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Hier könnt ihr nachlesen in welchen Richtlinien was zu suchen ist: https://www.svr.nomos.de/fileadmin/s..._SVR_10_10.pdf
Seminare zum Thema gibts hier: https://www.carhs.de/de/seminar/code/16.html
Das ein Prüfer derartig gefährliches Zubehör auflagenfrei eingetragen hat heisst noch lange nicht das Du als Fahrer, also letztendlich verantwortlicher im Falle eines Unfalles ungeschoren davon kommst. IdR werden derartige Eintragungen ohnehin nach Überprüfung durch das KBA anulliert. Leider kann das zuweilen sehr lange dauern.
Gruß Rainer
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Gemäß §30c Absatz 4 und dem dazu gehörigen Anhang I in der StVZO ist die "EU - RICHTLINIE 2005/66/EG" das Dokument, in dem Du nachlesen kannst. Die gilt dann auch in Hessen.
Die gilt in ganz Deutschland - aber nur für Fahrzeuge der Klasse M1 und N1 mit einer Erstzulassung nach 2006.
Was hat diese Richtlinie also mit Fahrzeugen zu tun die älter sind und/oder nicht in die genannten Fahrzeugklassen fallen?
Die gilt in ganz Deutschland - aber nur für Fahrzeuge der Klasse M1 und N1 mit einer Erstzulassung nach 2006.
Wieder StVZO §30c: "(4) An Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit mindestens vier Rädern, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t angebrachte Frontschutzsysteme müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen."
Aber sorry, wollte nur helfen - keinen Rechtsstreit vom Zaun brechen. Bin wieder raus...
Wieder StVZO §30c: "(4) An Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit mindestens vier Rädern, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t angebrachte Frontschutzsysteme müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen."
Aber sorry, wollte nur helfen - keinen Rechtsstreit vom Zaun brechen. Bin wieder raus...
Hat nichts mit Streit zu tun. Der Anhang dieser Vorschrift verweist auf 2005/66/EG, und deren Gültigkeit habe ich oben aufgeführt.
Recht ist nicht was im Gesetzt steht, sondern was ein Richter draus macht blablabla
Fakt ist, dass Andre einen lieben anerkannt Amtlichen hat, der vieles einträgt, was anderen die Haare raubt.
Solange nix passiert, ist alles in Butter und wenn was passiert, ist es immer noch in Butter oder auch nicht.
Wollen wir doch gar nicht wissen. Wer die richtigen Leute kennt kommt immer weiter als andere.
Landrover sind Behelfsfahrzeuge (Heino aus Afrika)
Vielleicht habe ich es ja überlesen, aber ich versuche mal einen anderen Ansatz: Warum bzw. wofür willst du dir die Astabweiser anbauen?
Vermutlich für Geländefahrten oder ähnliches. Es ist auf jeden Fall höchst unwahrscheinlich, dass du sie jemals im normalen Straßenverkehr brauchen wirst.
Spricht etwas dagegen sie demontierbar zu machen?
Setzt dir Gewindehülsen z.B. in die vorderen Ecken der Kotflügel. In die kannst du bei Bedarf Ösenschrauben ein schrauben und dann ein Stahlseil befestigen. Das andere Ende wird irgendwo am Dach befestigt z.B am Dachgepäckträger oder an der Lightbar. Im Stahlseil verbaust du einen Spanner und alles ist gut. Das ganze ist in weniger als 5 Minuten montiert.
Wenn du die Astabweiser für die Eisdiele montieren willst musst du wohl das Risiko eingehen im Zweifelsfall fahrlässig einen Menschen verletzt oder gar getötet zu haben. Eintragung hin oder her die Dinger gehören nicht in den Strasenverkehr, aber das muss jeder als erstes mit seinem Gewissen vereinbaren bevor er dann zum TÜV rennt.
Ich möchte jetzt nichts zur Gesetzeslage posten, oder Vermutungen anstellen.
Aber ganz neutral betrachtet: Brauchst Du die Dinger im Alltag auf öffentlichen Straßen? Die Antwort ist wohl eher nein. Von daher würde ich sie wenn überhaupt nur bei Bedarf montieren.
Damit gehst Du mit Sicherheit einigen Problemen bei einem evtl. Unfall im öffentlichen Straßenverkehr aus dem Weg.
Was für einen Bedarf? Mein Auto ist schon durch übelstes Geäst gefahren, der Windschutzscheibenrahmen ist dabei nie beschädigt worden und hat die Äste immer zuverlässig abgewiesen.
also ich hatte mir die Montage auch schon überlegt, ABER:
Seit ich Riffelblech habe, steige ich immer über das Rad auf die Haube... (Fuß aufs Rad, und schwupp oben drauf) naja da wären mir die Dinger doch mehr als im Weg...
Und man stell sich mal vor ich stolpere rückwärts beim Beladen über diese dinger und flieg vom Auto runter.... na danke :v
Ich Werde es lassen... zumal ich nicht duch den Jungel fahre...und die Machete zur not im Auto liegt :D
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