sowieso unerlässlich.

                      Gruß,
                      Mathias
                      "Ver-nünf-tig?! Spricht man das so aus?":D

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                        #26
                        AW: Wertminderung nach Lackierung?

                        Zitat von JasonLee Beitrag anzeigen
                        .
                        Wenn ich vor einem unverschuldeten Unfall ein gepflegtes, gewartetes bis zu diesem Zeitpunkt unfallfreies Fahrzeug hatte,
                        ist es ( wenn es sein muss auch einklagbares Recht ) dass es mit Originalteilen in den Zustand vor dem Unfall zurückversetzt wird.
                        Warum sollte die Reparaturqualität unter der Unaufmerksamkeit eines schuldigen Unfallgegners leiden ?
                        Klar, man kann auch Kompromisse schliessen, aber grundsätzlich habe ich das Recht auf bestmögliche Reparaturqualität.
                        Uabhängig davon muss ich einen Unfallschaden bei Verkauf dem Käufer mitteilen und dieser wird sehr wohl auf die qualitative
                        Ausführung der Schadensbehebung achten und den Kaufpreis danach ausrichten.
                        Warum also soll ich mich durch Billigreparaturen auf Diskussionen mit einem etwaigen Käufer einlassen,
                        wenn mir die bestmögliche Instandsetzung zusteht ???


                        Gruss Jason
                        .
                        Moin!

                        Wenn es in den Zustand "VOR" dem Unfall zurückversetzt werden sollte, würde ich als zahlende Versicherung auch fordern, das all die Steinschläge auf der Stoßstange -wie sie bei einem Gebrauchsgegenstand wie einem älteren PKW vollkommen normal sind- auch wieder hergestellt werden.

                        Ich finde, man sollte immer die Kirche im Dorf lassen. Wenn ich mir meinen verkratzten Panzer auf dem Hof so anschaue... ;)

                        Grüße
                        Buh

                        ...der unlackierte Stoßstangen spazieren fährt und weiß warum...
                        http://www.recht-auf-menschenrecht.de/

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                          #27
                          AW: Wertminderung nach Lackierung?

                          Sorry aber das sieht hinterher ja BESSER aus als vorher...
                          Lass die hinteren auch machen. Dann ist das nichmehr diese "wir waren im Werk zu Faul das PLastik zu entgraten" Optik..

                          Just my 2 Cents.


                          Und Wertminderung hast du auch dann, wenn du ne neue Stoßstange bekommst.... es ist ein "Unfallwagen" punkt. :-)

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Wertminderung nach Lackierung?

                            Scheint mir fast ein Fall für Werterhöhung, nach dem ich die Fotos angeschaut habe.


                            Ist aber wegen einer getauschten Stoßstange sicherlich noch lange kein Unfallwagen.

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Wertminderung nach Lackierung?

                              Lacht nur über mein "Schicksal" ;-). Es ist doch keine Frage ob es besser oder schlechter aussieht mit oder ohne die entgrateten Kanten. Erstens handelt es sich meines Erachtens nicht um Grate sondern ein zusätzliche Schicht Klarlack; so sieht es jedenfalls fast so aus. Was aber doch eigentlich entscheidend ist:

                              Vorne is' jetz anners wie hinne...

                              Jemand der Aintree Grün schöner als Orkney Grau findet, würde dann jetzt auch sagen; Mensch, die Stoßstange vorne sieht jetzt aber besser als vorher, wenn der Rest des Autos noch Orkney und die Stoßstange vorne Aintree ist? :-p ?

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Wertminderung nach Lackierung?

                                Zitat von Verdustert Beitrag anzeigen
                                Lacht nur über mein "Schicksal" ;-). Es ist doch keine Frage ob es besser oder schlechter aussieht mit oder ohne die entgrateten Kanten. Erstens handelt es sich meines Erachtens nicht um Grate sondern ein zusätzliche Schicht Klarlack; so sieht es jedenfalls fast so aus. Was aber doch eigentlich entscheidend ist:

                                Vorne is' jetz anners wie hinne...

                                Jemand der Aintree Grün schöner als Orkney Grau findet, würde dann jetzt auch sagen; Mensch, die Stoßstange vorne sieht jetzt aber besser als vorher, wenn der Rest des Autos noch Orkney und die Stoßstange vorne Aintree ist? :-p ?
                                Ich verstehe, dass vorne nun anders als hinten aussieht, aber da hat eine Lackiererei mal "zu gute" Arbeit geleistet.


                                Ich würde fragen, was es kosten soll, wenn sie mir den Stoßfänger hinten genauso schön wie den vorne machen würden. Da muss doch eine günstige Einigung möglich sein. Dann ist der Wagen aber mal richtig aufgewertet.


                                Habe bei meinem FL2 die Leisten vorne, zuvor Holzdesign, in der Farbe der Griffe (graugrün) lackieren lassen, die Farbe war dann ein fürchterliches grau, wir einigten uns darauf, dass sämtliche Applikationen (Türen, Lenkrad und die 3 Leisten) in Wagenfarbe lackiert würden. Ich bezahlte die Farbe plus die zusätzlichen Teile, die 3 grauen wurden kostenfrei umlackiert. Sieht nun viel besser aus und alle sind zufrieden. Es gibt immer die Möglichkeit einer win/win Situation.

                                Hatte mein Zweitwagen in der Lackiererei und wie ich ihn abholte stellte ich fest, dass die Farbe der lackierten Teile eine andere ist als der Rest des Autos, dass geht nun wirklich nicht und dass die Scheinwerfer Fingerabdrücke (Klarlack) hatten. Das sind echte Probleme.

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